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Rabenkrähenvergiftungen
Vergiftungen von Rabenvögeln
Bild zum Eintrag (27967-160)
... leider fallen auch in unserer Region mehr oder minder regelmäßig Rabenvögel, wie hier im Bild eine Rabenkrähe, Vergiftungen zum Opfer ...
Vergiftungen von Rabenvögeln
Bild zum Eintrag (27966-160)
... oft spielen dabei Unvernunft und versteckte Ängste ein nicht unerhebliche Rolle ...
Vergiftungen von Rabenvögeln
Konfliktpotenzial

Als Koloniebrüter ist die Saatkrähe ein auffälliger Brutvogel unserer Landschaft. Das gemeinsame Brüten sorgt durch die vielen Flugbewegungen und Kontaktrufe der Krähen für Aufmerksamkeit in der Bevölkerung oder bei den Landwirten in der Umgebung. Hier leidet die Saatkrähe auch unter der Verwechslung mit der Rabenkrähe oder dem Kolkraben, welche ebenfalls zu Unrecht früher stark verfolgt wurden. (Weitere Informationen zum Thema Rabenvögel finden Sie unter >weitere Rabenvögel und >Rabenvögel im Rampenlicht.)

Viele Saatkrähenkolonien befinden sich inmitten großer Städte, wo sich sehr viele Menschen vom lautstarken Krächzen während der Brutzeit gestört fühlen und immer wieder Probleme mit verschmutzen Parkbänken oder Spielplätzen auftreten. Dieses hohe Konfliktpotential führt häufig zu willkürlichen Störungs- und Vertreibungsaktionen, was in der Regel zur Folge hat, dass sich die Kolonie in mehrere kleine Kolonien aufspaltet und an andere, mitunter noch problematischere Standorte verlagert. Selbst kleinere Störungen, die vielleicht nicht gleich eine Umsiedelung der Kolonie verursachen, können doch zumindest die Dauer von Brut und Aufzucht und damit die Zeit des größten Lärms erheblich verlängern. Erreicht wird mit solchen Maßnahmen also nur eine Vervielfältigung und Verschärfung der bestehenden Probleme.

Gefährdung

Anders als bei den einzelnen Nestern der Rabenkrähe kann eine beabsichtigte Störung oder Vertreibung der Krähen gleich viele oder alle Brutpaare einer Kolonie treffen und so viel mehr Schaden anrichten als bei einzelnen Bruten. Leider kommen immer wieder illegale Übergriffe vor, das nebenstehende Bild zeigt eine tote Saatkrähe unterhalb eines Nestes mit Verdacht auf unnatürlichen Tod...

Die Verfolgung der Saatkrähen erfolgt bis heute auf vielerei Weise:

- Vertreibungsmaßnahmen am Brutplatz (Schreckschußmunition)

- Abschießen von Feuerwerkskörpern

- Ausschießen der Nester

- Ausspritzen der Nester mit Wasserstrahl

- Beschneidung oder Entfernung der Horstbäume

- Aufhängen von Vogelscheuchen oder einzelnen toten Saatkrähen

- Abschuß einzelner Tiere

- Vergiftung (gezielt oder unbeabsichtigt).

Wenn Sie eine Kolonie in Ihrer Nähe haben und entweder Störungen beobachten (konnten) oder aber Absichtserklärungen von jemand anders zu Gehör bekommen, sind wir oder auch die Untere Naturschutzbehörde in Ihrem Landratsamt für jede Mitteilung dankbar.

Die Saatkrähe ist ein besonders geschützter Singvogel

Die besonders geschützte Saatkrähe ist in der EG-Vogelschutzrichtlinie im Anhang II Teil 2 ohne Jagdzusatz für die Bundesrepublik mit dem Großen Brachvogel, Kiebitz und Feldlerche verzeichnet. Ebenso ist sie in der Bundesartenschutzverordnung, im Bundesnaturschutzgesetz und in den Naturschutzgesetzen der Länder (Bayerisches Naturschutzgesetz) enthalten und unterliegt nicht den Jagdgesetzen.
Die Saatkrähe ist in vielen Bundesländern in der Roten Liste der bestandsbedrohten Vögel enthalten wie in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen Rheinland-Pfalz als "gefährdet" (Kategorie 3). In Baden-Württemberg steht sie in Kategorie 5 (wenig Kolonien), in Hessen in der Vorwarnstufe da nur 450 Brutpaare und in Nordrhein-Westfalen ebenso in der Vorwarnstufe. Außerdem ist sie in Thüringen als Brutvogel bereits ausgestorben Kategorie 0 (Dr. Wiesner Jena 1997).



Schutzmaßnahmen

Die Saatkrähe ist ein Musterbeispiel für die aktive menschliche Verfolgung von Tierarten bis an den Rand des Aussterbens. Die vorhandenen Kolonien bedürfen deshalb eines gezielten Schutzes. Der LBV ist seit vielen Jahren aktiv im Saatkrähenschutz engagiert, so wurden die bayernweiten Bestandserhebungen 1986, 1996 sowie 2008 im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landesamt für Umweltschutz (LfU) durchgeführt, damit aktuelle Entwicklungen, Veränderungen an den bekannten Brutplätzen und die nach wie vor vorhandenen Probleme und Gefährdungen erfasst werden können.

Die Ergebnisse wurden 2008 zu einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Damit werden die zahlreichen Möglichkeiten an Schutz - oder Konfliktvermeidungsmaßnahmen aufgezeigt, die je nach den Voraussetzungen an den einzelnen Saatkrähenkolonien angewandt werden können.

Hier einige Beispiele:

Aufklärungsarbeit:

   * Kontakt und persönliche Gespräche mit direkt Betroffenen (Anwohner, private Grundstückseigentümer, Firmen, öffentliche Einrichtungen)
   * Thematisierung der Saatkrähe im Unterricht der betroffenen Schulen und Kindergärten

Konfliktminimierung:

   * Einbau von Schallschutzfenstern (bes. bei öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Schulen o. Altenheimen geeignet)
   * Anbringen von Planen bzw. Sonnensegel unterhalb der Horstbäume (Spielplätze, Schulhöfe, Außenbestuhlung von Gaststätten, kleinere Parkplätze)
   * Vermeidung von Störungen der Kolonie, da dies zur Bildung von Teilkolonien und damit zur Ausweitung der Lärmbelästigung und Verschmutzungen führen kann

Maßnahmen gegen Schäden am Saatgut:

   * technische und methodische Maßnahmen bei der Aussaat
   * Vergällen des Saatgutes
   * Vergrämung von Einzelflächen durch akustische (oder optische) Schreckmittel

Bestandssicherung:

   * Erhalt geeigneter Nistbäume am Ortsrand bzw. in der strukturreichen Kulturlandschaft
   * Erhalt und Neuschaffung von Wiesenflächen als natürliche Nahrungsräume
   * Einschränkung des Düngemittel-, Biozid- u. des Beizmitteleinsatzes


Der vollständige Maßnahmenkatalog kann angefordert werden bei:

LBV-Artenschutzreferat

Anne Schneider

Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein

Tel: 09174/4775-38

Fax: 09174/4775-75

email: a-schneider@lbv.de

Quellenangabe LBV / Bayern http://www.lbv.de/artenschutz/voegel/saatkraehe/gefaehrdung-und-schutz.html


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.