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NABU klagt gegen Abschuss von Rabenkrähen 29.06.2013
NABU klagt gegen Abschuss von Rabenkrähen
NABU klagt gegen Abschuss von Rabenkrähen im Juli
29.06.2013
Landkreis Grafschaft Bentheim missachtet Artenschutz
Hannover/Nordhorn - Der NABU Niedersachsen hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um den Abschuss von Rabenkrähen im Juli zu verhindern. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte durch eine Verordnung die bestehende Schonzeit für Rabenkrähen für den Monat Juli aufgehoben, um angebliche „übermäßige“ Schäden von der Landwirtschaft abzuwenden. Rabenkrähen sind nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz aber nur für die Zeit vom 1. August bis zum 20. Februar „zum Abschuss freigegeben“.
„Es ist nicht zu akzeptieren, dass Rabenkrähen während ihrer Brutzeit geschossen werden. Die Aufzucht von Jungvögeln ist Ende Juni noch nicht abgeschlossen, so dass diese im Nest verhungern, wenn die Altvögel getötet werden“, erklärt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
„Wildlebende Vögel haben ein Recht darauf, bei ihrer Brut und Jungenaufzucht nicht gestört zu werden. Dies gilt auch für Rabenkrähen! Aber selbst der besondere Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, in der eine Bejagung während der Jungenaufzucht strengstens untersagt wird, scheint weder die Jägerschaft daran zu hindern einen Abschuss für diese Zeit zu fordern, noch den Kreistag, dieser Forderung ungeprüft nachzukommen. Hinzu kommt die Gefährdung der streng geschützten Saatkrähe durch die Verwechslungsgefahr beim Abschuss, die überhaupt nicht berücksichtigt wurde“, betonte Dr. Holger Buschmann.
Der NABU Niedersachsen hofft, dass das Gericht einer Schonzeitenverkürzung Einhalt gebietet und die Missachtung des Artenschutzrechtes ausschließlich nach Vorlage wissenschaftlich fundierter Anträge zulässt. Lapidar vorgebrachte Schadensbehauptungen, die einer genaueren Untersuchung entbehren sind nach Meinung des NABU rechtlich nicht zulässig. Hier wird versucht, den Rabenkrähen den schwarzen Peter zuzuschieben, ohne zu überprüfen, ob es nicht auch andere Ursachen für etwaige Schäden gibt. Im letzten Jahr wurde der angebliche Schaden durch Rabenkrähen in der Landwirtschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim von der Kreisjägerschaft mit einer Summe von 235.000 Euro beziffert.
Nach Auffassung des NABU muss durch eine unabhängige Untersuchung geklärt werden, ob und wenn welche Schäden in der Landwirtschaft tatsächlich auftreten und zu welchen Anteilen sie von Krähen verursacht werden. Nach Auskunft des Landkreises wurden in den drei Jahren mit Schonzeitverkürzung jeweils zwischen 4.686 und 4.931 Krähen geschossen, ohne Schonzeitverkürzung 4.523. „Dass durch den Abschuss von rund 400 zusätzlichen Krähen die angeblich durch Krähen verursachte Schadenssumme wirkungsvoll verringert werden soll, erscheint doch äußerst zweifelhaft“, so Dr. Holger Buschmann weiter.
Quellenangabe:
Herausgeber: NABU Niedersachsen, Alleestr. 36, 30167 Hannover
Redaktion: NABU-Pressestelle Niedersachsen, Uli Thüre (verantwortlich)
Tel. 05 11 / 9 11 05 - 27 | Fax - 40 | E-Mail: Ulrich.Thuere@NABU-Niedersachsen.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
Mehr zur Rabenkrähe
- http://www.artenschutz-steigerwald.de/index.php?lang=de&p=70000&cid=&id=21723
29.06.2013
Landkreis Grafschaft Bentheim missachtet Artenschutz
Hannover/Nordhorn - Der NABU Niedersachsen hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um den Abschuss von Rabenkrähen im Juli zu verhindern. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte durch eine Verordnung die bestehende Schonzeit für Rabenkrähen für den Monat Juli aufgehoben, um angebliche „übermäßige“ Schäden von der Landwirtschaft abzuwenden. Rabenkrähen sind nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz aber nur für die Zeit vom 1. August bis zum 20. Februar „zum Abschuss freigegeben“.
„Es ist nicht zu akzeptieren, dass Rabenkrähen während ihrer Brutzeit geschossen werden. Die Aufzucht von Jungvögeln ist Ende Juni noch nicht abgeschlossen, so dass diese im Nest verhungern, wenn die Altvögel getötet werden“, erklärt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
„Wildlebende Vögel haben ein Recht darauf, bei ihrer Brut und Jungenaufzucht nicht gestört zu werden. Dies gilt auch für Rabenkrähen! Aber selbst der besondere Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, in der eine Bejagung während der Jungenaufzucht strengstens untersagt wird, scheint weder die Jägerschaft daran zu hindern einen Abschuss für diese Zeit zu fordern, noch den Kreistag, dieser Forderung ungeprüft nachzukommen. Hinzu kommt die Gefährdung der streng geschützten Saatkrähe durch die Verwechslungsgefahr beim Abschuss, die überhaupt nicht berücksichtigt wurde“, betonte Dr. Holger Buschmann.
Der NABU Niedersachsen hofft, dass das Gericht einer Schonzeitenverkürzung Einhalt gebietet und die Missachtung des Artenschutzrechtes ausschließlich nach Vorlage wissenschaftlich fundierter Anträge zulässt. Lapidar vorgebrachte Schadensbehauptungen, die einer genaueren Untersuchung entbehren sind nach Meinung des NABU rechtlich nicht zulässig. Hier wird versucht, den Rabenkrähen den schwarzen Peter zuzuschieben, ohne zu überprüfen, ob es nicht auch andere Ursachen für etwaige Schäden gibt. Im letzten Jahr wurde der angebliche Schaden durch Rabenkrähen in der Landwirtschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim von der Kreisjägerschaft mit einer Summe von 235.000 Euro beziffert.
Nach Auffassung des NABU muss durch eine unabhängige Untersuchung geklärt werden, ob und wenn welche Schäden in der Landwirtschaft tatsächlich auftreten und zu welchen Anteilen sie von Krähen verursacht werden. Nach Auskunft des Landkreises wurden in den drei Jahren mit Schonzeitverkürzung jeweils zwischen 4.686 und 4.931 Krähen geschossen, ohne Schonzeitverkürzung 4.523. „Dass durch den Abschuss von rund 400 zusätzlichen Krähen die angeblich durch Krähen verursachte Schadenssumme wirkungsvoll verringert werden soll, erscheint doch äußerst zweifelhaft“, so Dr. Holger Buschmann weiter.
Quellenangabe:
Herausgeber: NABU Niedersachsen, Alleestr. 36, 30167 Hannover
Redaktion: NABU-Pressestelle Niedersachsen, Uli Thüre (verantwortlich)
Tel. 05 11 / 9 11 05 - 27 | Fax - 40 | E-Mail: Ulrich.Thuere@NABU-Niedersachsen.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
Mehr zur Rabenkrähe
- http://www.artenschutz-steigerwald.de/index.php?lang=de&p=70000&cid=&id=21723