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Zerstörung geschützter Lebensräume der Zauneidechse (Lacerta agilis) ...
Bild zum Eintrag (1123652-160)
Zerstörung geschützter Lebensräume der Zauneidechse (Lacerta agilis) durch unzulässige Landschaftspflege im Steigerwald

Stand - 22.06.2025

  • Im Gebiet des Steigerwalds wurde auf einer öffentlich zugänglichen Fläche durch einen Landwirt innerhalb der gesetzlich festgelegten Schutzfrist massiv in die dortige Vegetation eingegriffen. 

Über eine Strecke von mehr als 100 Metern wurden zusammenhängende Heckenstrukturen und Saumbiotope flächig niedergemulcht – Maßnahmen, die in dieser Form nach § 39 Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der Zeit vom 1. März bis 30. September unzulässig sind. Ziel dieser Regelung ist der Schutz brütender Vögel sowie anderer wildlebender Tiere, die diese Strukturen als Fortpflanzungs- und Rückzugsräume nutzen.

Besonders gravierend ist in diesem Fall die Zerstörung eines nachgewiesen geeigneten Lebensraums der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis), deren Vorkommen vor Ort bereits fachlich dokumentiert war. Die Zauneidechse ist gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz eine besonders streng geschützte Art. Durch das Mulchen wurde nicht nur der Lebensraum der Tiere dauerhaft geschädigt – es kam Berichten zufolge auch zum Tod mehrerer Individuen, was einen Verstoß gegen das Tötungsverbot gemäß § 44 BNatSchG darstellt.

Diese Art der Landschaftspflege steht im klaren Widerspruch zu geltendem Naturschutzrecht und zeugt von einem mangelnden Verständnis für die Bedeutung strukturreicher Biotope im Offenland. Hecken, Altgrasstreifen und Krautsäume stellen essenzielle Habitatstrukturen für zahlreiche gefährdete Arten dar, insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften wie dem Steigerwaldgebiet.

  • Der Vorfall wurde dokumentiert und die zuständigen Behörden auf Gemeinde- und Landkreisebene sowie die Naturschutzfachbehörden des Freistaats Bayern wurden über den Vorgang informiert. 

Es liegt nun in der Verantwortung dieser Stellen, den Vorfall konsequent aufzuklären, mögliche Ordnungswidrigkeiten zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum dauerhaften Schutz des betroffenen Lebensraums einzuleiten.

Dieser Vorfall unterstreicht eindrücklich, wie wichtig eine stärkere Sensibilisierung und Schulung im Umgang mit schutzwürdigen Biotopstrukturen und Artvorkommen ist – nicht zuletzt auch in Verantwortung gegenüber der biologischen Vielfalt und dem gesetzlichen Auftrag zum Artenschutz.

In der Aufnahme 
  • Situationsbeschreibungen
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