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NABU Baden-Württemb. startet Streuobst-Schutzaktion 22.02.13
NABU Baden-Württemberg startet Streuobst-Schutzaktion
NABU Baden-Württemberg startet Streuobst-Schutzaktion
22.02.2013
Land soll Streuobstwiesen zu „geschützten Biotopen“ erklären / NABU ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Rodungen an Streuobst@NABU-BW.de zu melden
Stuttgart – Zwei Drittel der baden-württembergischen Streuobstwiesen sind in den vergangenen 60 Jahren verschwunden. 20 Prozent waren es seit 1990. „Streuobstwiesen weichen Baugebieten, werden von der Flurneuordnung wegrationalisiert oder in Intensivgrünland umgewandelt. Dieser Verlust trifft die Natur und die Menschen im Land hart.
Ich fordere daher Minister Bonde auf, Streuostwiesen endlich unter Schutz zu stellen“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann. Bundesländer wie Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hätten dies bereits vor Jahren veranlasst. Daneben müsse das Land Streuobstbauern besser unterstützen, um die Bewirtschaftung wieder attraktiver zu machen.
Um das Sterben der Streuobstwiesen zu dokumentieren und so besser bekämpfen zu können, ruft der NABU die Menschen im Land auf, Streuobstrodungen – insbesondere für Baugebiete und Straßen – zu melden und soweit möglich fotografisch zu belegen. Auch Meldungen von drohenden Rodungen sind von Interesse. Die Naturschützer haben dazu eine neue Mail-Adresse geschaltet: Streuobst@NABU-BW.de. „Wir wollen damit belegen, dass neue Straßen und Baugebiete auch heute eine der Hautursachen für den Verlust von Streuobstwiesen sind. Dazu brauchen wir die Hilfe der Menschen im Land“, erklärt der NABU-Landwirtschaftsreferent Matthias Strobl.
Streuobstwiesen als „geschützte Biotope“ ausweisen!
Der NABU begrüßt, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag verankert hat, die Liste der besonders geschützten Biotope zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern. „Diese Überprüfung kann in meinen Augen nur zu dem Ergebnis kommen, dass neben Wacholderheiden, Orchideenwiesen und Hecken auch Streuobstwiesen geschützt werden müssen“, sagt Strobl. SPD und CDU hatten bereits 1992 in ihrem Koalitionsvertrag die Unterschutzstellung von Streuobstwiesen festgeschrieben, dann aber nicht umgesetzt. Mit der Ausweisung als geschützte Biotope stünden automatisch alle Streuobstwiesen des Landes ab beispielsweise 20 Hochstamm-Obstbäumen unter gesetzlichem Schutz, auch ohne dass dafür einzelne Schutzgebiete vor Ort eingerichtet werden müssten. Mit einer Genehmigung könnten die Bäume dann zwar noch immer gerodet werden, die Hürden hierfür wären jedoch deutlich erhöht.
Der NABU betont, dass eine Unterschutzstellung alleine die Streuobstwiesen nicht erhält. „Streuobstwiesen können nur bestehen, wenn sie bewirtschaftet werden“, erklärt Strobl. Das Land müsse daher im neuen Agrarumweltprogramm MEKA die Fördermaßnahmen für Streuobstwiesen ausbauen. Auch die Vermarktung gelte es zu stärken. „Es muss sich für Landwirte und Stücklesbesitzer wieder lohnen, Streuobstbäume zu pflegen und nachzupflanzen.“ Dabei müsse klar sein: Wo Streuobst drauf steht, muss auch Streuobst drin sein – und zwar zu 100 Prozent. Saft aus Plantagenobst habe im Premiumprodukt Streuobstsaft nichts zu suchen.
Aktuelle Beispiele aus dem Land
Akut bedroht sind Streuobstwiesen derzeit beispielsweise in Ketsch im Rhein-Neckar-Kreis oder im Ostalbkreis in Lauchheim. Die Gemeinde Ketsch möchte inmitten eines attraktiven und naturschutzfachlich wertvollen Grüngürtels, im Gewann „5/4-Äcker“, ein Baugebiet entwickeln. Dabei hatte die Naturschutzverwaltung Teile der Streuobstwiesen, Hecken und wildkrautreichen Ackerflächen bereits 2001 als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Hier leben noch Rebhuhn, Steinkauz, Gartenschläfer und Körnerbock. Die Gemeinde Lauchheim verfolgt den Bebauungsplan „Häuslenäcker II“ aus dem Jahr 2011. Sollte dieser umgesetzt werden, würden bis zu zwei Hektar Streuobstflächen verloren gehen.
Hintergrund: Der Wert der Streuobstwiesen
Streuobstwiesen legen sich in weiten Teilen Baden-Württembergs wie grüne Gürtel um Dörfer und Siedlungen. Nachhaltig bewirtschaftet sind sie Oasen für Mensch und Natur. Sie prägen die Landschaft und sind naturschutzfachlich sowie für Erholung und Tourismus besonders wertvoll.
Streuobstwiesen gehören zu den Ökosystemen Mittel- und Westeuropas mit der höchsten biologischen Vielfalt. Bereits die Wiesen unter den Bäumen sind oft artenreich. Bis zu 40 Pflanzenarten können Botaniker auf einem Quadratmeter zählen. Zu der Vielfalt am Boden kommt die Vielfalt in den Bäumen. Insgesamt gibt es weit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie rund 3.000 Obstsorten allein in den Streuobstbeständen Deutschlands.
