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Etikettenschwindel im Oberen Rhinluch 03/04.02.2012
Etikettenschwindel im Oberen Rhinluch
Etikettenschwindel im Oberen Rhinluch
03/04.02.2012
Schutzgebiet für Linumer Kraniche in Gefahr?
Der berühmteste Kranichrastplatz Deutschlands zieht jeden Herbst viele tausend Besucher in seinen Bann.
Wegen seines hohen Naturschutzwertes bemühen sich seit vielen Jahren die verschiedenen Akteure vor Ort um die Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet. Doch neue Nachrichten aus dem zuständigen Brandenburger Ministerium stimmen alles andere als hoffnungsvoll…
Fauler Kompromiss beeinträchtigt Gebiet
Aus dem Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hieß es vor wenigen Tagen, dass nun die bisherigen Konfliktpunkte, die durch Bewirtschaftungseinschränkungen entstanden sind, gelöst wären: Gülle fahren und umfangreiche Bodenbearbeitung wie Walzen und Schleppen sind nun auch wieder in den sensiblen Bereichen des potentiellen Schutzgebietes erlaubt. Natürlich könne man im Einzelfall „Abreden mit den bewirtschaftenden Betrieben“ treffen, um dem Wiesenbrüter- und Amphibienschutz gerecht zu werden.
Aus Sicht des Naturschutzes heißt dies aber nichts anderes als: man kann Abreden treffen, muss es aber nicht. Verbindlichkeit sieht anders aus. Und so sind die Zugeständnisse nicht etwa ein Kompromiss, sondern eine Kapitulation vor einer Handvoll Landwirte.
Breiter Protest gegen das Vorgehen
Der NABU Berlin – Betreiber des Naturschutzzentrums Storchenschmiede in Linum – und alle anderen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kranichschutz protestieren aufs schärfste gegen den Etikettenschwindel bei der Naturschutzgebietsausweisung aus Potsdam. Sie verweisen auf das Bundesnaturschutzgesetz, welches klare Regeln für die Ausweisung und den Erhalt der Gebiete vorschreibt. So müssen beispielsweise alle Handlungen unterbleiben, „die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile (…) führen können (BNatSchG, § 24 (2)).“ Das Ausbringen von Gülle, das Walzen und Schleppen der Wiesen in den sensiblen Kernzonen ist jedoch alles andere als schonendes Arbeiten. Es führt im Gegenteil zwangsläufig zu einer Beschädigung und Störung der dort lebenden Amphibien und Wiesenbrüter.
Auch bleibt zu befürchten, dass mit der weiteren Beeinträchtigung der Amphibien auch die Weißstörche weiter aus der Region verschwinden werden, weil ihnen die Nahrungsgrundlage zur Aufzucht ihrer Jungen fehlt. Es bleibt also die Frage, ob Linum nicht auf diese Weise seinen Titel als „Storchendorf“ bald einbüßen und somit den Besuchermagneten für Frühjahr und Sommer verlieren könnte.
Forderungen des Naturschutzes
Wo Naturschutzgebiet drauf steht, muss auch Naturschutz drin stecken! Darauf lässt sich die Forderung der Mitglieder der AG Kranichschutz zusammenfassen. Landschaftsförderverein Oberes Rhinluch, NABU Berlin mit Storchenschmiede Linum, Vogelschutz-Komitee e.V. und Naturstiftung Kranichland fordern verbindliche Auflagen für die Landwirtschaft zum Schutz des großen Naturschatzes im Naturschutzgebiet (NSG) Oberes Rhinluch.
Forderung 1
Die Schutzgebietsausweisung hat sich deckungsgleich an den Flächen des gleichnamigen FFH-Gebietes „Oberes Rhinluch“ zu orientieren.
Forderung 2
Es besteht ein generelles Gülleverbot im Bereich der Flächen des NSG Oberes Rhinluch.
Forderung 3
Es gibt verbindliche Regelungen zum Walzen und Schleppen von sensiblen Flächen und sie werden verbindlich im Rahmen der Schutzgebietsverordnung verankert.
Rückfragen für Vertreter der Medien richten sich bitte an:
Anja Sorges, NABU Berlin, Geschäftsführung & Presse, presse@nabu-berlin.de, (0 30) 9 86 08 37 -17
Jana Albrecht, AG Kranichschutz Deutschland, Fachvorstand, vorstand@oberes-rhinluch.de, (01 78) 3 31 68 33
Quellenangabe: NABU / Deutschland - 31.01.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
03/04.02.2012
Schutzgebiet für Linumer Kraniche in Gefahr?
Der berühmteste Kranichrastplatz Deutschlands zieht jeden Herbst viele tausend Besucher in seinen Bann.
Wegen seines hohen Naturschutzwertes bemühen sich seit vielen Jahren die verschiedenen Akteure vor Ort um die Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet. Doch neue Nachrichten aus dem zuständigen Brandenburger Ministerium stimmen alles andere als hoffnungsvoll…
Fauler Kompromiss beeinträchtigt Gebiet
Aus dem Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hieß es vor wenigen Tagen, dass nun die bisherigen Konfliktpunkte, die durch Bewirtschaftungseinschränkungen entstanden sind, gelöst wären: Gülle fahren und umfangreiche Bodenbearbeitung wie Walzen und Schleppen sind nun auch wieder in den sensiblen Bereichen des potentiellen Schutzgebietes erlaubt. Natürlich könne man im Einzelfall „Abreden mit den bewirtschaftenden Betrieben“ treffen, um dem Wiesenbrüter- und Amphibienschutz gerecht zu werden.
Aus Sicht des Naturschutzes heißt dies aber nichts anderes als: man kann Abreden treffen, muss es aber nicht. Verbindlichkeit sieht anders aus. Und so sind die Zugeständnisse nicht etwa ein Kompromiss, sondern eine Kapitulation vor einer Handvoll Landwirte.
Breiter Protest gegen das Vorgehen
Der NABU Berlin – Betreiber des Naturschutzzentrums Storchenschmiede in Linum – und alle anderen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kranichschutz protestieren aufs schärfste gegen den Etikettenschwindel bei der Naturschutzgebietsausweisung aus Potsdam. Sie verweisen auf das Bundesnaturschutzgesetz, welches klare Regeln für die Ausweisung und den Erhalt der Gebiete vorschreibt. So müssen beispielsweise alle Handlungen unterbleiben, „die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile (…) führen können (BNatSchG, § 24 (2)).“ Das Ausbringen von Gülle, das Walzen und Schleppen der Wiesen in den sensiblen Kernzonen ist jedoch alles andere als schonendes Arbeiten. Es führt im Gegenteil zwangsläufig zu einer Beschädigung und Störung der dort lebenden Amphibien und Wiesenbrüter.
Auch bleibt zu befürchten, dass mit der weiteren Beeinträchtigung der Amphibien auch die Weißstörche weiter aus der Region verschwinden werden, weil ihnen die Nahrungsgrundlage zur Aufzucht ihrer Jungen fehlt. Es bleibt also die Frage, ob Linum nicht auf diese Weise seinen Titel als „Storchendorf“ bald einbüßen und somit den Besuchermagneten für Frühjahr und Sommer verlieren könnte.
Forderungen des Naturschutzes
Wo Naturschutzgebiet drauf steht, muss auch Naturschutz drin stecken! Darauf lässt sich die Forderung der Mitglieder der AG Kranichschutz zusammenfassen. Landschaftsförderverein Oberes Rhinluch, NABU Berlin mit Storchenschmiede Linum, Vogelschutz-Komitee e.V. und Naturstiftung Kranichland fordern verbindliche Auflagen für die Landwirtschaft zum Schutz des großen Naturschatzes im Naturschutzgebiet (NSG) Oberes Rhinluch.
Forderung 1
Die Schutzgebietsausweisung hat sich deckungsgleich an den Flächen des gleichnamigen FFH-Gebietes „Oberes Rhinluch“ zu orientieren.
Forderung 2
Es besteht ein generelles Gülleverbot im Bereich der Flächen des NSG Oberes Rhinluch.
Forderung 3
Es gibt verbindliche Regelungen zum Walzen und Schleppen von sensiblen Flächen und sie werden verbindlich im Rahmen der Schutzgebietsverordnung verankert.
Rückfragen für Vertreter der Medien richten sich bitte an:
Anja Sorges, NABU Berlin, Geschäftsführung & Presse, presse@nabu-berlin.de, (0 30) 9 86 08 37 -17
Jana Albrecht, AG Kranichschutz Deutschland, Fachvorstand, vorstand@oberes-rhinluch.de, (01 78) 3 31 68 33
Quellenangabe: NABU / Deutschland - 31.01.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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