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Handel mit illegal eingeschlagenem Holz .. 07.04.2011
Handel mit illegal eingeschlagenem Holz .. 07.04.2011
Handel mit illegal eingeschlagenem Holz soll schärfer bekämpft werden
07.04.2011
Berlin - Der Handel mit illegal eingeschlagenem Holz soll schärfer bekämpft werden.
Diesem Zweck dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (17/5261). Damit werden auch Vorgaben der Europäischen Union zur Errichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren umgesetzt.
Für die Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz soll in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein. Die Einfuhr von Holzprodukten soll nur mit einer gültigen FLEGT-Genehmigung zulässig sein. Bei Zweifel an der Gültigkeit von Genehmigungen sollen Untersuchungen der Holzprodukte vorgenommen werden. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Holzprodukte nicht den Angaben der Genehmigung entsprechen, soll die Bundesanstalt die Produkte beschlagnahmen dürfen.
Beschlagnahmte Holzprodukte sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht an den Ort der Herkunft zurückgebracht werden, ”damit Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte nicht als Anreiz für weiteren illegalen Einschlag wirken können. Stattdessen sind die Holzprodukte zu verkaufen und die Erlöse an die Staatskasse abzuführen“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. (hib/HLE/AHE)
Quellenangabe: Proplanta ® | 07.04.2011 www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
07.04.2011
Berlin - Der Handel mit illegal eingeschlagenem Holz soll schärfer bekämpft werden.
Diesem Zweck dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (17/5261). Damit werden auch Vorgaben der Europäischen Union zur Errichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren umgesetzt.
Für die Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz soll in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein. Die Einfuhr von Holzprodukten soll nur mit einer gültigen FLEGT-Genehmigung zulässig sein. Bei Zweifel an der Gültigkeit von Genehmigungen sollen Untersuchungen der Holzprodukte vorgenommen werden. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Holzprodukte nicht den Angaben der Genehmigung entsprechen, soll die Bundesanstalt die Produkte beschlagnahmen dürfen.
Beschlagnahmte Holzprodukte sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht an den Ort der Herkunft zurückgebracht werden, ”damit Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte nicht als Anreiz für weiteren illegalen Einschlag wirken können. Stattdessen sind die Holzprodukte zu verkaufen und die Erlöse an die Staatskasse abzuführen“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. (hib/HLE/AHE)
Quellenangabe: Proplanta ® | 07.04.2011 www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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