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Natura-2000-Gebiete in Niedersachsen
NABU: Natura-2000-Gebiete in Niedersachsen nicht nur mangelhaft abgegrenzt, sondern auch mangelhaft umgesetzt

16/17.11.2013

Dr. Buschmann: „Tempo bei der Ausweisung von Schutzgebieten muss massiv erhöht werden“

Hannover –
Eigentlich hätte Niedersachsen bis zum 13. November 2013 alle Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH), die in der Vergangenheit nach Brüssel gemeldet wurden, als Schutzgebiete ausweisen müssen. Die Schutzgebietsausweisungen sollten in der Regel als Naturschutzgebiete erfolgen. Derzeit ist Niedersachsen von diesem Ziel aber noch weit entfernt und steht im bundesweiten Vergleich damit sehr schlecht da, kritisierte der NABU.

Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen, erklärte: „Leider wurde die notwendige Überführung in nationale Schutzgebietskategorien als eigentliche Aufgabe des Umweltministeriums von der Vorgängerregierung an die Landkreise abgeschoben, die damit in der Regel überfordert sind. Man hatte sich damals einer ungeliebten Aufgabe entledigt und ließ die Landkreise mit ihr allerdings weitgehend allein, so dass die Umsetzung zumeist schleppend und in einigen Fällen gesetzeswidrig mit ungenügenden Schutzgebietsregelungen verläuft.“

In einem Großteil der niedersächsischen FFH-Gebiete wurde mit der Erarbeitung oder der rechtskonformen Änderung von Schutzgebietsverordnungen noch nicht einmal begonnen.

Dr. Holger Buschmann appellierte daher: „Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung jetzt alle Anstrengungen unternimmt, um die Abgrenzung der Schutzgebiete nochmal auf fachlicher Grundlage zu überprüfen und die Ausweisung schnellstmöglich umzusetzen. Auch die notwendige Erstellung von Managementplänen für die Schutzgebiete ist bei weitem noch nicht abgeschlossen und muss daher deutlich forciert werden.“

Hintergrund:
Nach Art. 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie müssen gemeldete FFH-Gebiete als Schutzgebiete spätestens sechs Jahre nach ihrer Gebietsmeldung durch das Land und ihrer Anerkennung durch die EU-Kommission ausgewiesen und mit einer Schutzgebietsverordnung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes belegt werden. Evtl. vorhandene Schutzgebietsverordnungen müssen den Anforderungen der Richtlinie entsprechend überarbeitet beziehungsweise aktualisiert werden. Da das Land Niedersachsen die meisten Gebiete erst im Jahr 2006 meldete, wären demnach die Schutzgebietsausweisungen bis zum 13. November 2013 fällig gewesen.


Quellenangabe:

Herausgeber: NABU Niedersachsen, Alleestr. 36, 30167 Hannover
Redaktion: NABU-Pressestelle Niedersachsen, Uli Thüre (verantwortlich)
Tel. 05 11 / 9 11 05 - 27 | Fax - 40 | E-Mail: Ulrich.Thuere@NABU-Niedersachsen.de

NABU

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken


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