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Blühstreifenprogramm sollte fortgesetzt werden 30.10.11
Blühstreifenprogramm sollte fortgesetzt werden
Backhaus: Erfolgreiches Blühstreifenprogramm sollte fortgesetzt werden
30/31.10.2011
Schwerin - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat in seinem Grußwort auf der Vertreterversammlung des Landesverbandes der Imker heute in Todendorf die Wichtigkeit der Bienen unterstrichen.
Blühstreifen"Bienen sind sowohl für eine üppige Artenvielfalt in unserer Natur als auch für die Landwirtschaft von großer Bedeutung. Man kann also zu Recht sagen, dass die gesamte Gesellschaft von den Imkern profitiert", so der Minister. Er freue sich über die gute Honigernte in diesen Jahr. Ersten Umfragen zufolge lieferten die 20.000 Bienenvölker der rund 1.800 Imker mit 36 bis 40 Kilogramm je Volk zwischen 30 und 40 Prozent mehr Nektar als 2010.Ein Grund für die überdurchschnittlich gute Ausbeute war das feuchte Frühjahr mit seiner starken Baum- und Obstblüte.
Er erläuterte den Imkern die die Konsequenzen aus dem kürzlich ergangenen Urteil des EuGH zum Honig.
"Mit dem Urteil unterliegt Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Zulassungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Damit hat das Urteil weitreichende Folgen. Positiv ist, dass nach jahrelangem Rechtsstreit endlich Klarheit für die Imker, aber auch für Behörden, den Handel und die Verarbeitung geschaffen wurde. Allerdings können die Probleme, insbesondere für den Handel, die sich aus den nicht vorhandenen Kennzeichnungsregeln ergeben, nicht ausgeblendet werden. Ein funktionierender Honigmarkt in der EU kann nur aufrecht erhalten werden, wenn der europäische Gesetzgeber rasch tätig wird. Mecklenburg-Vorpommern hat neben anderen Ländern die Bundesregierung aufgefordert kurzfristig Klärung zu bestimmten Rechtsfragen, wie z. B. zur Kennzeichnung, bei der Europäischen Kommission herbeizuführen.
Das Gentechnikrecht muss baldmöglichst zu novelliert werden, um den Schutz der Imker zu gewährleisten. Es ist vorgesehen, gesonderte Regelungen in das Gentechnikrecht, insbesondere in die Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen aufzunehmen, die die Belange der Imkerei beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigen. (Abstandsregelungen)
Den Stellenwert, den die Landesregierung der Imkerei beimesse, zeige sich nicht nur in der direkten Förderung wie Zuschüssen für Imkervereine, für die jährlich 370.000 € bereitstehen, sondern auch in anderen Programmen.
Das Blühstreifenprogramm, das Mecklenburg-Vorpommern 2009 eingeführt hat, ist deutschlandweit einmalig. So erhält jeder landwirtschaftliche Betrieb, der sich am Blühflächenprogramm beteiligt, von EU und Land eine Fördersumme von 540 € pro Hektar, wenn er insektenfreundliche Saatmischungen ausbringt. Die Besonderheit ist, dass Landwirte nur Gelder erhalten, wenn vorher eine vertragliche Vereinbarung mit dem Imker über die Art der Anpflanzung geschlossen wurde.
"So ist es unseren Imkern erstmals möglich, über die Blühmischungen und damit das Pollenangebot in den Regionen über einen längeren Zeitraum mitzuentscheiden. 575 Betriebe haben sich mit einem Flächenumfang von insgesamt ca. 970 ha beteiligt. Das verdeutlicht die hohe Akzeptanz. Das Förderprogramm hat aber nicht nur ein erweitertes Trachtangebot für Bienen zur Folge, sondern führt auch zu einem besseren Verständnis zwischen Landwirten und Imkern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Programme zugunsten der Imkerei beibehalten bzw. neu aufgelegt werden können", betonte der Minister in Todendorf. (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 30.10.2011 | www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
30/31.10.2011
Schwerin - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat in seinem Grußwort auf der Vertreterversammlung des Landesverbandes der Imker heute in Todendorf die Wichtigkeit der Bienen unterstrichen.
Blühstreifen"Bienen sind sowohl für eine üppige Artenvielfalt in unserer Natur als auch für die Landwirtschaft von großer Bedeutung. Man kann also zu Recht sagen, dass die gesamte Gesellschaft von den Imkern profitiert", so der Minister. Er freue sich über die gute Honigernte in diesen Jahr. Ersten Umfragen zufolge lieferten die 20.000 Bienenvölker der rund 1.800 Imker mit 36 bis 40 Kilogramm je Volk zwischen 30 und 40 Prozent mehr Nektar als 2010.Ein Grund für die überdurchschnittlich gute Ausbeute war das feuchte Frühjahr mit seiner starken Baum- und Obstblüte.
Er erläuterte den Imkern die die Konsequenzen aus dem kürzlich ergangenen Urteil des EuGH zum Honig.
"Mit dem Urteil unterliegt Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Zulassungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Damit hat das Urteil weitreichende Folgen. Positiv ist, dass nach jahrelangem Rechtsstreit endlich Klarheit für die Imker, aber auch für Behörden, den Handel und die Verarbeitung geschaffen wurde. Allerdings können die Probleme, insbesondere für den Handel, die sich aus den nicht vorhandenen Kennzeichnungsregeln ergeben, nicht ausgeblendet werden. Ein funktionierender Honigmarkt in der EU kann nur aufrecht erhalten werden, wenn der europäische Gesetzgeber rasch tätig wird. Mecklenburg-Vorpommern hat neben anderen Ländern die Bundesregierung aufgefordert kurzfristig Klärung zu bestimmten Rechtsfragen, wie z. B. zur Kennzeichnung, bei der Europäischen Kommission herbeizuführen.
Das Gentechnikrecht muss baldmöglichst zu novelliert werden, um den Schutz der Imker zu gewährleisten. Es ist vorgesehen, gesonderte Regelungen in das Gentechnikrecht, insbesondere in die Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen aufzunehmen, die die Belange der Imkerei beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigen. (Abstandsregelungen)
Den Stellenwert, den die Landesregierung der Imkerei beimesse, zeige sich nicht nur in der direkten Förderung wie Zuschüssen für Imkervereine, für die jährlich 370.000 € bereitstehen, sondern auch in anderen Programmen.
Das Blühstreifenprogramm, das Mecklenburg-Vorpommern 2009 eingeführt hat, ist deutschlandweit einmalig. So erhält jeder landwirtschaftliche Betrieb, der sich am Blühflächenprogramm beteiligt, von EU und Land eine Fördersumme von 540 € pro Hektar, wenn er insektenfreundliche Saatmischungen ausbringt. Die Besonderheit ist, dass Landwirte nur Gelder erhalten, wenn vorher eine vertragliche Vereinbarung mit dem Imker über die Art der Anpflanzung geschlossen wurde.
"So ist es unseren Imkern erstmals möglich, über die Blühmischungen und damit das Pollenangebot in den Regionen über einen längeren Zeitraum mitzuentscheiden. 575 Betriebe haben sich mit einem Flächenumfang von insgesamt ca. 970 ha beteiligt. Das verdeutlicht die hohe Akzeptanz. Das Förderprogramm hat aber nicht nur ein erweitertes Trachtangebot für Bienen zur Folge, sondern führt auch zu einem besseren Verständnis zwischen Landwirten und Imkern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Programme zugunsten der Imkerei beibehalten bzw. neu aufgelegt werden können", betonte der Minister in Todendorf. (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 30.10.2011 | www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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