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NABU-Widerspruch zum Solarpark Neuhardenberg
NABU-Widerspruch zum Solarpark Neuhardenberg

24/25.09.2012

Auf dem Flugplatz Neuhardenberg
soll einer der größten Solarparks Deutschlands entstehen. Der NABU Brandenburg bekennt sich grundsätzlich zu den erneuerbaren Energien, auch zum Solarpark am Standort Neuhardenberg. Doch müssen, so Landesgeschäftsführerin Katharina Weinberg, auch hier die artenschutzrechtlichen Verfahrensregeln eingehalten werden.

Der NABU Brandenburg hatte am Montag (17. September 2012) Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingereicht. Dieser Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die Bauarbeiten im Solarpark können trotzdem fortgeführt werden.

Der Widerspruch des NABU bemängelte, dass die Naturschutzverbände als Träger öffentlicher Belange bei der Baugenehmigung nicht beteiligt worden waren, obwohl klar war, dass hier geschützte Tierarten und Biotope von den Baumaßnahmen betroffen sein werden. Nachgewiesen sind Winterquartiere, unter anderem von rund 600 Zwergfledermäusen. Zudem besteht der Verdacht auf Sommerquartiere der noch strenger geschützten Mopsfledermaus und des Großem Mausohrs. Nach einer offiziellen Liste des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ist einer der auf dem Platz vorhandenen Shelter die Nr. 5 unter den 100 bedeutsamsten Fledermaus-Winterquartieren Brandenburgs.

Auch die Maßnahmen zum Schutz der hier vorkommenden Zauneidechsen wurden in der Baugenehmigung nicht ausreichend dargestellt. Der NABU befürchtet, dass aufgrund der Eile bei der Fertigstellung des Solarparks den genannten Tierarten schwerer Schaden zugefügt wird. Der NABU hatte bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes auf die möglichen Probleme mit Fledermausquartieren hingewiesen, auf die in der Baugenehmigung gar nicht eingegangen wurde. Bei einer ordnungsgemäßen Beteiligung der Naturschutzverbände hätte man dies im Vorfeld klären können.

Nun ist die Untere Naturschutzbehörde gefordert, die die Verfahrensfehler heilen könnte, in dem sie offenlegt, dass zu allen artenschutzrechtlichen Fragen Prüfungen in ausreichendem Maße erfolgt und entsprechende Schutzmaßnahmen geplant sind. Der NABU hat inzwischen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Investor diesbezüglich Gespräche geführt und ist an einer schnellen und friedlichen Lösung interessiert.

Sollten die geforderten Unterlagen unzureichend sein, behält sich der NABU die Einleitung eines Eilverfahrens vor. Dieses hätte dann einen sofortigen Baustopp zur Folge.

Quellenangabe: NABU


Pressekontakt:
Heidrun Schöning
Tel. 0331-2015573

Herausgeber: NABU Landesverband Brandenburg e.V., Lindenstraße 34,,14467 Potsdam
Redaktion: NABU-Pressestelle Brandenburg, Heidrun Schöning (verantwortlich)
Tel. 03 31-2 01 55-70 | Fax -77 | E-Mail: Schoening@NABU-Brandenburg.de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

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