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Gesellschaftliches Umdenken-Extremwetterereignissen 20.11.11
Gesellschaftliches Umdenken-Extremwetterereignissen
Backhaus: Gesellschaftliches Umdenken bei Extremwetterereignissen notwendig
20.11.2011
Schwerin - "Wir müssen angesichts des weltweiten Klimawandels und der Erderwärmung mit einer Häufung von Wetterextremen rechnen."
Extremwetterereignis
Das sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus am Donnerstag im Landtag anlässlich der Beratung des Antrages der Regierungsfraktionen zum Hochwasserereignis in Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2011. "Die Dokumentation aller Folgen ist noch nicht abgeschlossen, viele Schäden an Gewässern und Bauwerken, aber auch die in der Landwirtschaft zu verzeichnenden Einbußen werden sich erst nach dem Winter zeigen", so Backhaus.
Bereits unmittelbar im Anschluss an das Hochwasserereignis haben die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt mit der Analyse und Aufnahme der Schäden begonnen. Folgende Hauptaktionsfelder ließen sich im Ergebnis zahlreicher durchgeführter Gesprächsrunden in den betroffenen Regionen beispielsweise feststellen:
Zunächst muss das Zusammenspiel von Kommunen, Landkreisen und Landesbehörden bei der Gefahrenabwehr überprüft werden.
Die Datenlage muss insbesondere auf kommunaler Ebene verbessert werden, das betrifft zum Beispiel Niederschlagswassermengen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer. Hier sind sowohl die Wasser und Bodenverbände, die Wasserbehörden und die Kommunen in der Pflicht.
Weiterhin werden zusätzliche Finanzmittel benötigt, um eine Ertüchtigung von Hochwasserschutzanlagen in Folge der Ereignisse durchführen zu können.
Die Häufigkeit und Intensität der Gewässerunterhaltung ist im Hinblick auf Mindestwasserführung in Trockenzeiten und die Hochwasserabführung zu überprüfen.
"Parallel zur Aufarbeitung des Hochwassers muss aber auch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken beim Umgang mit Extremereignissen erfolgen", sagte der Umweltminister. Das Leben und Wirtschaften in von Hochwasser bedrohten Gebieten werde immer mit einem Restrisiko verbunden bleiben.
"Einen allumfassenden Schutz oder einen entsprechenden Entschädigungsanspruch kann und wird es auch bei optimaler Risikovorsorge nicht geben. Auch der Bürger einer hochtechnisierten Gesellschaft muss mit der Natur leben", betonte Minister Backhaus. (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 19.11.2011 | - Autor:www. proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
20.11.2011
Schwerin - "Wir müssen angesichts des weltweiten Klimawandels und der Erderwärmung mit einer Häufung von Wetterextremen rechnen."
Extremwetterereignis
Das sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus am Donnerstag im Landtag anlässlich der Beratung des Antrages der Regierungsfraktionen zum Hochwasserereignis in Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2011. "Die Dokumentation aller Folgen ist noch nicht abgeschlossen, viele Schäden an Gewässern und Bauwerken, aber auch die in der Landwirtschaft zu verzeichnenden Einbußen werden sich erst nach dem Winter zeigen", so Backhaus.
Bereits unmittelbar im Anschluss an das Hochwasserereignis haben die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt mit der Analyse und Aufnahme der Schäden begonnen. Folgende Hauptaktionsfelder ließen sich im Ergebnis zahlreicher durchgeführter Gesprächsrunden in den betroffenen Regionen beispielsweise feststellen:
Zunächst muss das Zusammenspiel von Kommunen, Landkreisen und Landesbehörden bei der Gefahrenabwehr überprüft werden.
Die Datenlage muss insbesondere auf kommunaler Ebene verbessert werden, das betrifft zum Beispiel Niederschlagswassermengen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer. Hier sind sowohl die Wasser und Bodenverbände, die Wasserbehörden und die Kommunen in der Pflicht.
Weiterhin werden zusätzliche Finanzmittel benötigt, um eine Ertüchtigung von Hochwasserschutzanlagen in Folge der Ereignisse durchführen zu können.
Die Häufigkeit und Intensität der Gewässerunterhaltung ist im Hinblick auf Mindestwasserführung in Trockenzeiten und die Hochwasserabführung zu überprüfen.
"Parallel zur Aufarbeitung des Hochwassers muss aber auch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken beim Umgang mit Extremereignissen erfolgen", sagte der Umweltminister. Das Leben und Wirtschaften in von Hochwasser bedrohten Gebieten werde immer mit einem Restrisiko verbunden bleiben.
"Einen allumfassenden Schutz oder einen entsprechenden Entschädigungsanspruch kann und wird es auch bei optimaler Risikovorsorge nicht geben. Auch der Bürger einer hochtechnisierten Gesellschaft muss mit der Natur leben", betonte Minister Backhaus. (PD)
Quellenangabe: Proplanta ® | 19.11.2011 | - Autor:www. proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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