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Prozess zur Tötung des Westerwald-Wolfes 16.12.2012
Prozess zur Tötung des Westerwald-Wolfes
NABU beobachtet Prozess zur Tötung des Westerwald-Wolfes
15.12.2012
Illegale Wolfstötung ist kein Kavaliersdelikt
Montabaur – Vor dem Amtsgericht in Montabaur wird am morgigen Freitag die Tötung eines Wolfes im Westerwald verhandelt. Ein Jäger aus dem Kölner Raum hatte zugegeben, am Abend des 20. April 2012 in seinem Jagdrevier bei Hachenburg einen Wolf geschossen zu haben.
Im Juli hatte das Gericht bereits einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz und eine Geldstrafe über 2.500 Euro verhängt. Der Jäger hatte dagegen Einspruch eingelegt.
Nach Ansicht des NABU stellt der Vorfall nicht nur ein Vergehen nach Naturschutz-, Tierschutz und Waffengesetz dar, sondern insbesondere ein Vergehen gegen §1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes. Hierin wird die Beachtung der deutschen Weidgerechtigkeit vorgeschrieben. Darunter fällt aus Sicht des NABU das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses. „Das Vorhaben einen wolfsähnlich aussehenden Hund zu schießen, während in der Region sowie in der überregionalen Presse über die zweifelsfreie Anwesenheit eines Wolfes berichtet wird, ist auch ein Bruch mit der weidgerechten Jagdausübung“, so Markus Bathen, Projektleiter Wolf beim NABU.
Seit dem Jahr 2000 kehren Wölfe selbstständig nach Deutschland zurück. Ein kleiner Bestand hat sich in Sachsen und Brandenburg etabliert. Bekannt ist, dass einzelne Wölfe auf der Erkundung nach neuen Lebensräumen viele hundert Kilometer wandern. Derzeit wird jährlich ein illegal getöteter Wolf aufgefunden. Das durch den Beschuldigten getötete Tier war der erste Wolf im Westerwald nach 123 Jahren. Durch einen Naturfotografen war vor der Tat nachgewiesen worden, dass in der Region ein Wolf anwesend war. Der NABU begleitet die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“.
Markus Bathen, NABU-Projektleiter „Willkommen Wolf!“, beobachtet den Prozess vor Ort und steht für Rückfragen und Interviews zur Verfügung.
Quellenangabe
Kontakt:
Markus Bathen
NABU-Projektbüro Wolf
mobil: 0172-6453537
Markus.Bathen@NABU.de
Olaf Strub
NABU Landesverband Rheinland-Pfalz
Tel. 06131-1403922
Olaf.Strub@NABU-RLP.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
15.12.2012
Illegale Wolfstötung ist kein Kavaliersdelikt
Montabaur – Vor dem Amtsgericht in Montabaur wird am morgigen Freitag die Tötung eines Wolfes im Westerwald verhandelt. Ein Jäger aus dem Kölner Raum hatte zugegeben, am Abend des 20. April 2012 in seinem Jagdrevier bei Hachenburg einen Wolf geschossen zu haben.
Im Juli hatte das Gericht bereits einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz und eine Geldstrafe über 2.500 Euro verhängt. Der Jäger hatte dagegen Einspruch eingelegt.
Nach Ansicht des NABU stellt der Vorfall nicht nur ein Vergehen nach Naturschutz-, Tierschutz und Waffengesetz dar, sondern insbesondere ein Vergehen gegen §1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes. Hierin wird die Beachtung der deutschen Weidgerechtigkeit vorgeschrieben. Darunter fällt aus Sicht des NABU das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses. „Das Vorhaben einen wolfsähnlich aussehenden Hund zu schießen, während in der Region sowie in der überregionalen Presse über die zweifelsfreie Anwesenheit eines Wolfes berichtet wird, ist auch ein Bruch mit der weidgerechten Jagdausübung“, so Markus Bathen, Projektleiter Wolf beim NABU.
Seit dem Jahr 2000 kehren Wölfe selbstständig nach Deutschland zurück. Ein kleiner Bestand hat sich in Sachsen und Brandenburg etabliert. Bekannt ist, dass einzelne Wölfe auf der Erkundung nach neuen Lebensräumen viele hundert Kilometer wandern. Derzeit wird jährlich ein illegal getöteter Wolf aufgefunden. Das durch den Beschuldigten getötete Tier war der erste Wolf im Westerwald nach 123 Jahren. Durch einen Naturfotografen war vor der Tat nachgewiesen worden, dass in der Region ein Wolf anwesend war. Der NABU begleitet die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“.
Markus Bathen, NABU-Projektleiter „Willkommen Wolf!“, beobachtet den Prozess vor Ort und steht für Rückfragen und Interviews zur Verfügung.
Quellenangabe
Kontakt:
Markus Bathen
NABU-Projektbüro Wolf
mobil: 0172-6453537
Markus.Bathen@NABU.de
Olaf Strub
NABU Landesverband Rheinland-Pfalz
Tel. 06131-1403922
Olaf.Strub@NABU-RLP.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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