Sie alle engagieren sich gemeinsam mit Artenschutz in Franken® für eine intakte Umwelt
ARTENSCHUTZ IN FRANKEN®

Im Sinne uns nachfolgender Generationen
Ausgezeichnet

Home

Über Uns

Aktuelles

Der Steigerwald

Diverses

Pflanzen

Projekte

Publikationen

Tiere

Umweltbildung

Webcams
EU-Förderschwerpunkt "Ländliches Erbe" 20.04.2011
Landschaftspfleger: EU-Förderschwerpunkt "Ländliches Erbe" von zentraler Bedeutung

20.04.2011

Ansbach / Göttingen -
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen über den Förderschwerpunkt „Ländliches Erbe“ der ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) ist für die erfolgreiche Umsetzung von Natura 2000 und der Wasserrahmen-Richtlinien von zentraler Bedeutung.

Die Förderung muss auch im Zuge der EU-Agrarreform für 2014 erhalten bleiben. Das ist das wichtigste Ergebnis der Fachtagung „ELER, Naturschutz und Natura 2000“, die der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) zusammen mit der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) am 14. April in Göttingen veranstaltete.

Das „Greening“ der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Weiterentwicklung von Agrarumweltprogrammen sind wichtige Werkzeuge für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Komplettiert wird dieser Werkzeugkasten jedoch erst durch die Förderung von investiven Naturschutzmaßnahmen. Diese können über den Artikel 57 „Erhalt und Verbesserung des ländlichen Erbes“ in der zweiten Säule der EU-Agrarförderung bezuschusst werden. Der Artikel 57 wurde deshalb von Vertretern aus Ministerien, Verbänden, Praktikern und Evaluierungsexperten als ein zentraler Baustein für den Natur- und Gewässerschutz bewertet. „Der DVL, als Dachverband der 150 Landschaftspflegeverbände in Deutschland appelliert deshalb an die EU-Kommission das „ländliche Erbe“ auch in der künftigen Agrarpolitik zu verankern“, so der DVL-Geschäftsführer Dr. Jürgen Metzner.

Auf der Basis der ELER-Verordnung erstellen die Bundesländer eigene Förderprogramme. Diese werden aus dem ELER-Fonds der EU kofinanziert. In der Praxis werden über den Artikel 57 viele Landschaftspflegemaßnahmen gefördert: Dazu gehören das Freistellen von Schaftriebwegen in Natura 2000-Gebieten zur Schaffung eines Biotopverbunds, die Gestaltung von Bachufern im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie oder das Anlegen von Feuchtmulden zur Wiederherstellung von naturnahen Auen. „Auch Hilfsmaßnahmen für hochbedrohte Arten, die wegen spezifischer Pflegeansprüche nicht in das System der Agrarumweltprogramme passen, gehören in diesen Förderbereich“ so Metzner. Die Organisation und die Betreuung all dieser aufwändigen Maßnahmen werden zum Beispiel durch Landschaftspflegeverbände gewährleistet und können ebenfalls über das „ländliche Erbe“ gefördert werden.

Auf der Tagung in Göttingen wurden weitere wichtige Aspekte für eine effektivere und erfolgreichere Naturschutzarbeit herausgestellt: Neben der Vereinfachung der Antragstellungen, bedarf es einer deutlichen Entlastung der Landwirte bezüglich der Kontrolldichten und Anlastungsrisiken. Das sehen die Experten als ein wesentliches Hemmnis für Landwirte, die Förderprogramme zu nutzen.

Die Erfahrung der Praktiker zeigt darüber hinaus, dass mit einer fundierten gesamtbetrieblichen Naturschutzberatung viele Risiken vermindert und die Förderprogramme deutlich effektiver angewandt werden können. Die Experten empfehlen, dass diese Aspekte in der EU-Agrarreform berücksichtigt werden.

Die Tagung „ELER, Naturschutz und Natura 2000“ wird von DVL und DVS jährlich organisiert und dient deutschlandweit als wichtige Diskussionsplattform für Naturschutzpraktikern und Behördenvertretern auf EU-, Bund- und Länderebene. (dvl)

Quellenangabe: Proplanta ®  |  20.04.2011   www.proplanta.de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz im Steigerwald