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Monitoring zur Früherkennung-Wildtierpopulation 17/18.02.12
Monitoring zur Früherkennung in der Wildtierpopulation
Tollwut: Monitoring zur Früherkennung in der Wildtierpopulation
17/18.02.2012
Koblenz - Wichtiger Hinweis für Jäger: Im Rahmen des Tollwut-Monitorings müssen verendete oder erlegte verhaltensgestörte Füchse, Marderhunde und Waschbären an das Landesuntersuchungsamt geschickt und untersucht werden.
Diese sogenannten Indikator-Tiere liefern wichtige Hinweise darauf, ob das Tollwut-Virus noch in der Wildtierpopulation vorhanden ist.
Mit der Änderung der Tollwut-Verordnung vom 8. Oktober 2010 hatte sich das Monitoringverfahren zum Nachweis der Tollwutfreiheit und zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation geändert. Seit dem Jahr 2011 müssen im Rahmen des Tollwut-Monitorings alle Indikatortiere untersucht werden.
Die entscheidenden Indikatortiere für die Zoonose Tollwut sind verendete (auch durch einen Unfall verendete) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären. Der Fuchs, je nach Region auch der Marderhund oder Waschbär, stellt das natürliche Reservoir für terrestrische Tollwut dar. Bei ihnen kommt eine Infektion mit dem Tollwutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren. Das Monitoring gilt landesweit und unabhängig vom Alter der genannten drei Tierarten.
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke abgekommenen, verhaltensgestörten oder anderweitig auffälligen erlegten wild lebenden Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde dieser selbst oder dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz (LUA), zuzuleiten. Mit dem Tier sind Angaben auf dem aktualisierten Begleitschein zum Abschuss- / Fundort, zum Datum des Abschusses / Fundes, zur Tierart und zum Verhalten des Tieres vor dem Erlegen mitzuteilen. Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.
Die Kreise haben gemäß § 3a Satz 1 der Tollwut-VO die Indikatortiere der drei oben genannten Tierarten weiter an das LUA zu senden. Das Erfordernis, auch sonstige tollwutverdächtige Haus- und Wildtiere an das LUA zur Abklärung des Seuchenverdachtes einzusenden, besteht überdies. Um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten ist sicherzustellen, dass die eingesandten Indikatortiere aus dem einsendenden Kreis stammen. Alle Untersuchungen auf Tollwut finden für Rheinland-Pfalz statt im
Landesuntersuchungsamt
Institut für Tierseuchendiagnostik
Blücherstr. 34
56073 Koblenz
Alle zur Untersuchung auf Tollwut eingesandten Füchse, Marderhunde, Waschbären und sonstigen Tiere werden virologisch auf das Tollwutvirus untersucht. Vom Untersuchungsergebnis werden der Einsender und der zuständige Kreis unterrichtet.
Die Kosten der Tollwutuntersuchung der Indikatortiere (Fuchs, Marderhund, Waschbär) trägt das Land.
Dem Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier (Fuchs, Marderhund, Waschbär) eine pauschale Entschädigung für den Aufwand des Einsammelns, des vorschriftsmäßigen Verpackens, des Ausfüllens des Begleitscheins und des Versendens / Transportierens eines Tierkörpers in Höhe von 50 Euro bezahlt. Die Indikatortiere sind zeitnah nach dem Auffinden oder Erlegen ans LUA zu senden, denn nur so kann das Wiederauftreten der Tollwut schnell erkannt werden; daher gilt die Entschädigungsfähigkeit für Füchse maximal für vier Wochen nach dem Auffinden oder Erlegen. Im Falle einer direkten Anlieferung des Tieres an das LUA, sollte der Jagdausübungsberechtigte die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen.
