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Aus dem Stall direkt in Bäche und Flüsse 19.02.2012
Aus dem Stall direkt in Bäche und Flüsse
Aus dem Stall direkt in Bäche und Flüsse
19.02:2012
NABU kritisiert Freifahrtschein für Gülleausbringung auf Frostböden
Die Meldung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg-Süd in Cloppenburg, wonach ein Ausbringen von Gülle auf Wintergetreide, Winterraps und Grünland seit gestern zulässig sei, wird vom NABU Niedersachsen auf das Schärfste kritisiert.
Da die Böden gestern im Tagesverlauf angeblich auftauten, oberflächlich stark abgetrocknet seien, sei demnach das Ausbringen von N-haltigen Dünger, sprich Gülle, Mist oder Mineraldünger, möglich und machbar.
Der NABU Niedersachsen weist darauf hin, dass der Boden und die Pflanzen den Dünger nicht aufnehmen können und der überwiegende Teil der Nährstoffe eins zu eins in den Fließgewässern landen wird. „Das ist Abfallentsorgung auf Kosten unserer Gewässer. Die Betriebe haben sich darauf einzustellen, dass Düngung nur in dem Maße erfolgen darf, wie sie auch von den Pflanzen verwertet werden kann“, betonte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
Zudem sind im Merkblatt zur Düngeverordnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen darüber hinaus zahlreiche weitere Auflagen für eine Düngung genannt. So müssten die Landwirte unter anderem Vorkehrungen treffen, dass keine Nährstoffe in Oberflächengewässer eingeschwemmt werden können. Zudem müsse durch entsprechende Bodenuntersuchung der Düngebedarf festgestellt werden und für Pflanzen verfügbar sein. Mindestens drei Meter Abstand müssen regelmäßig zu Gewässern eingehalten werden. Auf überschwemmte, wassergesättigte oder gefrorene Böden dürfe überhaupt keine Düngemittel aufgebracht werden. Bei geeigneten Witterungsbedingungen ist laut Gülleverordnung ab dem 1. Februar eine Gülleausbringung zulässig.
Der Grünlandumbruch, der Maisanbau und die in beackerten Moorböden stattfindenden Abbauprozesse belasten die Gewässer bereits jetzt stark mit Nährstoffen. Die Einträge aus der übermäßigen und unsachgemäßen Düngung gäben den Gewässern oft den Todesstoß, so der NABU Niedersachsen. Vielerorts sei in den belasteten Gewässern schon kein Leben für Fische und Amphibien sowie deren Brut mehr möglich. Selbst in den Schutzgebieten sei festzustellen, dass in Folge der übermäßigen und zur falschen Zeit erfolgenden Ausbringung von Gülle Gewässer mehr und mehr zu Abwasserkanälen verkommen.
Ein warnendes Beispiel sollten Hunte und Dümmer darstellen. Im Dümmer fand im vergangenen Jahr nach starkem Blaualgenwachstum ein monatelanges Fischsterben statt. Das Blaualgenwachstum ist auf die hohen Nährstoffgehalte im See zurückzuführen, die wiederum über die Zuläufe in den See gelangen. Hier muss dringend auch von der Landwirtschaftskammer gegengesteuert werden, anstatt die Situation durch aus Sicht des NABU Niedersachsen unsachgemäßen Empfehlungen weiter zu verschärfen.
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Quellenangabe: NABU / 14.02.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
19.02:2012
NABU kritisiert Freifahrtschein für Gülleausbringung auf Frostböden
Die Meldung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg-Süd in Cloppenburg, wonach ein Ausbringen von Gülle auf Wintergetreide, Winterraps und Grünland seit gestern zulässig sei, wird vom NABU Niedersachsen auf das Schärfste kritisiert.
Da die Böden gestern im Tagesverlauf angeblich auftauten, oberflächlich stark abgetrocknet seien, sei demnach das Ausbringen von N-haltigen Dünger, sprich Gülle, Mist oder Mineraldünger, möglich und machbar.
Der NABU Niedersachsen weist darauf hin, dass der Boden und die Pflanzen den Dünger nicht aufnehmen können und der überwiegende Teil der Nährstoffe eins zu eins in den Fließgewässern landen wird. „Das ist Abfallentsorgung auf Kosten unserer Gewässer. Die Betriebe haben sich darauf einzustellen, dass Düngung nur in dem Maße erfolgen darf, wie sie auch von den Pflanzen verwertet werden kann“, betonte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
Zudem sind im Merkblatt zur Düngeverordnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen darüber hinaus zahlreiche weitere Auflagen für eine Düngung genannt. So müssten die Landwirte unter anderem Vorkehrungen treffen, dass keine Nährstoffe in Oberflächengewässer eingeschwemmt werden können. Zudem müsse durch entsprechende Bodenuntersuchung der Düngebedarf festgestellt werden und für Pflanzen verfügbar sein. Mindestens drei Meter Abstand müssen regelmäßig zu Gewässern eingehalten werden. Auf überschwemmte, wassergesättigte oder gefrorene Böden dürfe überhaupt keine Düngemittel aufgebracht werden. Bei geeigneten Witterungsbedingungen ist laut Gülleverordnung ab dem 1. Februar eine Gülleausbringung zulässig.
Der Grünlandumbruch, der Maisanbau und die in beackerten Moorböden stattfindenden Abbauprozesse belasten die Gewässer bereits jetzt stark mit Nährstoffen. Die Einträge aus der übermäßigen und unsachgemäßen Düngung gäben den Gewässern oft den Todesstoß, so der NABU Niedersachsen. Vielerorts sei in den belasteten Gewässern schon kein Leben für Fische und Amphibien sowie deren Brut mehr möglich. Selbst in den Schutzgebieten sei festzustellen, dass in Folge der übermäßigen und zur falschen Zeit erfolgenden Ausbringung von Gülle Gewässer mehr und mehr zu Abwasserkanälen verkommen.
Ein warnendes Beispiel sollten Hunte und Dümmer darstellen. Im Dümmer fand im vergangenen Jahr nach starkem Blaualgenwachstum ein monatelanges Fischsterben statt. Das Blaualgenwachstum ist auf die hohen Nährstoffgehalte im See zurückzuführen, die wiederum über die Zuläufe in den See gelangen. Hier muss dringend auch von der Landwirtschaftskammer gegengesteuert werden, anstatt die Situation durch aus Sicht des NABU Niedersachsen unsachgemäßen Empfehlungen weiter zu verschärfen.
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Quellenangabe: NABU / 14.02.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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