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Grünlandumbruch vielfach am Gesetzgeber vorbei
Grünlandumbruch vielfach am Gesetzgeber vorbei

13.03.2013

NABU Niedersachsen fordert neue Landesregierung zum sofortigen Handeln auf

Hannover –
Grünland, besonders wichtig für Artenvielfalt und Trinkwasserversorgung, wird in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern trotz bestehender Grünlanderhaltungserlasse durch eine Lücke in der Gesetzgebung völlig legal umgebrochen.

Der Grünlanderlass greift nur, wenn die Fläche zur EU-Agrarförderung bei der Landwirtschaftskammer angemeldet ist. Der NABU Niedersachsen fordert die neue Landesregierung auf, für artenreiche und feuchte Wiesen umgehend ein absolutes Grünlandumbruchsverbot zu erlassen. Für alle weiteren Flächen muss eine allgemeine Genehmigungspflicht erlassen werden, forderte der NABU.

„Der Erlass zum Schutz von Grünland greift immer nur dann, wenn der Landbesitzer seine Flächen bei der Landwirtschaftskammer angemeldet hat und damit Fördermittel der EU-Agrarförderung in Anspruch nimmt. Das ist der Normalfall. Erfolgte jedoch keine Meldung, weil der Besitzer keine Fördermittel beantragen will, unterliegt er keineswegs der Verpflichtung des Grünlanderlasses und seinen Auflagen. Eine Lücke in der Gesetzgebung ermöglicht diesen legalen Umbruch. Das ist keine Geschichte aus Absurdistan sondern Realität in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Uwe Baumert, stellvertretender NABU-Landesvorsitzender.

Artenreiches Grünland ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft, wichtiger Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, es schützt den Boden vor Erosion und puffert Stoffeinflüsse in Grund- und Oberflächengewässern. Durch einen fortschreitenden Grünlandumbruch entfernen sich die Biodiversitätsstrategien von Bund und EU immer mehr von ihren selbst gesteckten Zielen. Die Konflikte zwischen landwirtschaftlicher und agrarindustrieller Nutzung sowie den Naturschutzvorgaben der EU verschärfen sich.

NABU-Experte Baumert forderte daher ein Aufwachen der Politik und erläuterte das Vorgehen, das die Absurdität zeigt: Zahlreiche Umbrüche, auch in besonders schützenswertes Landschaftsräumen, werden durch eine Lücke in der Gesetzgebung ermöglicht. Damit könne Grünland legal zu Acker mit Mais werden. Dank Überförderung durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sei dies immer noch ein lukratives Geschäft.

Für Rückfragen:
Uwe Baumert
Tel. 04284-8102

Quellenangabe: NABU 12.02.2013

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken