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Gülleeinarbeitung innerhalb von vier Stunden? 05.04.11
Gülleeinarbeitung künftig innerhalb von vier Stunden?

05.04.2011


Jena - Die Landwirtemüssen sich auf eine strengere Reglementierung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger einstellen.

Die Agrarministerkonferenz beauftragte am vergangenen Freitag in Jena die zuständigen Fachbeamten, kurzfristig für eine konkrete Auslegung der Vorschrift in der Düngeverordnung zur unverzüglichen Einarbeitung von Gülle zu sorgen. Die Vollzugshinweise sollen bereits mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres Anwendung finden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium drängt auf eine Verpflichtung zur Einarbeitung innerhalb von deutlich weniger als vier Stunden. Hintergrund ist ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Überschreitung der nationalen Emissionshöchstwerte für Ammoniak.

Den Angaben zufolge hat Deutschland die zulässige Höchstmenge im vergangenen Jahr erneut um 6 % überschritten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hält eine kurzfristige Minderung der Ammoniakemissionen um rund 30 Kilotonnen (kt) für erforderlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren mit erheblichen finanziellen Folgen noch abzuwenden. Dieses Ziel sei nur mit einer sehr kurzen Einarbeitungszeit zu erreichen, heißt es im Ministerium. Insgesamt lagen die Ammoniakemissionen in Deutschland im Jahr 2010 bei 581 kt, davon 553 kt aus der Landwirtschaft. Die Höchstgrenze beträgt 550 kt pro Jahr. (AgE)



Quellenangabe: Proplanta ®  |  05.04.2011  www.proplanta.de

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