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Wildtiermanagement noch lange nicht am Optimum 09.11.2010
Grüne: Wildtiermanagement noch lange nicht am Optimum

Grüne: Wildtiermanagement noch lange nicht am Optimum
09.11.2010
Berlin - Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft" erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion.
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Wiedereinwanderung und Wiederansiedlung von Arten wie Wolf, Luchs und Biber positiv und wollen diese befördern. Wir verschließen aber nicht die Augen davor, dass die Rückkehr dieser Wildtiere zu Konflikten mit menschlichen Landnutzern führen kann. Wir setzen daher darauf, diese Konflikte und mögliche Schäden durch Präventionsmaßnahmen und zum Teil auch durch Entschädigungslösungen zu entschärfen.
Offenbar ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zur Prävention und Minderung von Wildtierschäden derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen. Diese Einschätzung kann ich nicht teilen. Für Arten wie dem Biber gilt das jedenfalls bisher nicht. Das Bibermanagement steckt in den meisten Bundesländern bisher allenfalls in den Kinderschuhen. Ich sehe das Wildtiermanagement insgesamt noch nicht am Optimum.
Die Bundesregierung geht sehr zurückhaltend an die Wiederansiedlung von Arten heran, wenn sie die Position vertritt, dass Maßnahmen der aktiven Wiederansiedlung nur ausnahmsweise und unter strengen naturschutzfachlichen Kriterien in Frage kommen. Natürlich müssen die Maßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll sein. Aber warum sollen sie nur ausnahmsweise in Frage kommen? Für diese Zurückhaltung sehe ich bei Arten wie dem Luchs keine Veranlassung. Der Luchs gehört in unsere Wälder, und wenn es ihm nicht gelingt, die besiedelten Räume zwischen seinen potenziellen Lebensräumen zu überwinden, dann sollte er dabei aktiv unterstützt werden. Auch die vielen laufenden Wiederansiedlungsprojekte bei wandernden Fischarten erscheinen nicht als eine Ausnahme.
Eine vollumfängliche Entschädigung, wie sie die Bundesregierung befürwortet, sehe ich durchaus kritisch. Denn dies senkt das Eigeninteresse der Landnutzer, die nötigen Maßnahmen der Schadensprävention zu ergreifen. Eine Teilentschädigung erscheint da sinnvoller. Aus unserer Sicht sollten Entschädigungen ohnehin nur gezahlt werden, wenn die nötigen Vorsorgemaßnahmen auch ergriffen wurden. Doch zu diesen Vorsorgemaßnahmen will die Bundesregierung weder Ackerbauern noch Tierhalter noch andere Landnutzer verpflichten. Aber wer biologische Vielfalt will, muss ihr auch Raum geben. So wie der Biber seine Burg nur im Deich baut, wenn der direkt am Gewässer steht, so reißt der Wolf auch nur die Schafe, die nicht in sicheren Hürden stehen.
Nicht nachzuvollziehen ist, dass die Bundesregierung Änderungen beim Status jagdbarer Arten bis auf Weiteres ausschließt. Im Bestand bedrohte und geschützte Wildtierarten dürfen zukünftig nicht mehr jagdbar sein, sondern müssen allein dem Naturschutzrecht unterliegen." (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 09.11.2010 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
09.11.2010
Berlin - Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft" erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion.
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Wiedereinwanderung und Wiederansiedlung von Arten wie Wolf, Luchs und Biber positiv und wollen diese befördern. Wir verschließen aber nicht die Augen davor, dass die Rückkehr dieser Wildtiere zu Konflikten mit menschlichen Landnutzern führen kann. Wir setzen daher darauf, diese Konflikte und mögliche Schäden durch Präventionsmaßnahmen und zum Teil auch durch Entschädigungslösungen zu entschärfen.
Offenbar ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zur Prävention und Minderung von Wildtierschäden derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen. Diese Einschätzung kann ich nicht teilen. Für Arten wie dem Biber gilt das jedenfalls bisher nicht. Das Bibermanagement steckt in den meisten Bundesländern bisher allenfalls in den Kinderschuhen. Ich sehe das Wildtiermanagement insgesamt noch nicht am Optimum.
Die Bundesregierung geht sehr zurückhaltend an die Wiederansiedlung von Arten heran, wenn sie die Position vertritt, dass Maßnahmen der aktiven Wiederansiedlung nur ausnahmsweise und unter strengen naturschutzfachlichen Kriterien in Frage kommen. Natürlich müssen die Maßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll sein. Aber warum sollen sie nur ausnahmsweise in Frage kommen? Für diese Zurückhaltung sehe ich bei Arten wie dem Luchs keine Veranlassung. Der Luchs gehört in unsere Wälder, und wenn es ihm nicht gelingt, die besiedelten Räume zwischen seinen potenziellen Lebensräumen zu überwinden, dann sollte er dabei aktiv unterstützt werden. Auch die vielen laufenden Wiederansiedlungsprojekte bei wandernden Fischarten erscheinen nicht als eine Ausnahme.
Eine vollumfängliche Entschädigung, wie sie die Bundesregierung befürwortet, sehe ich durchaus kritisch. Denn dies senkt das Eigeninteresse der Landnutzer, die nötigen Maßnahmen der Schadensprävention zu ergreifen. Eine Teilentschädigung erscheint da sinnvoller. Aus unserer Sicht sollten Entschädigungen ohnehin nur gezahlt werden, wenn die nötigen Vorsorgemaßnahmen auch ergriffen wurden. Doch zu diesen Vorsorgemaßnahmen will die Bundesregierung weder Ackerbauern noch Tierhalter noch andere Landnutzer verpflichten. Aber wer biologische Vielfalt will, muss ihr auch Raum geben. So wie der Biber seine Burg nur im Deich baut, wenn der direkt am Gewässer steht, so reißt der Wolf auch nur die Schafe, die nicht in sicheren Hürden stehen.
Nicht nachzuvollziehen ist, dass die Bundesregierung Änderungen beim Status jagdbarer Arten bis auf Weiteres ausschließt. Im Bestand bedrohte und geschützte Wildtierarten dürfen zukünftig nicht mehr jagdbar sein, sondern müssen allein dem Naturschutzrecht unterliegen." (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 09.11.2010 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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