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Land hebt nach zehn Jahren Naturwaldzellen auf 22.02.2012
Land hebt nach zehn Jahren Naturwaldzellen auf
NABU erstaunt: Land hebt nach zehn Jahren Naturwaldzellen auf
NABU kann Aufhebungen nicht nachvollziehen
Halle – Der NABU Sachsen-Anhalt kritisiert die Aufhebungen von Naturwaldzellen, die eigentlich auch im Sinne des Naturschutzes eine Errungenschaft dargestellt haben und im Rahmen der damaligen Unterschutzstellung begrüßt wurden. Helene Helm, Landesvorsitzende NABU Sachsen-Anhalt: „Wir können als NABU die derzeitigen Aufhebungen nicht verstehen, zumal sich die Gebiete wirklich auch aus naturschutzfachlicher Sicht gut entwickelt haben."
Sachsen-Anhalt hat im Zeitraum von 1997 bis 2005 insgesamt 15 Naturwaldzellen mit einer Größe von 727 Hektar ausgewiesen, in denen sich der Wald im Sinne der Schutzkategorie gut entfalten konnte. Um so erstaunlicher daher die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes (LVwA) Halle Ende 2011, welches im Rahmen des Vollzugs des Landeswaldgesetzes mitteilte, dass drei Naturwaldzellen, die 2000/2001 ausgewiesen wurden, nun aufgehoben werden. Bei anderen Waldzellen gab es Änderungen in der Größe. Gleichzeitig erfolgte die Ausweisung neuer Naturwaldzellen.
Für den NABU stellt sich die Frage: Warum verlieren Naturwaldzellen, die sich zehn Jahre lang im Sinne des § 19 Waldgesetz LSA zu wirklichen Naturwaldzellen entwickeln konnten, nun ihren Schutzstatus beziehungsweise warum wird dieser plötzlich entzogen?
Beispiel: Die Naturwaldzelle „Kahler Berg“ im Ziegelrodaer Forst hat eine Größe 51 Hektar und liegt in einem FFH-Gebiet. Die Arbeitsgruppe Ornithologie und Vogelschutz Merseburg beobachtet seit Jahren intensiv die Vogelwelt in diesem Gebiet und hat unter anderem in den Jahren 2002 bis 2004 die Brutvögel kartiert. Die Ergebnisse liegen in einer Dokumentation vor.
Im Amtsblatt des LVwA vom 15.12.2011 wurde die Neuausweisung der Naturwaldzelle „Steinklöbe“ bekanntgegeben mit einer Größe von 31,2 Hektar. Diese liegt allerdings im gleichnamigen Naturschutzgebiet, in dem laut Schutzgebietsverordnung bereits höherrangige Verbote festgelegt worden sind. „Die Sinnhaftigkeit der Aufhebung von zehn Jahre alten Naturwaldzellen und die Neuausweisung von neuen Naturwaldzellen in Naturschutzgebieten erschließt sich uns als anerkannter Naturschutzverband nicht“, kritisiert die NABU-Vorsitzende Helene Helm die Entscheidungen.
Hintergrund:
Im Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird unter § 19 der Schutzstatus von Naturwaldzellen definiert:
(1) Naturwaldzellen sind Waldzellen, die in ihrer Zusammensetzung und ihrem Aufbau besonders naturnah sind oder in absehbarer Zeit eine Entwicklung zu einer naturnahen Struktur erwarten lassen und sich daher ungelenkt entwickeln sollen.
(2) In Naturwaldzellen wird der Wald sich selbst überlassen, Bewirtschaftungsmaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. Die Anlage von Fußwegen ist zulässig, soweit von ihnen keine Beeinträchtigung der Naturbelassenheit zu erwarten ist.
Für Rückfragen:
Helene Helm
Tel. 034461-25761
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 0391-5619350 oder 0177-7787976
--------------------------------------------------------------------------------
Quellenangabe: Nabu / 19.02.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
NABU kann Aufhebungen nicht nachvollziehen
Halle – Der NABU Sachsen-Anhalt kritisiert die Aufhebungen von Naturwaldzellen, die eigentlich auch im Sinne des Naturschutzes eine Errungenschaft dargestellt haben und im Rahmen der damaligen Unterschutzstellung begrüßt wurden. Helene Helm, Landesvorsitzende NABU Sachsen-Anhalt: „Wir können als NABU die derzeitigen Aufhebungen nicht verstehen, zumal sich die Gebiete wirklich auch aus naturschutzfachlicher Sicht gut entwickelt haben."
Sachsen-Anhalt hat im Zeitraum von 1997 bis 2005 insgesamt 15 Naturwaldzellen mit einer Größe von 727 Hektar ausgewiesen, in denen sich der Wald im Sinne der Schutzkategorie gut entfalten konnte. Um so erstaunlicher daher die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes (LVwA) Halle Ende 2011, welches im Rahmen des Vollzugs des Landeswaldgesetzes mitteilte, dass drei Naturwaldzellen, die 2000/2001 ausgewiesen wurden, nun aufgehoben werden. Bei anderen Waldzellen gab es Änderungen in der Größe. Gleichzeitig erfolgte die Ausweisung neuer Naturwaldzellen.
Für den NABU stellt sich die Frage: Warum verlieren Naturwaldzellen, die sich zehn Jahre lang im Sinne des § 19 Waldgesetz LSA zu wirklichen Naturwaldzellen entwickeln konnten, nun ihren Schutzstatus beziehungsweise warum wird dieser plötzlich entzogen?
Beispiel: Die Naturwaldzelle „Kahler Berg“ im Ziegelrodaer Forst hat eine Größe 51 Hektar und liegt in einem FFH-Gebiet. Die Arbeitsgruppe Ornithologie und Vogelschutz Merseburg beobachtet seit Jahren intensiv die Vogelwelt in diesem Gebiet und hat unter anderem in den Jahren 2002 bis 2004 die Brutvögel kartiert. Die Ergebnisse liegen in einer Dokumentation vor.
Im Amtsblatt des LVwA vom 15.12.2011 wurde die Neuausweisung der Naturwaldzelle „Steinklöbe“ bekanntgegeben mit einer Größe von 31,2 Hektar. Diese liegt allerdings im gleichnamigen Naturschutzgebiet, in dem laut Schutzgebietsverordnung bereits höherrangige Verbote festgelegt worden sind. „Die Sinnhaftigkeit der Aufhebung von zehn Jahre alten Naturwaldzellen und die Neuausweisung von neuen Naturwaldzellen in Naturschutzgebieten erschließt sich uns als anerkannter Naturschutzverband nicht“, kritisiert die NABU-Vorsitzende Helene Helm die Entscheidungen.
Hintergrund:
Im Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird unter § 19 der Schutzstatus von Naturwaldzellen definiert:
(1) Naturwaldzellen sind Waldzellen, die in ihrer Zusammensetzung und ihrem Aufbau besonders naturnah sind oder in absehbarer Zeit eine Entwicklung zu einer naturnahen Struktur erwarten lassen und sich daher ungelenkt entwickeln sollen.
(2) In Naturwaldzellen wird der Wald sich selbst überlassen, Bewirtschaftungsmaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. Die Anlage von Fußwegen ist zulässig, soweit von ihnen keine Beeinträchtigung der Naturbelassenheit zu erwarten ist.
Für Rückfragen:
Helene Helm
Tel. 034461-25761
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 0391-5619350 oder 0177-7787976
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Quellenangabe: Nabu / 19.02.2012
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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