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Jungtiere bei Mahd schonen!

Naturschutz aktuell - NABU-Pressedienst Brandenburg

18.06.2013

Jungtiere bei Mahd schonen!

NABU appelliert an Landwirte

Bei dem anhaltend trockenen Wetter beginnt in der Landwirtschaft die Zeit der Mahd. Der NABU Brandenburg weist darauf hin, dass trotz des Zeitdrucks nicht auf Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren wie beispielsweise bodenbrütenden Vögeln verzichtet werden sollte. Landwirte sind bei der Silagemahd auf einen frühen Mahdtermin angewiesen, um eiweißreiches Futter einzulagern, doch das kann vielen Tieren gefährlich werden, die sich gerade in der Brut- und Aufzuchtphase befinden.

Die intensive Landwirtschaft, die bei uns zunehmend von riesigen Raps- und Maisfeldern geprägt ist, ist für die meisten Arten gar nicht zu nutzen. Und auf dem Grünland droht oftmals durch zu frühes und häufiges Mähen der Tod. Bodenbrütenden Vogelarten, wie Feldlerche und Schafstelze, haben ihre Nester inmitten der Wiesen oder Felder. Bei einer zeitigen Mahd kommen Gelege oder Jungvögel unter die Räder der Traktoren oder werden durch die rotierenden Messer der Mähgeräte getötet. Zu viel Ordnungssinn schadet auch anderen Arten, wie dem in Brandenburg stark gefährdeten Braunkehlchen, dessen Nester an den Feldrainen oftmals „ausgemäht“ werden. Der NABU appelliert an die Landwirte, entweder einen späteren Mahdtermin zu wählen, oder aber wenigstens Maßnahmen zu ergreifen, die Wiesenbrüter, Jungwild und Amphibien verschonen.

So kann die richtige Mähtechnik viele Tiere vor dem Tod retten. Beispielsweise durch die Höheneinstellung des Mähwerkes. Ein Mähen über 15 Zentimeter könnte bereits viele Tiere vor dem Mähtod retten. Besser ist es auch, die Flächen von innen nach außen zu mähen. Bei der herkömmlichen Mähmethode „von außen nach innen“ haben die Tiere kaum Fluchtmöglichkeiten.

Eine weitere Maßnahme ist die Vergrämung, zum Beispiel durch optische oder akustische Wildscheuchen. Dadurch würden Muttertiere beunruhigt und veranlasst, ihre Jungen über Nacht aus dem Mähbereich zu entfernen. Auch das „Anmähen“ einer Wiese am Vorabend der Mahd ist ein mögliches Mittel der Vergrämung. Da eine wildtierschonende Bewirtschaftung (zum Beispiel durch späte oder nicht so häufige Mahd) für die Landwirte häufig mit Ertragseinbußen einhergeht, sollte dies, so die Forderung des NABU, mit einem Ausgleich aus den Agrarumweltprogrammen erfolgen.

Für Rückfragen:
Helmut Brücher
Tel. 0172–3140992

Herausgeber: NABU Landesverband Brandenburg e.V., Lindenstraße 34,,14467 Potsdam
Redaktion: NABU-Pressestelle Brandenburg, Heidrun Schöning (verantwortlich)
Tel. 03 31-2 01 55-70 | Fax -77 | E-Mail: Schoening@NABU-Brandenburg.de