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Bundesumweltministerium erweitert Förderung 24.12.2010
Bundesumweltministerium erweitert Förderung 24.12.2010
Bundesumweltministerium erweitert Förderung von Vorhaben im lokalen Klimaschutz
Berlin - Mit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Fördermöglichkeiten für Vorhaben im lokalen Klimaschutz.
Das sieht die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vor, die das Bundesumweltministerium novelliert hat. Von Beginn des neuen Jahres an bis zum 31. März 2011 können Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen. Die Vorhaben werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert. 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie etwa 900 Kommunen beim lokalen Klimaschutz unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte das Bundesumweltministerium so die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Modellprojekten anstoßen sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte erleichtern. Auch Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung, etwa bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, konnten zur Anwendung gebracht werden.
Diese bewährten Fördertatbestände werden auch 2011 fortgesetzt. Die novellierte Richtlinie schafft aber auch neue Fördermöglichkeiten: Unter dem Titel „Masterplan 100% Klimaschutz“ unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und deren Umsetzung mit einer Förderquote von 80 Prozent, wenn sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent senken wollen. Zudem können Kommunen, die ihre Straßen- und Außenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten, eine Förderung von 40 Prozent erhalten. Neu eingeführt wird auch die Unterstützung des lokalen Klimaschutzmanagers in seiner Umsetzungsarbeit: Er erhält ein eigenes Budget für Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen. (bmu)
Quellenangabe: Proplanta ® | 24.12.2010 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
Berlin - Mit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Fördermöglichkeiten für Vorhaben im lokalen Klimaschutz.
Das sieht die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vor, die das Bundesumweltministerium novelliert hat. Von Beginn des neuen Jahres an bis zum 31. März 2011 können Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen. Die Vorhaben werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert. 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie etwa 900 Kommunen beim lokalen Klimaschutz unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte das Bundesumweltministerium so die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Modellprojekten anstoßen sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte erleichtern. Auch Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung, etwa bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, konnten zur Anwendung gebracht werden.
Diese bewährten Fördertatbestände werden auch 2011 fortgesetzt. Die novellierte Richtlinie schafft aber auch neue Fördermöglichkeiten: Unter dem Titel „Masterplan 100% Klimaschutz“ unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und deren Umsetzung mit einer Förderquote von 80 Prozent, wenn sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent senken wollen. Zudem können Kommunen, die ihre Straßen- und Außenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten, eine Förderung von 40 Prozent erhalten. Neu eingeführt wird auch die Unterstützung des lokalen Klimaschutzmanagers in seiner Umsetzungsarbeit: Er erhält ein eigenes Budget für Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen. (bmu)
Quellenangabe: Proplanta ® | 24.12.2010 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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