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Schweiz: Vollzug des Umweltrechts optimieren 27.01.2011
Schweiz: Vollzug des Umweltrechts optimieren 27.01.2011
Schweiz: Vollzug des Umweltrechts optimieren
27.01.2011
Bern - Die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU) haben am 25. Januar 2011 das erste Modul der Vollzugshilfe „Umweltschutz in der Landwirtschaft“ veröffentlicht.
Bauliche Anlagen im Landwirtschaftsbetrieb Diese Publikation ist den baulichen Anlagen im Landwirtschaftsbetrieb gewidmet. Eine breite Gruppe aus Vertretern der kantonalen Stellen sowie der landwirtschaftlichen Forschung und Beratung haben bei der Erarbeitung praxistauglicher Lösungen zur Anwendung des geltenden Rechts mitgewirkt.
Die Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft erfüllt den Auftrag des Bundesrats gemäß dem Bericht über die Reduktion der Umweltrisiken von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Er beantwortete damit eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats zur „Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln". Der Bundesrat stellte fest, dass nicht Lenkungsabgaben auf Düngern und Pflanzenschutzmitteln einzuführen, sondern die geltenden umwelt- und landwirtschaftsrechtlichen Vorschriften konsequenter umzusetzen sind. Die bestehenden Vollzugshilfen des Bundes im landwirtschaftlichen Umweltschutz sind nach geltendem Umweltrecht zu überprüfen und gestützt auf die Vollzugserfahrungen gemeinsam mit den Kantonen den derzeitigen und den vorhersehbaren Anforderungen anzupassen.
Das jetzt publizierte Modul „Baulicher Umweltschutz" ist den Anlagen im Landwirtschaftsbetrieb gewidmet und stellt den aktuellen Stand der Technik dar. Es fördert die Rechtsgleichheit und Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebsleiter, Planer, Bauunternehmer und Berater und ersetzt verschiedene, zum Teil nicht mehr aktuelle Vollzugshilfen. Zur Erläuterung der Umsetzung der bestehenden Luftreinhalte-Verordnung sind neu auch vorsorgliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung bei der Lagerung von Hofdünger, bei Stallbauten und Laufhöfen integriert. Diese vorsorglichen Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn sie betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind.
Die neue Vollzugshilfe „Umweltschutz in der Landwirtschaft" dient der koordinierten und einheitlichen Umsetzung des Umweltrechts betreffend Boden, Gewässer und Luft in den Kantonen. Sie soll mit vier weiteren Modulen (Nährstoffe und Verwendung von Dünger, Pflanzenschutzmittel, Biogas und Boden) ergänzt werden. Für jedes Modul gibt es eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von BAFU, BLW, der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) und der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) sowie mit weiteren Beteiligten aus Forschung und Beratung. Jedes Modul wird vor der Publikation den kantonalen Vollzugsstellen sowie weiteren Interessierten zur Konsultation unterbreitet.
Die Vollzugshilfe „Baulicher Umweltschutz" wird elektronisch veröffentlicht. Download: www.umwelt-schweiz.ch/UV-1101-D. (bafu/blw)
Quellenangabe: Proplanta ® | 26.01.2011 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
27.01.2011
Bern - Die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU) haben am 25. Januar 2011 das erste Modul der Vollzugshilfe „Umweltschutz in der Landwirtschaft“ veröffentlicht.
Bauliche Anlagen im Landwirtschaftsbetrieb Diese Publikation ist den baulichen Anlagen im Landwirtschaftsbetrieb gewidmet. Eine breite Gruppe aus Vertretern der kantonalen Stellen sowie der landwirtschaftlichen Forschung und Beratung haben bei der Erarbeitung praxistauglicher Lösungen zur Anwendung des geltenden Rechts mitgewirkt.
Die Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft erfüllt den Auftrag des Bundesrats gemäß dem Bericht über die Reduktion der Umweltrisiken von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Er beantwortete damit eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats zur „Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln". Der Bundesrat stellte fest, dass nicht Lenkungsabgaben auf Düngern und Pflanzenschutzmitteln einzuführen, sondern die geltenden umwelt- und landwirtschaftsrechtlichen Vorschriften konsequenter umzusetzen sind. Die bestehenden Vollzugshilfen des Bundes im landwirtschaftlichen Umweltschutz sind nach geltendem Umweltrecht zu überprüfen und gestützt auf die Vollzugserfahrungen gemeinsam mit den Kantonen den derzeitigen und den vorhersehbaren Anforderungen anzupassen.
Das jetzt publizierte Modul „Baulicher Umweltschutz" ist den Anlagen im Landwirtschaftsbetrieb gewidmet und stellt den aktuellen Stand der Technik dar. Es fördert die Rechtsgleichheit und Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebsleiter, Planer, Bauunternehmer und Berater und ersetzt verschiedene, zum Teil nicht mehr aktuelle Vollzugshilfen. Zur Erläuterung der Umsetzung der bestehenden Luftreinhalte-Verordnung sind neu auch vorsorgliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung bei der Lagerung von Hofdünger, bei Stallbauten und Laufhöfen integriert. Diese vorsorglichen Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn sie betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind.
Die neue Vollzugshilfe „Umweltschutz in der Landwirtschaft" dient der koordinierten und einheitlichen Umsetzung des Umweltrechts betreffend Boden, Gewässer und Luft in den Kantonen. Sie soll mit vier weiteren Modulen (Nährstoffe und Verwendung von Dünger, Pflanzenschutzmittel, Biogas und Boden) ergänzt werden. Für jedes Modul gibt es eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von BAFU, BLW, der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) und der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) sowie mit weiteren Beteiligten aus Forschung und Beratung. Jedes Modul wird vor der Publikation den kantonalen Vollzugsstellen sowie weiteren Interessierten zur Konsultation unterbreitet.
Die Vollzugshilfe „Baulicher Umweltschutz" wird elektronisch veröffentlicht. Download: www.umwelt-schweiz.ch/UV-1101-D. (bafu/blw)
Quellenangabe: Proplanta ® | 26.01.2011 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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