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Europäischer Gerichtshof bestätigt Jagdrechtssystem 29.01.11
Europäischer Gerichtshof bestätigt Jagdrechtssystem 29.01.11
Europäischer Gerichtshof bestätigt Jagdrechtssystem
29.01.11
Hannover - Die Pflichtmitgliedschaft der Grundeigentümer in deutschen Jagdgenossenschaften ist mit den Europäischen Menschenrechten vereinbar.
Das hat kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Ein Jagdgenosse aus Rheinland-Pfalz hatte die Bundesrepublik Deutschland in Straßburg verklagt, da er in der Zwangsmitgliedschaft die negative Vereinigungsfreiheit verletzt sah. Dies wies das Gericht jedoch zurück.
Die Tatsache, dass Eigenjagdbesitzer nicht der Jagdgenossenschaft angehören, stelle keine unzulässige Ungleichbehandlung dar, denn auch sie müssten in ihrem Revier eine effektive Wildbewirtschaftung und Bejagung vornehmen. Zudem nähmen Jagdgenossenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben wahr und seien in das Aufsichtssystem eingebunden.
Gleichzeitig verstoße die Verpflichtung jedes Grundeigentümers, die Jagd auf seinen Flächen zu dulden, nicht gegen Eigentumsrechte oder die Gewissensfreiheit. Vielmehr sind in der Abwägung die Ziele des Allgemeinwohls, insbesondere die Erreichung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in angepasster Zahl, höher zu gewichten, als die Beeinträchtigung des einzelnen Eigentümers.
„Das aktuelle Urteil ist ein großer Erfolg für Grundeigentümer, Landwirte und Jäger“, freute sich Bernhard Haase, Präsident des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden e.V. (ZJEN) in Niedersachsen, der auch deren Bundesorganisation, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), vorsitzt. Das Gericht folgte in seinem Urteil vielen Argumenten der BAGJE. Denn in vielen Gebieten ist die Jagd praktisch kaum noch möglich, wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeit hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung herauszunehmen. Solche Rückzugsmöglichkeiten für Wild würden die Bestände in kürzester Zeit unverhältnismäßig ansteigen lassen und dementsprechend die Gefahr von Tierseuchen oder Verkehrsunfällen erhöhen. Die angrenzenden Grundeigentümer müssten deutlich höhere Wildschäden befürchten und im Bestand gefährdete Wildarten könnten weniger erfolgreich gefördert werden.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für das deutsche Jagdrechtssystem. „Das Bundesjagdgesetz hat sich bewährt und weist Vorbildcharakter auf“, meint ZJEN-Präsident Bernhard Haase. Damit hätten sich der Einsatz der BAGJE sowie die enge und gute Abstimmung mit dem Deutschen Jagdschutzverband und dem Bundeslandwirtschaftsministerium gelohnt. Der ZJEN wurde 1993 gegründet und vertritt in Niedersachsen rund 700 Eigenjagdbesitzer und 2.700 Jagdgenossenschaften mit etwa 250.000 einzelnen Grundeigentümern. (LPD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 29.01.2011 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
29.01.11
Hannover - Die Pflichtmitgliedschaft der Grundeigentümer in deutschen Jagdgenossenschaften ist mit den Europäischen Menschenrechten vereinbar.
Das hat kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Ein Jagdgenosse aus Rheinland-Pfalz hatte die Bundesrepublik Deutschland in Straßburg verklagt, da er in der Zwangsmitgliedschaft die negative Vereinigungsfreiheit verletzt sah. Dies wies das Gericht jedoch zurück.
Die Tatsache, dass Eigenjagdbesitzer nicht der Jagdgenossenschaft angehören, stelle keine unzulässige Ungleichbehandlung dar, denn auch sie müssten in ihrem Revier eine effektive Wildbewirtschaftung und Bejagung vornehmen. Zudem nähmen Jagdgenossenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben wahr und seien in das Aufsichtssystem eingebunden.
Gleichzeitig verstoße die Verpflichtung jedes Grundeigentümers, die Jagd auf seinen Flächen zu dulden, nicht gegen Eigentumsrechte oder die Gewissensfreiheit. Vielmehr sind in der Abwägung die Ziele des Allgemeinwohls, insbesondere die Erreichung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in angepasster Zahl, höher zu gewichten, als die Beeinträchtigung des einzelnen Eigentümers.
„Das aktuelle Urteil ist ein großer Erfolg für Grundeigentümer, Landwirte und Jäger“, freute sich Bernhard Haase, Präsident des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden e.V. (ZJEN) in Niedersachsen, der auch deren Bundesorganisation, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), vorsitzt. Das Gericht folgte in seinem Urteil vielen Argumenten der BAGJE. Denn in vielen Gebieten ist die Jagd praktisch kaum noch möglich, wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeit hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung herauszunehmen. Solche Rückzugsmöglichkeiten für Wild würden die Bestände in kürzester Zeit unverhältnismäßig ansteigen lassen und dementsprechend die Gefahr von Tierseuchen oder Verkehrsunfällen erhöhen. Die angrenzenden Grundeigentümer müssten deutlich höhere Wildschäden befürchten und im Bestand gefährdete Wildarten könnten weniger erfolgreich gefördert werden.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für das deutsche Jagdrechtssystem. „Das Bundesjagdgesetz hat sich bewährt und weist Vorbildcharakter auf“, meint ZJEN-Präsident Bernhard Haase. Damit hätten sich der Einsatz der BAGJE sowie die enge und gute Abstimmung mit dem Deutschen Jagdschutzverband und dem Bundeslandwirtschaftsministerium gelohnt. Der ZJEN wurde 1993 gegründet und vertritt in Niedersachsen rund 700 Eigenjagdbesitzer und 2.700 Jagdgenossenschaften mit etwa 250.000 einzelnen Grundeigentümern. (LPD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 29.01.2011 www.proplanta. de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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