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Schafe und Ziegen als Landschaftspfleger 29.08.2011
Schafe und Ziegen als Landschaftspfleger
Schafe und Ziegen als Landschaftspfleger in Baden-Württemberg
29.08.2011
Wildberg - „Baden-Württemberg ist von unterschiedlichsten Kulturlandschaften geprägt, die eine Vielzahl schützenswerter und teilweise vom Aussterben bedrohter Pflanzen und Tieren beheimaten.
Ziel der grün-roten Landesregierung ist es, dieses biologische Erbe als Lebensgrundlage für die Menschen zu erhalten und weiterzuentwickeln“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Montag (29. August 2011) in Wildberg (Landkreis Calw).
Intakte Natur diene nicht nur Fauna und Flora, sondern sei auch die Grundlage für wirtschaftliches Handeln des Menschen. Auch der Tourismus in Baden-Württemberg sei wesentlich vom Vorhandensein schöner Landschaften abhängig. Das „Magische Dreieck“ aus Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus sei eine Stärke Baden-Württembergs und biete große Potenziale.
Schafe und Ziegen wichtig für Artenvielfalt
„Wachholderheiden und Magerrasen sind durch jahrhundertelange Beweidung durch Schafe und Ziegen entstanden. Heutzutage setzt der Naturschutz auf die Leistung der Schäferinnen und Schäfer mit ihren Herden als biologische Landschaftspfleger“, sagte der Minister. Das Naturschutzgebiet „Gültlinger und Holzbronner Heide“ sei ein gutes Beispiel dafür, wie dieses Konzept erfolgreich in der Praxis umgesetzt werde. „Das kombinierte Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von rund 1.400 Hektar zeichnet sich durch vielerlei Landschaftsformen aus, deren rein mechanische Pflege zu aufwändig und zu teuer wäre. Die eingesetzten Schafe und Ziegen tun dies nachhaltiger, umweltfreundlicher und kostengünstiger“, erklärte Bonde.
Ganz nebenbei entstünden hochwertige und genussreiche Lebensmittel in Form von Lammfleisch-, Ziegen- und Schafprodukten, mit deren Kauf die Verbraucherinnen und Verbraucher die Arbeit der Schäfereien unterstützen und somit einen aktiven Naturschutzbeitrag liefern könnten. Allerdings sei die Bewirtschaftung der Flächen alleine durch den Verkauf dieser Produkte nicht zu finanzieren. Das Land fördere deshalb die Schaf- und Ziegenbeweidung auf vielfältige Art und Weise. Wesentliches Element dieser Förderung sei die Landschaftspflegerichtlinie, so der Minister.
In Baden-Württemberg kann eine Vielzahl von Maßnahmen zur Landschaftspflege über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden, die auch von der EU kofinanziert werden. Die LPR greift immer dann, wenn besondere Ansprüche zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturschutzes berücksichtigt werden müssen. Als Agrarumweltprogramm gleicht sie Umweltleistungen aus, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Sie basiert zu weiten Teilen auf Verträgen, bei dem nicht nur Landwirte und sonstige Personen des Privatrechts, sondern auch Verbände, Vereine und Kommunen berücksichtigt werden können.
Mit ihren spezifischen Regelungen werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Flächen in die Förderung mit einbezogen. Darüber hinaus beinhaltet die LPR weitere Fördertatbestände wie Investitions- und konzeptionelle Maßnahmen sowie den Grunderwerb. Die LPR ist ein zentrales Förderinstrument zur Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 29.08.2011 | www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
29.08.2011
Wildberg - „Baden-Württemberg ist von unterschiedlichsten Kulturlandschaften geprägt, die eine Vielzahl schützenswerter und teilweise vom Aussterben bedrohter Pflanzen und Tieren beheimaten.
Ziel der grün-roten Landesregierung ist es, dieses biologische Erbe als Lebensgrundlage für die Menschen zu erhalten und weiterzuentwickeln“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Montag (29. August 2011) in Wildberg (Landkreis Calw).
Intakte Natur diene nicht nur Fauna und Flora, sondern sei auch die Grundlage für wirtschaftliches Handeln des Menschen. Auch der Tourismus in Baden-Württemberg sei wesentlich vom Vorhandensein schöner Landschaften abhängig. Das „Magische Dreieck“ aus Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus sei eine Stärke Baden-Württembergs und biete große Potenziale.
Schafe und Ziegen wichtig für Artenvielfalt
„Wachholderheiden und Magerrasen sind durch jahrhundertelange Beweidung durch Schafe und Ziegen entstanden. Heutzutage setzt der Naturschutz auf die Leistung der Schäferinnen und Schäfer mit ihren Herden als biologische Landschaftspfleger“, sagte der Minister. Das Naturschutzgebiet „Gültlinger und Holzbronner Heide“ sei ein gutes Beispiel dafür, wie dieses Konzept erfolgreich in der Praxis umgesetzt werde. „Das kombinierte Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von rund 1.400 Hektar zeichnet sich durch vielerlei Landschaftsformen aus, deren rein mechanische Pflege zu aufwändig und zu teuer wäre. Die eingesetzten Schafe und Ziegen tun dies nachhaltiger, umweltfreundlicher und kostengünstiger“, erklärte Bonde.
Ganz nebenbei entstünden hochwertige und genussreiche Lebensmittel in Form von Lammfleisch-, Ziegen- und Schafprodukten, mit deren Kauf die Verbraucherinnen und Verbraucher die Arbeit der Schäfereien unterstützen und somit einen aktiven Naturschutzbeitrag liefern könnten. Allerdings sei die Bewirtschaftung der Flächen alleine durch den Verkauf dieser Produkte nicht zu finanzieren. Das Land fördere deshalb die Schaf- und Ziegenbeweidung auf vielfältige Art und Weise. Wesentliches Element dieser Förderung sei die Landschaftspflegerichtlinie, so der Minister.
In Baden-Württemberg kann eine Vielzahl von Maßnahmen zur Landschaftspflege über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden, die auch von der EU kofinanziert werden. Die LPR greift immer dann, wenn besondere Ansprüche zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturschutzes berücksichtigt werden müssen. Als Agrarumweltprogramm gleicht sie Umweltleistungen aus, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Sie basiert zu weiten Teilen auf Verträgen, bei dem nicht nur Landwirte und sonstige Personen des Privatrechts, sondern auch Verbände, Vereine und Kommunen berücksichtigt werden können.
Mit ihren spezifischen Regelungen werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Flächen in die Förderung mit einbezogen. Darüber hinaus beinhaltet die LPR weitere Fördertatbestände wie Investitions- und konzeptionelle Maßnahmen sowie den Grunderwerb. Die LPR ist ein zentrales Förderinstrument zur Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 29.08.2011 | www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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