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Tipps bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 21.01.11
Tipps bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Umweltministerium gibt Kommunen Tipps bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Wiesbaden - Der Leitfaden enthält praktische Beispiele zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen.
21.01.2011
Hessens Städte und Gemeinden erhalten bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie praktische Hilfe. Unter Federführung des Hessischen Umweltministeriums haben Vertreter aus den Verwaltungsabteilungen, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Städtetages und des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände in Hessen einen Leitfaden erarbeitet, der anhand von praktischen Beispielen zeigt, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen kann. „Unser Ziel ist es, den Zustand der hessischen Flüsse, Bäche und Seen zu verbessern. Dafür haben wir mit einem breiten Maßnahmenbündel gute Vorarbeit geleistet. Nun gilt es die Umsetzung voran zu bringen und Synergien zu nutzen“, sagte der hessische Umweltstaatssekretär Mark Weinmeister am Donnerstag in Wiesbaden.
Um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, von den Erfahrungen bisheriger Maßnahmen zu profitieren, wurden in dem Leitfaden „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in hessischen Kommunen – Beispiele aus der Praxis“ Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zum jeweiligen Maßnahmenträger aufgeführt und die Vorgehensweise und insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten beschrieben.
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Um die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind laut dem Staatssekretär allein in Hessen bis zum Jahr 2027 Maßnahmen erforderlich, die voraussichtlich rund 2 Milliarden Euro kosten werden. Das Land plant, die Maßnahmenumsetzung im ersten Abschnitt bis 2015 mit über 200 Millionen Euro zu unterstützen.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Renaturierungen, um die Gewässer wieder naturnah zu gestalten. Dabei entstehen laut Staatssekretär Weinmeister vielfältige Lebensräume, in denen die fließgewässertypischen Tiere und Pflanzen wieder leben und sich vermehren können. Durch den Rückbau von Wehren oder den Einbau von Fischtreppen werde vielerorts die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessert, wie der Staatssekretär erklärte. So können Wanderfische wie der Lachs und die Meerforelle wieder ihre angestammten Laichgewässer in den Bächen des hessischen Mittelgebirges erreichen.
Die Broschüre richtet sich neben den Kommunen auch an die Naturschutz- und Wasserverbände. Es gibt sie zum download unter www.flussgebiete.hessen.de oder kann kostenlos bezogen werden beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden. (pd)
Quellenangabe: Proplanta ® | 21.01.2011 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
Wiesbaden - Der Leitfaden enthält praktische Beispiele zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen.
21.01.2011
Hessens Städte und Gemeinden erhalten bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie praktische Hilfe. Unter Federführung des Hessischen Umweltministeriums haben Vertreter aus den Verwaltungsabteilungen, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Städtetages und des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände in Hessen einen Leitfaden erarbeitet, der anhand von praktischen Beispielen zeigt, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen kann. „Unser Ziel ist es, den Zustand der hessischen Flüsse, Bäche und Seen zu verbessern. Dafür haben wir mit einem breiten Maßnahmenbündel gute Vorarbeit geleistet. Nun gilt es die Umsetzung voran zu bringen und Synergien zu nutzen“, sagte der hessische Umweltstaatssekretär Mark Weinmeister am Donnerstag in Wiesbaden.
Um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, von den Erfahrungen bisheriger Maßnahmen zu profitieren, wurden in dem Leitfaden „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in hessischen Kommunen – Beispiele aus der Praxis“ Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zum jeweiligen Maßnahmenträger aufgeführt und die Vorgehensweise und insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten beschrieben.
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Um die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, sind laut dem Staatssekretär allein in Hessen bis zum Jahr 2027 Maßnahmen erforderlich, die voraussichtlich rund 2 Milliarden Euro kosten werden. Das Land plant, die Maßnahmenumsetzung im ersten Abschnitt bis 2015 mit über 200 Millionen Euro zu unterstützen.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Renaturierungen, um die Gewässer wieder naturnah zu gestalten. Dabei entstehen laut Staatssekretär Weinmeister vielfältige Lebensräume, in denen die fließgewässertypischen Tiere und Pflanzen wieder leben und sich vermehren können. Durch den Rückbau von Wehren oder den Einbau von Fischtreppen werde vielerorts die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessert, wie der Staatssekretär erklärte. So können Wanderfische wie der Lachs und die Meerforelle wieder ihre angestammten Laichgewässer in den Bächen des hessischen Mittelgebirges erreichen.
Die Broschüre richtet sich neben den Kommunen auch an die Naturschutz- und Wasserverbände. Es gibt sie zum download unter www.flussgebiete.hessen.de oder kann kostenlos bezogen werden beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden. (pd)
Quellenangabe: Proplanta ® | 21.01.2011 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
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Artenschutz im Steigerwald
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