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Rote Liste der Nutztiere?
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Ja, es gibt sie leider, die Rote Liste der gefährdeten Nutztierrassen.

13.01.2011

Bekannt ist diese Rote Liste aus dem Bereich der Wildpflanzen und Wildtiere. Auch im landwirtschaftlichen Umfeld kommt und kam es bereits zu erheblicher Einengung der genetischen Vielfalt. Allein in Bayern gab es noch Ende des 19. Jahrhunderts 35 Rinderrassen, heute sind davon nur noch 5 Rassen zu finden. Meist nur drei bis vier Rassen je Tierart beherrschen den Zuchttiermarkt.

Wer kennt sie noch, das Bunte Bentheimer Schwein, das Rauhwollige Pommersche Landschaf oder das Murnau-Werdenfelser Rind?

Um auf die Situation des Verlustes auch landwirtschaftlicher Nutztiere hinzuweisen, gibt die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) eine alljährlich überarbeitet 'Rote Liste der bedrohten Nutztierrassen im Bundesgebiet' heraus. Im Jahr 1987 wurde hierfür erstmals ein Kriterienkatalog erstellt, der die Grundlage für diese Liste bildet.


Kriterienkatalog:
Als alt wird eine Rasse bezeichnet, wenn sie mindestens 50 Jahre in der Bundesrepublik bekannt ist und durchgehend bis heute als lebender Bestand gehalten wird. Eine zeitgenössische Beschreibung des Rassestandards muss als Zuchtgrundlage vorhanden sein.

Als gefährdet wird eine Rasse bezeichnet, wenn die Population unter eine Mindestbestandszahl abgerutscht ist und sich über einen Zeitraum von zwei Jahren durchschnittlich um mindestens 10% verringert.

Als erhaltenswert wird eine Rasse bezeichnet, wenn sie den beiden Kriterien alt und gefährdet entspricht und von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist und sich dabei in einem Merkmal deutlich von anderen Rassen unterscheidet.

Die Mindestbestandszahlen sind je nach Tierart unterschiedlich festgelegt. Für Pferd, Schwein, Ziege, Esel sind 5 000 Tiere angesetzt, bei Schafen 1 500 und bei Rindern 7 500 Tiere.

Entscheidend für die endgültige Einstufung in die Kategorien - extrem gefährdet, stark gefährdet, gefährdet, zur Bestandsbeobachtung, nur noch Einzeltiere - ist jedoch die eher subjektive Beurteilung durch Fachleute. Hierbei spielt die Bestandsentwicklung, die eine Rasse in den letzten Jahren durchgemacht hat und die Prognose für die Entwicklung kommender Jahre den ausschlaggebenden Faktor.

Als Paradebeispiel sei hier die Moorschnucke genannt, die innerhalb weniger Jahre von einer Kleinstpopulation zu einem gefestigten Bestand avancierte. Die Bedeutung der Moorschnucke für die Pflege wertvoller Moor- und Feuchtbiotope wurde von Naturschutzorganisationen erkannt. Als Folge der sich daran anschließenden breiten Öffentlichkeitsarbeit bestand und besteht auch heute noch eine rege Nachfrage nach Tieren dieser Schafrasse. Die Moorschnucke kann relativ bedenkenlos in der Kategorie III (gefährdet) geführt werden.

Die Überarbeitung der 'Roten Liste' wird alljährlich in Zusammenarbeit von Fachleuten, Züchtern und Rassebetreuern der GEH durchgeführt.

Für die Zukunft wird darüber nachgedacht, ob nicht ein einheitlicher Kriterienkatalog, wie er von der FAO bereits vorgelegt wurde, zum Vergleich auf internationaler Ebene zugrundegelegt werden sollte.

Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)


Quellenangabe: © Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) |  13.01.2011 www.g-e-h.de/geh-allg/geh-allg.htm


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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