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Kommission drängt Frankreich und Griechenland ... 30.10.11
Umwelt: Kommission drängt Frankreich und Griechenland ...
Umwelt: Kommission drängt Frankreich und Griechenland zu intensiverer Bekämpfung der Wasserverunreinigung durch Nitrate
30/31.10.2011
Brüssel – Die Europäische Kommission fordert Frankreich und Griechenland auf, die Wasserverunreinigung durch Nitrate intensiver zu bekämpfen.
NitratbelastungIn Frankreich gewährleisten der derzeitige Rechtsrahmen und die Nitrat-Aktionspläne für Gebiete, die von einer Verunreinigung durch Nitrate bedroht sind, keine wirksame Bekämpfung dieser Verschmutzung, wie sie im EU-Recht gefordert wird. Auch Griechenland hat in diesem Bereich einige Mängel zu verzeichnen. Obwohl die Richtlinie seit 1991 in Kraft ist, wurde sie von beiden Mitgliedstaaten noch immer nicht vollständig umgesetzt.
Beide Länder müssen noch sämtliche von einer Verunreinigung durch Nitrate bedrohte Gebiete ausweisen und Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Verunreinigung in diesen Gebieten erlassen. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potoènik ergeht an Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die sich auf die Ausweisung von Gebieten und die unzureichenden Maßnahmen bezieht, während Griechenland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den Aktionsprogrammen erhält. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, diesen Stellungnahmen nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit den Fällen befassen.
Die Nitratrichtlinie hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Praktiken gefördert wird. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen erlassen, mit denen eine Verunreinigung durch Nitrate in den von einer solchen Verunreinigung bedrohten Gebieten verhindert bzw. verringert wird.
Hierzu zählen Sperrzeiträume, in denen das Ausbringen von Dung und chemischen Düngemitteln untersagt ist, Kapazitäten für die Lagerung von Dung, wenn dieser nicht ausgebracht werden darf, sowie Begrenzungen für den Einsatz von Düngemitteln.
In Frankreich sind die bestehenden Rechtsvorschriften und die verabschiedeten Aktionspläne zu unpräzise und weisen zahlreiche Mängel auf wie unzureichende Sperrzeiträume und inadäquate Begrenzungen des Einsatzes von Dung und Düngemitteln. Frankreich hat zugesagt, seine Rechtsvorschriften zu ändern, doch aufgrund des schleppenden Tempos und der unzureichenden vorgeschlagenen Änderungen sieht sich die Kommission veranlasst, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu versenden. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass Frankreich noch nicht alle tatsächlich von einer Verunreinigung durch Nitrate bedrohte Gebiete ausgewiesen hat, so dass für eine Reihe von Gebieten noch keine Aktionspläne vorliegen.
Eine Prüfung der griechischen Rechtsvorschriften hat ergeben, dass sieben der in den Jahren 2001 und 2006 verabschiedeten Aktionspläne des Landes Mängel aufweisen und vor Ort nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr wurden rechtliche Schritte eingeleitet, und trotz einiger Fortschritte ist die Kommission nicht zufrieden mit dem Tempo, in dem die Änderungen vorankommen, weshalb sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme versendet.
Hintergrund
Nach der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen sind die Mitgliedstaaten gehalten, ihre Gewässer zu überwachen und festzustellen, welche Gewässer von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten. Die Mitgliedstaaten müssen demnach alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in diese Gewässer entwässern und die zur Verunreinigung beitragen, als durch Nitrat gefährdete Gebiete ausweisen. Sie müssen ferner geeignete Aktionsprogramme für diese Gebiete durchführen, um eine solche Verunreinigung zu verhindern bzw. zu verringern.
Überhöhte Nitratwerte können das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie übermäßiges Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken (Eutrophierung). Außerdem machen sie eine sehr kostspielige Behandlung erforderlich, bevor solches Wasser als Trinkwasser genutzt werden kann. (eu/ip)
Quellenangabe: Proplanta ® | 30.10.2011 | www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
30/31.10.2011
Brüssel – Die Europäische Kommission fordert Frankreich und Griechenland auf, die Wasserverunreinigung durch Nitrate intensiver zu bekämpfen.
NitratbelastungIn Frankreich gewährleisten der derzeitige Rechtsrahmen und die Nitrat-Aktionspläne für Gebiete, die von einer Verunreinigung durch Nitrate bedroht sind, keine wirksame Bekämpfung dieser Verschmutzung, wie sie im EU-Recht gefordert wird. Auch Griechenland hat in diesem Bereich einige Mängel zu verzeichnen. Obwohl die Richtlinie seit 1991 in Kraft ist, wurde sie von beiden Mitgliedstaaten noch immer nicht vollständig umgesetzt.
Beide Länder müssen noch sämtliche von einer Verunreinigung durch Nitrate bedrohte Gebiete ausweisen und Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Verunreinigung in diesen Gebieten erlassen. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potoènik ergeht an Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die sich auf die Ausweisung von Gebieten und die unzureichenden Maßnahmen bezieht, während Griechenland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den Aktionsprogrammen erhält. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, diesen Stellungnahmen nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit den Fällen befassen.
Die Nitratrichtlinie hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Praktiken gefördert wird. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen erlassen, mit denen eine Verunreinigung durch Nitrate in den von einer solchen Verunreinigung bedrohten Gebieten verhindert bzw. verringert wird.
Hierzu zählen Sperrzeiträume, in denen das Ausbringen von Dung und chemischen Düngemitteln untersagt ist, Kapazitäten für die Lagerung von Dung, wenn dieser nicht ausgebracht werden darf, sowie Begrenzungen für den Einsatz von Düngemitteln.
In Frankreich sind die bestehenden Rechtsvorschriften und die verabschiedeten Aktionspläne zu unpräzise und weisen zahlreiche Mängel auf wie unzureichende Sperrzeiträume und inadäquate Begrenzungen des Einsatzes von Dung und Düngemitteln. Frankreich hat zugesagt, seine Rechtsvorschriften zu ändern, doch aufgrund des schleppenden Tempos und der unzureichenden vorgeschlagenen Änderungen sieht sich die Kommission veranlasst, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu versenden. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass Frankreich noch nicht alle tatsächlich von einer Verunreinigung durch Nitrate bedrohte Gebiete ausgewiesen hat, so dass für eine Reihe von Gebieten noch keine Aktionspläne vorliegen.
Eine Prüfung der griechischen Rechtsvorschriften hat ergeben, dass sieben der in den Jahren 2001 und 2006 verabschiedeten Aktionspläne des Landes Mängel aufweisen und vor Ort nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr wurden rechtliche Schritte eingeleitet, und trotz einiger Fortschritte ist die Kommission nicht zufrieden mit dem Tempo, in dem die Änderungen vorankommen, weshalb sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme versendet.
Hintergrund
Nach der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen sind die Mitgliedstaaten gehalten, ihre Gewässer zu überwachen und festzustellen, welche Gewässer von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten. Die Mitgliedstaaten müssen demnach alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in diese Gewässer entwässern und die zur Verunreinigung beitragen, als durch Nitrat gefährdete Gebiete ausweisen. Sie müssen ferner geeignete Aktionsprogramme für diese Gebiete durchführen, um eine solche Verunreinigung zu verhindern bzw. zu verringern.
Überhöhte Nitratwerte können das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie übermäßiges Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken (Eutrophierung). Außerdem machen sie eine sehr kostspielige Behandlung erforderlich, bevor solches Wasser als Trinkwasser genutzt werden kann. (eu/ip)
Quellenangabe: Proplanta ® | 30.10.2011 | www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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