Das Landesuntersuchungsamt entscheidet zeitnah, gemäß der oben genannten Kriterien über die Entschädigungsfähigkeit der Indikatortiere. Die Kreise erhalten vom LUA parallel einen Abdruck des Anerkennungsbescheides. (lua-rlp)
Quellenangabe: Proplanta / 17.02.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
17/18.02.2012
Koblenz - Wichtiger Hinweis für Jäger: Im Rahmen des Tollwut-Monitorings müssen verendete oder erlegte verhaltensgestörte Füchse, Marderhunde und Waschbären an das Landesuntersuchungsamt geschickt und untersucht werden.
Diese sogenannten Indikator-Tiere liefern wichtige Hinweise darauf, ob das Tollwut-Virus noch in der Wildtierpopulation vorhanden ist.
Mit der Änderung der Tollwut-Verordnung vom 8. Oktober 2010 hatte sich das Monitoringverfahren zum Nachweis der Tollwutfreiheit und zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation geändert. Seit dem Jahr 2011 müssen im Rahmen des Tollwut-Monitorings alle Indikatortiere untersucht werden.
Die entscheidenden Indikatortiere für die Zoonose Tollwut sind verendete (auch durch einen Unfall verendete) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären. Der Fuchs, je nach Region auch der Marderhund oder Waschbär, stellt das natürliche Reservoir für terrestrische Tollwut dar. Bei ihnen kommt eine Infektion mit dem Tollwutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren. Das Monitoring gilt landesweit und unabhängig vom Alter der genannten drei Tierarten.
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke abgekommenen, verhaltensgestörten oder anderweitig auffälligen erlegten wild lebenden Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde dieser selbst oder dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz (LUA), zuzuleiten. Mit dem Tier sind Angaben auf dem aktualisierten Begleitschein zum Abschuss- / Fundort, zum Datum des Abschusses / Fundes, zur Tierart und zum Verhalten des Tieres vor dem Erlegen mitzuteilen. Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.
Die Kreise haben gemäß § 3a Satz 1 der Tollwut-VO die Indikatortiere der drei oben genannten Tierarten weiter an das LUA zu senden. Das Erfordernis, auch sonstige tollwutverdächtige Haus- und Wildtiere an das LUA zur Abklärung des Seuchenverdachtes einzusenden, besteht überdies. Um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten ist sicherzustellen, dass die eingesandten Indikatortiere aus dem einsendenden Kreis stammen. Alle Untersuchungen auf Tollwut finden für Rheinland-Pfalz statt im
Landesuntersuchungsamt
Institut für Tierseuchendiagnostik
Blücherstr. 34
56073 Koblenz
Alle zur Untersuchung auf Tollwut eingesandten Füchse, Marderhunde, Waschbären und sonstigen Tiere werden virologisch auf das Tollwutvirus untersucht. Vom Untersuchungsergebnis werden der Einsender und der zuständige Kreis unterrichtet.
Die Kosten der Tollwutuntersuchung der Indikatortiere (Fuchs, Marderhund, Waschbär) trägt das Land.
Dem Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier (Fuchs, Marderhund, Waschbär) eine pauschale Entschädigung für den Aufwand des Einsammelns, des vorschriftsmäßigen Verpackens, des Ausfüllens des Begleitscheins und des Versendens / Transportierens eines Tierkörpers in Höhe von 50 Euro bezahlt. Die Indikatortiere sind zeitnah nach dem Auffinden oder Erlegen ans LUA zu senden, denn nur so kann das Wiederauftreten der Tollwut schnell erkannt werden; daher gilt die Entschädigungsfähigkeit für Füchse maximal für vier Wochen nach dem Auffinden oder Erlegen. Im Falle einer direkten Anlieferung des Tieres an das LUA, sollte der Jagdausübungsberechtigte die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen.
Das Landesuntersuchungsamt entscheidet zeitnah, gemäß der oben genannten Kriterien über die Entschädigungsfähigkeit der Indikatortiere. Die Kreise erhalten vom LUA parallel einen Abdruck des Anerkennungsbescheides. (lua-rlp)
Quellenangabe: Proplanta / 17.02.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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