Wenn Leiteinrichtungen für Steigerwaldamphibien zur Falle
werden
Burgwindheim. 19.September 2009
An sich ist die Anlage von Amphibienleiteinrichtungen schon
eine tolle Sache.
Alljährlich wenn sich Erdkröten, Grasfrösche & Co. auf
die Reise zum Laichgewässer begeben, helfen Beton- oder Metallbarrieren dabei
den Wanderungsprozess in die richtigen Bahnen zu lenken. Damit können die
Ausfälle der vielfach durch den Straßenverkehr verursacht werden stark
reduziert werden. Doch nicht „nur
Leiteinrichtungen“ stellen den Schutzmechanismus dar, auch eine sich
anschließende „Tunnelung“ der Straßenführung, bzw. eine Rücklaufsicherung
gewährleistet einen in unseren Augen effektiven Amphibienschutz.
Wenn sich innerhalb der Leiteinrichtungsführung jedoch zusätzlich
noch Gefahrenstellen ergeben, wird die Situation nach unserem Dafürhalten zur
Farce.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Bundesstraßenbegeleitenden
Amphibienleiteinrichtung an der B 22
zwischen Burgwindheim und Ebrach konnten wir aktuell eine solche Gegebenheit
erkennen.
Die Metallleiteinrichtung, die auf einer Länge ( in unseren
Augen um 700 Meter zu knapp bemessen ) von etwa 300 Metern aufgebaut wurde,
schließt einen Wasserdurchlass ein. Der Durchlass soll aus dem Staatswald
austretendes Wasser unterhalb des Radwegs ableiten.
Soweit, so gut …… ……… denn irgendwo muss das Wasser ja hin.
Doch nun taucht etwas auf, das den Amphibienschutz ad absurdum
führen kann. Gerade in den nassen Wochen der Amphibien-Frühjahrswanderungen
nehmen Amphibien gerne „feuchte Wegstrecken“ – gerne werden Entwässerungsrinnen
als Wegstrecke verwand, - an.
Nun also werden die Amphibien der Leiteinrichtung entlang
geführt, bis der Wasserdurchlass der Wanderung einen gefahrvollen „Plumbs“
durch die Rechung macht.
Aussparungen im „Schutzdeckel“ sind so gewählt, dass der
Ablauf des Wassers nicht behindert, und damit rasch abgeführt werden kann.
Doch sind diese Querschnitte auch für Molch , Frosch und Kröte zu
erschließen!
Die sich auf der Wanderung befindlichen Amphibien werden
somit zum Durchlassdeckel geleitet, fallen in den Schacht um dann unterhalb des
Radwegs auf der anderen Seite den Hang hinabgespült zu werden.
Dieser Hang führt die Amphibien dann ohne jegliche Sperre
auf die Bundesstraße uns somit auf die Plattform, von der die Tiere abgehalten
werden konnten.
Darüber hinaus ist der Rücklauf der Amphibien in keiner
Weise abgesichert.
Diese Information wurde mittlerweile an die zuständigen
Fachbehörden übermittelt.
Es muss in einer freien und zunehmend aufgeschlossenen Gesellschaft
erlaubt sein Problemstellungen aufzuzeigen, denn eine Korrektur kann noch immer
erfolgen, noch dazu wenn es sich um Bereiche handelt, die sich der Diskussion „Nationalpark“
stellen dürfen!
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Artenschutz im Steigerwald