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Bienenverluste in Zusammenhang mit Maisaussaat 01.05.11
Bienenverluste in Zusammenhang mit Maisaussaat 01.05.11
Untersuchung vereinzelter Bienenverluste in Zusammenhang mit Maisaussaat
01.05.2011
Wien - Indizien deuten darauf hin, dass die Zulassungsbestimmungen nicht lückenlos eingehalten werden.
Obwohl es teilweise Anwendungsverbote und klar definierte Auflagen in den Zulassungsbestimmungen und Anwendungsvorschriften für die Aussaat von insektizidgebeiztem Mais- und Kürbissaatgut gibt, werden vereinzelte Fälle von Bienenschäden im Zusammenhang mit dem Maisanbau gemeldet. Auffallend ist, dass die Schadensmeldungen aus denselben Regionen stammen, die bereits in den Vorjahren betroffen waren.
Wie die bisher verfügbaren Daten im Zuge der Erhebungen im Forschungsprojekt Melissa zeigen, kann zumindest teilweise ein Zusammenhang zwischen Bienenschäden und insektizidgebeiztem Saatgut nicht ausgeschlossen werden. Die Kontrolle der Saatgutqualität durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) in der AGES hat gezeigt, dass die Grenzwerte für den Abrieb in allen Fällen eingehalten worden sind. Allerdings gibt es Indizien dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Aussaat nicht eingehalten wurden: Das gilt insbesondere hinsichtlich der erlaubten Windgeschwindigkeit zur Aussaat und für die Vorschrift, die Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände zu vermeiden.
Diese Verdachtsmomente unterstreichen die Notwendigkeit von verstärkten Kontrollmaßnahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die zuständigen Landesbehörden. Bis 26.4. wurden Bienenschäden aus drei Bundesländern - Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark - gemeldet.
Eine endgültige Bewertung der Ursachen für die bisher beobachteten Bienenschäden kann erst durchgeführt werden, wenn die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bzw. des Vorkommens von Parasiten und Krankheitserregern vorliegen. Proben werden derzeit von der AGES gezogen. (ages)
Quellenangabe: Proplanta ® | 01.05.2011 www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
01.05.2011
Wien - Indizien deuten darauf hin, dass die Zulassungsbestimmungen nicht lückenlos eingehalten werden.
Obwohl es teilweise Anwendungsverbote und klar definierte Auflagen in den Zulassungsbestimmungen und Anwendungsvorschriften für die Aussaat von insektizidgebeiztem Mais- und Kürbissaatgut gibt, werden vereinzelte Fälle von Bienenschäden im Zusammenhang mit dem Maisanbau gemeldet. Auffallend ist, dass die Schadensmeldungen aus denselben Regionen stammen, die bereits in den Vorjahren betroffen waren.
Wie die bisher verfügbaren Daten im Zuge der Erhebungen im Forschungsprojekt Melissa zeigen, kann zumindest teilweise ein Zusammenhang zwischen Bienenschäden und insektizidgebeiztem Saatgut nicht ausgeschlossen werden. Die Kontrolle der Saatgutqualität durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) in der AGES hat gezeigt, dass die Grenzwerte für den Abrieb in allen Fällen eingehalten worden sind. Allerdings gibt es Indizien dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Aussaat nicht eingehalten wurden: Das gilt insbesondere hinsichtlich der erlaubten Windgeschwindigkeit zur Aussaat und für die Vorschrift, die Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände zu vermeiden.
Diese Verdachtsmomente unterstreichen die Notwendigkeit von verstärkten Kontrollmaßnahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die zuständigen Landesbehörden. Bis 26.4. wurden Bienenschäden aus drei Bundesländern - Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark - gemeldet.
Eine endgültige Bewertung der Ursachen für die bisher beobachteten Bienenschäden kann erst durchgeführt werden, wenn die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bzw. des Vorkommens von Parasiten und Krankheitserregern vorliegen. Proben werden derzeit von der AGES gezogen. (ages)
Quellenangabe: Proplanta ® | 01.05.2011 www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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