Quellenangabe:
NABU / BAden Württemberg / 21.02.2013
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
22.02.2013
Land soll Streuobstwiesen zu „geschützten Biotopen“ erklären / NABU ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Rodungen an Streuobst@NABU-BW.de zu melden
Stuttgart – Zwei Drittel der baden-württembergischen Streuobstwiesen sind in den vergangenen 60 Jahren verschwunden. 20 Prozent waren es seit 1990. „Streuobstwiesen weichen Baugebieten, werden von der Flurneuordnung wegrationalisiert oder in Intensivgrünland umgewandelt. Dieser Verlust trifft die Natur und die Menschen im Land hart.
Ich fordere daher Minister Bonde auf, Streuostwiesen endlich unter Schutz zu stellen“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann. Bundesländer wie Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hätten dies bereits vor Jahren veranlasst. Daneben müsse das Land Streuobstbauern besser unterstützen, um die Bewirtschaftung wieder attraktiver zu machen.
Um das Sterben der Streuobstwiesen zu dokumentieren und so besser bekämpfen zu können, ruft der NABU die Menschen im Land auf, Streuobstrodungen – insbesondere für Baugebiete und Straßen – zu melden und soweit möglich fotografisch zu belegen. Auch Meldungen von drohenden Rodungen sind von Interesse. Die Naturschützer haben dazu eine neue Mail-Adresse geschaltet: Streuobst@NABU-BW.de. „Wir wollen damit belegen, dass neue Straßen und Baugebiete auch heute eine der Hautursachen für den Verlust von Streuobstwiesen sind. Dazu brauchen wir die Hilfe der Menschen im Land“, erklärt der NABU-Landwirtschaftsreferent Matthias Strobl.
Streuobstwiesen als „geschützte Biotope“ ausweisen!
Der NABU begrüßt, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag verankert hat, die Liste der besonders geschützten Biotope zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern. „Diese Überprüfung kann in meinen Augen nur zu dem Ergebnis kommen, dass neben Wacholderheiden, Orchideenwiesen und Hecken auch Streuobstwiesen geschützt werden müssen“, sagt Strobl. SPD und CDU hatten bereits 1992 in ihrem Koalitionsvertrag die Unterschutzstellung von Streuobstwiesen festgeschrieben, dann aber nicht umgesetzt. Mit der Ausweisung als geschützte Biotope stünden automatisch alle Streuobstwiesen des Landes ab beispielsweise 20 Hochstamm-Obstbäumen unter gesetzlichem Schutz, auch ohne dass dafür einzelne Schutzgebiete vor Ort eingerichtet werden müssten. Mit einer Genehmigung könnten die Bäume dann zwar noch immer gerodet werden, die Hürden hierfür wären jedoch deutlich erhöht.
Der NABU betont, dass eine Unterschutzstellung alleine die Streuobstwiesen nicht erhält. „Streuobstwiesen können nur bestehen, wenn sie bewirtschaftet werden“, erklärt Strobl. Das Land müsse daher im neuen Agrarumweltprogramm MEKA die Fördermaßnahmen für Streuobstwiesen ausbauen. Auch die Vermarktung gelte es zu stärken. „Es muss sich für Landwirte und Stücklesbesitzer wieder lohnen, Streuobstbäume zu pflegen und nachzupflanzen.“ Dabei müsse klar sein: Wo Streuobst drauf steht, muss auch Streuobst drin sein – und zwar zu 100 Prozent. Saft aus Plantagenobst habe im Premiumprodukt Streuobstsaft nichts zu suchen.
Aktuelle Beispiele aus dem Land
Akut bedroht sind Streuobstwiesen derzeit beispielsweise in Ketsch im Rhein-Neckar-Kreis oder im Ostalbkreis in Lauchheim. Die Gemeinde Ketsch möchte inmitten eines attraktiven und naturschutzfachlich wertvollen Grüngürtels, im Gewann „5/4-Äcker“, ein Baugebiet entwickeln. Dabei hatte die Naturschutzverwaltung Teile der Streuobstwiesen, Hecken und wildkrautreichen Ackerflächen bereits 2001 als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Hier leben noch Rebhuhn, Steinkauz, Gartenschläfer und Körnerbock. Die Gemeinde Lauchheim verfolgt den Bebauungsplan „Häuslenäcker II“ aus dem Jahr 2011. Sollte dieser umgesetzt werden, würden bis zu zwei Hektar Streuobstflächen verloren gehen.
Hintergrund: Der Wert der Streuobstwiesen
Streuobstwiesen legen sich in weiten Teilen Baden-Württembergs wie grüne Gürtel um Dörfer und Siedlungen. Nachhaltig bewirtschaftet sind sie Oasen für Mensch und Natur. Sie prägen die Landschaft und sind naturschutzfachlich sowie für Erholung und Tourismus besonders wertvoll.
Streuobstwiesen gehören zu den Ökosystemen Mittel- und Westeuropas mit der höchsten biologischen Vielfalt. Bereits die Wiesen unter den Bäumen sind oft artenreich. Bis zu 40 Pflanzenarten können Botaniker auf einem Quadratmeter zählen. Zu der Vielfalt am Boden kommt die Vielfalt in den Bäumen. Insgesamt gibt es weit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie rund 3.000 Obstsorten allein in den Streuobstbeständen Deutschlands.
Quellenangabe:
NABU / BAden Württemberg / 21.02.2013
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
Aktueller Ordner:
Februar 2013
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