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Von einer Naturoase zum Müllplatz
Gleislagerbiotop Neuaubing – von einer Naturoase zum Müllplatz

03/04.02.2012


Alte Autoreifen lagern neben Blumentöpfen und Regalen, darunter liegen Orchideen und seltene Heidepflanzen in der Winterruhe. Eine ungenehmigte Zufahrt erleichtert das Abkippen weiteren Mülls. Nördlich angrenzend ein nagelneues von weitläufigen Tennisplätzen umgebenes Vereinsheim und eine frisch betonierte Zufahrtsstraße in ein geplantes Gewerbegebiet. Straße und Vereinsheim liegen inmitten der ehemaligen Naturoase.

So stellt sich das bekannteste „Stadtbiotop“ Bayerns, das Gleislagerbiotop im Münchner Stadtteil Neuaubing, heute dar. Ein Rechtsgutachten kommt außerdem zum Schluss, dass die Baugenehmigung für Vereinsheim und Straße rechtswidrig waren. Der Landesbund fordert nun eine Erklärung zum Rechtsverstoß von
den zuständigen städtischen Behörden und eine sofortige Beseitigung der Missstände.

Das Gleislagerbiotop im Münchner Stadtteil Neuaubing ist das bekannteste und am besten untersuchte „Stadtbiotop“ in Bayern. Es gilt als Paradebeispiel für die Artenvielfalt in Naturflächen aus zweiter Hand – entstanden aus der früheren Nutzung als Gleislager.

Vor einem Jahr, am 14.2.2011, wurden 15.000 Quadratmeter im nördlichen Bereich dieser Stadtoase gerodet und anschließend als Baufeld für Tennisplätze des ESV Neuaubing und eine Erschließungsstraße für das
geplante Gewerbegebiet östlich des Gleislagers freigemacht. Zahlreiche Bürgerproteste folgten.

Von städtischen Planern und Bauherren wurde daraufhin versprochen, dass die Biotopzerstörungen vollständig ausgeglichen werden. Es wurde auch versichert, dass die Baugenehmigung rechtskonform war.

Beide Versprechungen wurden nicht eingehalten.

Bei einem  Ortstermin durch den LBV am 31.1.2012 wurde  Folgendes festgestellt:

-    überall im verbliebenen nicht überbauten Teil des Biotops haben sich
Müllhaufen, darunter Altreifen, Regale, alte Radioteile, Blumentöpfe usw.
angesammelt
-    auf der Fläche für Ausgleichsmaßnahmen, die gleichzeitig mit dem Bau
der Tennisplätze fertig sein sollten, beginnen erst die Abbrucharbeiten;
Vereinsheim und neue Tennisplätze + Erschließungsstraße sind dagegen komplett fertig.
-    es existiert eine wilde Zufahrt durch das Zentralbiotop, die für
Baustellentätigkeiten verwendet wurde und nun als Zufahrt fürs
Müllabladen dient

-    Pufferflächen und Gehölzreihen am Nordrand der neuen Tennisplätze
sind eingezäunt und nur noch dem ESV Neuaubing zugänglich.

-    außer einer sporadischen Mahd einer kleinen Teilfläche haben keinerlei
Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen für das Biotop stattgefunden.

-    für die bedrohten Zauneidechsen im Gebiet wurde eine „aufwändige
Querungshilfe" versprochen; gebaut wurden zwei dunkle Betonkanäle
unter der Straße, die völlig funktionsuntüchtig sind.

Ein im Auftrag des LBV erstelltes Rechtsgutachten der renommierten auf Naturschutz- und Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Söhnlein stufte die Genehmigung zur Überbauung des Biotops als rechtswidrig ein. Dem für die Genehmigung zuständigen Referat für Stadtplanung und Bauordnung  wurden danach vom LBV insgesamt sieben Monate eingeräumt, zum Rechtsverstoß Stellung zu nehmen. Das wurde auch zugesagt; aber es kam beim LBV nichts an.

Das wird beim LBV als Eingeständnis des Rechtsverstoßes gewertet.

„Die Genehmigung zur Biotopzerstörung war tatsächlich rechtswidrig. Das zerstörte Biotop hat davon nichts mehr, wir werden das Ganze aber an die Rechtsaufsicht bei der Regierung von Oberbayern weiterleiten, damit diese Genehmigungspraxis künftig verhindert wird.

Der LBV verlangt, dass nun zumindest der verbliebene Teil der ehemaligen Naturoase entmüllt und fachgerecht gepflegt wird. Außerdem muss die versprochene Ersatzfläche im Frühjahr fertiggestellt sein“, stellt Dr. Heinz
Sedlmeier (Leiter des Geschäftsstelle München) die LBV-Position klar.

Die 1. Vorsitzende des LBV, Dr. Irene Frey-Mann, ist ebenfalls entsetzt. „Wenn wir weiterhin so rücksichtslos mit der  verbliebenen  Natur umgehen, verlieren wir im Münchner Stadtgebiet nicht nur Tier- und Pflanzenarten, sondern auch die Möglichkeit zum Naturerleben. Das bedeutet einen erheblichen Verlust an Lebensqualität.“

Quellenangabe: LBV

München, den 2.02.2012

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen: Dr. Heinz Sedlmeier,
Klenzestr. 37, 80469 München
Tel.: 089/200270-71 Fax: 089/200270-88
Email: h-sedlmeier@lbv.de <mailto: h-sedlmeier@lbv.de> Internet: www.lbv-
muenchen.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken



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