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Nutzung der Biologischen Vielfalt 20.11.2010

Nutzung der Biologischen Vielfalt als Chance für heimische Regionen

20.11.2010

Erfurt - Über 50 Teilnehmer des bundesweit ersten Dialogforums zum „Gerechten Vorteilsausgleich aus dem Nutzen der Biologischen Vielfalt“ an der Fachhochschule Erfurt fordern, dass der Gewinn aus dem Nutzen der biologischen Vielfalt in den Regionen bleiben muss.

Biodiversität Das heißt: Produktion und Vermarktung von regionalen Naturprodukten müssen vor Ort erfolgen. Damit soll das letzte Woche in Japan verabschiedete „Nagoya-Protokoll“ umgesetzt werden. Ausrichter des Dialogforums am 3. November waren der Deutsche Verband für Landschaftspflege, die Fachhochschule Erfurt und die Thüringer Landesnaturschutzarbeitsgruppe „Autochthone Pflanzenverwendung“.

Die Fachleute diskutierten, wie bei der Pflanzenverwendung insbesondere der Garten- und Landschaftsgestaltung, des Biotopverbundes, der Herstellung der Kohärenz in und zwischen Natura 2000-Gebieten und bei Kompensati-onsmaßnahmen die gebietseigene innerartliche Vielfalt gesichert und gefördert werden kann und wie dadurch lokale Märkte und Produzenten von gebietsheimischem Pflanzenmaterial (Stauden, Gräser, Bäume, Sträucher) wieder aufgebaut und gestärkt werden können.

Jährlich werden in Deutschland 150 Millionen Sträucher und Bäume in Siedlungen und freier Natur ausgebracht, 80% stammen aus Billiglohnländern Südosteuropas. Im Bereich des Gräser- und Kräuter-Saatgutes sind es ebenfalls tausende Tonnen jährlich, deren Herkunfts- und Produktionsgebiete in ganz anderen Klima- und Wirtschaftszonen liegen (z.B. Neuseeland und Nordamerika) als ihre Verwendung in den deutschen Landschaften. Sie werden von wenigen international arbeitenden Großkonzernen zu Niedrigstpreisen auf den deutschen Markt gebracht, so dass regionale Anbieter gebietsheimischen Saat- und Pflanzgutes im Wettbewerb oft auf der Strecke bleiben. Bereits seit vielen Jahren prangern Wissenschaftler diese Vorgehensweise an, weil sie befürchten, dass damit eine permanente Verfälschung der regionalen Vielfalt verbunden ist und das Anpassungspotential der Natur (wichtig bei Klimawandel) verloren geht (beispielsweise unterscheidet sich die regionale ungarische Hundsrose in ihren genetischen Merkmalen deutlich von regionalen Hundsrosen in Brandenburg oder Bayern). Gesetzlich ist es darum bereits seit über 10 Jahren im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass nur Pflanzenmaterial in der freien Landschaft ausgebracht werden darf, das aus der jeweiligen Region stammt.

Die Novellierung des Gesetzes in diesem Jahr mit einer Präzisierung der ausschließlichen Verwendung von regionalem Pflanzenmaterial hatte seinerzeit heftigen Protest bei den marktführenden, überregional agierenden Handels-Baumschulen hervorgerufen, so dass eine Übergangsregelung von 10 Jahren eingeräumt wurde.

Auf der anderen Seite haben sich bundesweit zahlreiche Baumschulen und Saatgutfirmen zusammengeschlossen und bringen regional produziertes, zertifiziertes Saat- und Pflanzmaterial auf den Markt und sichern gleichzeitig regionale Arbeitsplätze.

Der Freistaat Thüringen hat dazu über die Arbeitsgruppe des Landesnaturschutzbeirates die fachlichen Grundlagen erarbeitet und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie die notwendige Fachinformation für die Öffentlichkeit aufbereitet (siehe http://www.tlug-jena.de/sfk-thueringen/9_1_karte.html). Hierin werden die Notwendigkeit der Ausbringung von Pflanzen nur innerhalb der 5 Hauptregionen des Landes, wie z.B. Thüringer Wald und Thüringer Becken, begründet, um die regionale Vermarktung zu stärken und die Sicherung der Biologischen Vielfalt zu fördern. Dies korrespondiert mit vergleichbaren Empfehlungen in allen anderen Bundesländern (siehe http://www.regionalisierte-pflanzenproduktion.de).

Der gerechte Vorteilsausgleich aus dem Nutzen der Biodiversität und die Förderung der regionalen Biodiversität (genetische Ressourcen) angesichts des laufenden Klimawandels sind Hauptforderungen des kürzlich zu Ende gegangenen UN-Biodiversitätsgipfels im Japanischen Nagoya dem sogenannten „Nagoya-Protokoll“.


Hintergrundinformation

Vom 18.-29. Oktober 2010 fand im japanischen Nagoya der 10. UN-Biodiversitätsgipfel mit 193 Nationen statt. In diesen zwei Wochen wurde in der Weltgemeinschaft unter japanischem Vorsitz über Maßnahmen gegen die anhaltende Naturzerstörung verhandelt. Die Vertragstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) findet alle zwei Jahre statt und ist das oberste politische Entscheidungsgremium der UN-Konvention. Die letzte Konferenz tagte vom 19.-30.05.2008 unter deutschem Vorsitz in der UN-Stadt Bonn.

Zu den thematischen Schwerpunkten der Konferenz in Nagoya gehörten die Verabschiedung eines Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und einen gerechten Vorteilsausgleich (ABS-Protokoll), die Verabschiedung eines neuen Strategischen Plans der CBD sowie Finanzierungsfragen. Die Abkürzung ABS steht für Access and Benefit Sharing. Damit ist gemeint, dass der Zugang zu den genetischen Ressourcen eines Landes rechtssicher geregelt wird und dass die Herkunftsländer solcher Ressourcen an den Gewinnen, die ein Nutzer erzielt, gerecht beteiligt werden.

Beispiele sind der Nutzen aus der Entwicklung von Medikamenten oder aus der regionalen Vermarktung von lokalen Naturprodukten (Nahrungsmittel, gebietsheimische Pflanzen). (idw)


Quellenangabe: Proplanta ®  |  20.11.2010 www.proplanta. de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
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