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Schleswig-Holst. verabsch. Novelle d. Landeswaldge. 30.06.11
Schleswig-Holstein verabschiedet Novelle des Landeswaldgesetzes

30.06.2011

Kiel -
Forstministerin Dr. Juliane Rumpf hat gestern (29. Juni) im Landtag die Novelle zum Landeswaldgesetz als wichtigen forstpolitischen Schritt in die Zukunft bezeichnet.

"Wir geben mit der Änderung des Landeswaldgesetzes den Waldbesitzern in Schleswig-Holstein größtmögliche Handlungsfreiheit bei ihrer Waldbewirtschaftung. Wir erkennen damit an, dass die Schönheit und Wertigkeit unserer Wälder überwiegend ein Ergebnis von jahrzehnte- und jahrhundertelanger Pflege und Gestaltung durch Waldbesitzer und Förster ist", erklärte sie anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes.

Die Landesregierung habe die teilweise stark divergierenden Interessen von Waldnutzern wie zum Beispiel Spaziergängern, Reitern, Gespannfahrern, Jägern, Hundebesitzern und Sportlern aller Art durch Kompromisse zu einem Miteinander zusammengeführt. So bleibe es für Erholungssuchende beim so genannten, freien Betretungsrecht'. Für Reiter und Gespannfahrer sollten im öffentlichen Wald bei Bedarf neue Verbindungswege geöffnet werden. Zugleich sei die Novelle genutzt worden, um das Gesetz zu straffen und von überflüssigem Ballast zu befreien.

Ministerin Rumpf verwies in ihrer Rede auch auf die bisherigen forstpolitischen Erfolge der Landesregierung. So sei die Organisation von Landesforsten und Forstbehörden in mehreren Schritten gänzlich neu aufgestellt worden. Die neuen Strukturen arbeiteten sehr erfolgreich.

"Wir wollen unsere Waldbesitzer motivieren. Wir wollen sie nicht gängeln. Nur ein Wald, der seine Einkommensfunktion erfüllen darf, wird auf Dauer ein gepflegter Wald bleiben. Das neue Landeswaldgesetz schafft ideale Voraussetzungen für eine nach ökologischen Grundsätzen arbeitende multifunktionale Forstwirtschaft", stellte die Ministerin abschließend fest.(PD)


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