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Heckenschnitt im Sommer - Artenschutz beachten!
Bild zum Eintrag (1108675-160)
Hallo Zusammen,

nahezu überall werden zur Zeit Hecken (Zuwachs, Formschnitt) beigeschnitten. 

  • Dabei gibt es etwas zu beachten!

Hecken schneiden!
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. In der Zeit von 1. März bis 30. September ( Vogelschutzzeit) ist jedoch ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" erlaubt.

Vom 1. März bis 30. September ist es laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG*) verboten Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- € geahndet werden.  

Achtung !  
Auch bei Formschnitt oder nur den jährlichen Zuwachs zurückschneiden, können belegte Vogelnester zerstört werden. Im Bild 2 wurde der jährliche Zuwachs geschnitten. Dabei war ein Nest im Zuwachs vorzufinden. Bitte vor dem Schneiden, auch wenn es erlaubt ist, auf Nester achten! 

In der Aufnahme
  • Das Finkennest war leer.


Quelle / Aufnahme
Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora-Fauna-Artenschutz
Naturschutzökologie

Rolf Thiemann
Naturschutzberater
50181 Bedburg

Stand
16.07.2024

Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung.Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers*in, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.


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Heckenschnitt im Sommer - Artenschutz beachten!
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  •     Das Finkennest war leer.

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Heckenschnitt im Sommer - Artenschutz beachten!
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Heckenschnitt im Sommer - Artenschutz beachten!
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  •     Jährlicher Zuwachs ...

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