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Jagdtouristen töten bedrohte Wasservögel 13.01.2015
Jagdtouristen töten bedrohte Wasservögel

Brake: Jagdtouristen töten bedrohte Wasservögel
14/15.01.2015
Strafanzeige erstattet - Tätern droht Jagdscheinentzug
Brake. Eine Gruppe nordrhein-westfälischer Jagdtouristen hat gestern Nachmittag in der Wesermarsch westlich von Brake mehrere streng geschützte Enten abgeschossen und ist dabei fotografiert worden. Nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter die illegale Jagd beobachtet und mit einer Kamera dokumentiert haben, wurden eine bundesweit gefährdete Löffelente sowie drei geschützte Reiherenten getötet.
Auf ihre illegale Beute angesprochen, gaben die Jäger sogar zu, die vier Vögel - angeblich "aus Versehen" - geschossen zu haben. Auf die inzwischen von den Vogelschützern verständigte Polizei wollten sie jedoch nicht warten. "Die Herren wurden ausdrücklich gebeten, zu warten, bis der Streifenwagen eintrifft. Stattdessen verließen sie fluchtartig das Gelände und ließen sogar mehrere Plastik-Lockvögel zurück", so Komiteegeschäftsführer Alexander Heyd. Laut Komitee handelte es sich bei den Jägern um Gastjäger vom Niederrhein, die mit einem Geländewagen mit Krefelder Kennzeichen unterwegs waren.
Die vom Komitee verständigte Polizeiwache Brake hat nach einer Anzeige des Komitees ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz (§22 Abschuss von Arten mit ganzjähriger Schonzeit) eingeleitet und sich bereits mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung gesetzt. Bei einer Verurteilung drohen den Entenjägern laut Bundesjagdgesetz bis zu 5 Jahre Haft sowie der Entzug der Jagderlaubnis. Alexander Heyd: "Durch solche illegalen Abschüsse werden aufwendige Schutzbemühungen auf einen Schlag zunichte gemacht. Wir fordern die Behörden deshalb auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und sicherzustellen, dass dieser Naturfrevel angemessen bestraft wird".
Löffelenten sind europaweit bedroht und stehen in Deutschland auf der Roten Liste, wo sie in Kategorie 3 (gefährdet) gelistet ist. Wie Reiherenten genießen Löffelenten in Niedersachsen eine ganzjährige Schonzeit und dürfen nicht geschossen werden.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P. und weitere Informationen: Axel Hirschfeld, Komitee gegen den Vogelmord (CABS) e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, 0228/665521 oder 0179/4803805, Email: axel.hirschfeld@komitee.de, Webpage: www.komitee.de
Quellenangabe / Fotos
Komitee gegen den Vogelmord (CABS) e.V.
07.01.2015
PRESSEMITTEILUNG Mittwoch, 7. Januar 2015
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken®
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F -
14/15.01.2015
Strafanzeige erstattet - Tätern droht Jagdscheinentzug
Brake. Eine Gruppe nordrhein-westfälischer Jagdtouristen hat gestern Nachmittag in der Wesermarsch westlich von Brake mehrere streng geschützte Enten abgeschossen und ist dabei fotografiert worden. Nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter die illegale Jagd beobachtet und mit einer Kamera dokumentiert haben, wurden eine bundesweit gefährdete Löffelente sowie drei geschützte Reiherenten getötet.
Auf ihre illegale Beute angesprochen, gaben die Jäger sogar zu, die vier Vögel - angeblich "aus Versehen" - geschossen zu haben. Auf die inzwischen von den Vogelschützern verständigte Polizei wollten sie jedoch nicht warten. "Die Herren wurden ausdrücklich gebeten, zu warten, bis der Streifenwagen eintrifft. Stattdessen verließen sie fluchtartig das Gelände und ließen sogar mehrere Plastik-Lockvögel zurück", so Komiteegeschäftsführer Alexander Heyd. Laut Komitee handelte es sich bei den Jägern um Gastjäger vom Niederrhein, die mit einem Geländewagen mit Krefelder Kennzeichen unterwegs waren.
Die vom Komitee verständigte Polizeiwache Brake hat nach einer Anzeige des Komitees ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz (§22 Abschuss von Arten mit ganzjähriger Schonzeit) eingeleitet und sich bereits mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung gesetzt. Bei einer Verurteilung drohen den Entenjägern laut Bundesjagdgesetz bis zu 5 Jahre Haft sowie der Entzug der Jagderlaubnis. Alexander Heyd: "Durch solche illegalen Abschüsse werden aufwendige Schutzbemühungen auf einen Schlag zunichte gemacht. Wir fordern die Behörden deshalb auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und sicherzustellen, dass dieser Naturfrevel angemessen bestraft wird".
Löffelenten sind europaweit bedroht und stehen in Deutschland auf der Roten Liste, wo sie in Kategorie 3 (gefährdet) gelistet ist. Wie Reiherenten genießen Löffelenten in Niedersachsen eine ganzjährige Schonzeit und dürfen nicht geschossen werden.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P. und weitere Informationen: Axel Hirschfeld, Komitee gegen den Vogelmord (CABS) e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, 0228/665521 oder 0179/4803805, Email: axel.hirschfeld@komitee.de, Webpage: www.komitee.de
Quellenangabe / Fotos
Komitee gegen den Vogelmord (CABS) e.V.
07.01.2015
PRESSEMITTEILUNG Mittwoch, 7. Januar 2015
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
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