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Keine Afrikanische Schweinepest ... 24.01.2015
Keine Afrikanische Schweinepest auf DBU-Naturerbeflächen

Keine Afrikanische Schweinepest auf DBU-Naturerbeflächen
25/26.01.2015
DBU Naturerbe GmbH veröffentlicht Hinweise zum Schutz vor Tierseuche – Besucher und Jäger gefragt
Osnabrück. Die gemeinnützige Gesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Sicherung des Nationalen Naturerbes (DBU Naturerbe GmbH) hat für ihre ca. 60.000 Hektar großen Naturschutzflächen jetzt bindende „Handlungshinweise zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“ herausgegeben. Die Tierseuche grassiert seit 2007 in Osteuropa und zieht dort immer weitere Kreise. „Wir müssen alle Maßnahmen einleiten, damit wir die hoch ansteckende Tierseuche nicht in den Schwarzwildpopulationen auf unseren Naturerbeflächen einschleppen und verbreiten“, erklärt Dr. Heinrich Bottermann, DBU-Generalsekretär und Geschäftsführer der DBU Naturerbe. Die Land- und Ernährungswirtschaft nimmt die Afrikanische Schweinepest sehr ernst. Sollte die Seuche auf Zucht- und Mastschweine in Deutschland übergreifen, hätte das erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.
Keine Imfpstoffe zur Bekämfpung vorhanden
Erste Symptome treten bei den Tieren etwa fünf bis 15 Tage nach einer Ansteckung auf. Die Krankheit kann verschiedene Verlaufsformen haben. Der akute Verlauf ist gekennzeichnet durch anhaltend hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atembeschwerden und plötzliche Todesfälle, wobei nahezu alle infizierten Tiere verenden. Die Schweine können Hautrötungen an verschiedenen Körperteilen aufweisen. Die Krankheit wird direkt von Tier zu Tier über das Blut übertragen und ist hoch ansteckend. Weitere indirekte Übertragungen sind über virusbehaftete Kleidung, Gülle oder auch bestimmte Zecken möglich. Schweine, die die Erkrankung überleben, können über Monate das Virus ausscheiden. „Für die Tierseuche gibt es keine zugelassenen Impfstoffe – die Impfung gegen diese Krankheit ist aus seuchenhygienischen Gründen auch verboten“, so Bottermann.
DBU-Tochter veröffentlicht Handlungshinweise
„Obwohl ASP als eine der gefährlichsten Tierseuchen gilt, sind Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht bekannt“, betont Bottermann. „Dennoch müssen wir alles daran setzen, die Seuche gar nicht erst einzuschleppen“, weiß der DBU-Generalsekretär und verweist auf die Handlungshinweise, die Dr. H. Otto Denstorf von der DBU-Tochter gemeinsam mit Peter Mann von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte Bundesforst verfasst haben.
Jäger bejagen intensiv Wildschweinbestände auf DBU-Naturerbeflächen
„Um vorzusorgen, bejagen Jäger konsequent und intensiv die Wildschweinbestände auf allen Flächen. Die Anzahl der Wildschweine muss weiter verringert werden“, erklärt Denstorf. Die Jagdteilnehmer sollen Hinweise auf Tiere, die mögliche Krankheitssymptome aufweisen, umgehend den Revierleitern melden. Die zuständigen Bundesforstbetriebe hätten einen ASP-Verantwortlichen bestellt, der die Maßnahmen koordiniert. Meldepflichtig seien neben den Bundesförstern und Jägern auch Tierhalter wie beispielsweise Schäfer und die DBU-Mitarbeiter selbst. Wer zukünftig an einer Intervalljagd auf den DBU-Naturerbeflächen teilnehme, müsse die notwendigen Hygienemaßnahmen kennen: „Beispielsweise dürfen Jäger einen Stall nicht in Jagdkleidung betreten“, erläutert Denstorf. Niemand dürfe Speise-, Küchen- und Schlachtabfälle auf den Naturerbeflächen ausbringen. Wer Abfälle entdeckt, hat umgehend die zuständigen Behörden zu informieren, heißt es in den Hinweisen.
Keine Imfpstoffe zur Bekämfpung vorhanden
Wenn ASP in einem Schweinehaltungsbetrieb in Deutschland ausbräche, müssten nach der Schweinepest-Verordnung alle Tiere des Bestandes getötet werden. Auch würden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete den Landwirten den üblichen Tierhandel erschweren. „Wir müssen daher im Rahmen der seuchenrechtlichen Bestimmungen bestmöglich vorsorgen. Für eine erfolgreiche Bekämpfung sind die Mithilfe von Jägern, Land- und Forstwirten sowie deren intensives Zusammenwirken mit den zuständigen Veterinärbehörden von entscheidender Bedeutung“, weiß Denstorf.
DBU-Tochter sieht sich in besonderer Verantwortung
„Wir sehen uns sowohl in der Vorsorge als auch bei einer möglichen Bekämpfung der Seuche in einer besonderen Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit“, erklärt Bottermann. Die DBU-Tochter versteht sich als Treuhänderin für das Nationale Naturerbe. Auf den insgesamt rund 60.000 Hektar – größtenteils ehemalige Militärflächen – sollen offene Lebensräume mit seltenen Arten durch Pflege bewahrt, Wälder möglichst ohne menschlichen Eingriff ihrer natürlichen Entwicklung überlassen, artenarme Forste zu naturnahen Wäldern umgewandelt und Feuchtgebiete sowie Gewässer ökologisch aufgewertet oder erhalten werden.
In der Aufnahme von © Wilhelm Geilberger
- Die DBU Naturerbe GmbH hat für ihre 47 Naturschutzflächen bindende Hinweise zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest herausgegeben.
Quellenangabe
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken®
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F -
25/26.01.2015
DBU Naturerbe GmbH veröffentlicht Hinweise zum Schutz vor Tierseuche – Besucher und Jäger gefragt
Osnabrück. Die gemeinnützige Gesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Sicherung des Nationalen Naturerbes (DBU Naturerbe GmbH) hat für ihre ca. 60.000 Hektar großen Naturschutzflächen jetzt bindende „Handlungshinweise zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“ herausgegeben. Die Tierseuche grassiert seit 2007 in Osteuropa und zieht dort immer weitere Kreise. „Wir müssen alle Maßnahmen einleiten, damit wir die hoch ansteckende Tierseuche nicht in den Schwarzwildpopulationen auf unseren Naturerbeflächen einschleppen und verbreiten“, erklärt Dr. Heinrich Bottermann, DBU-Generalsekretär und Geschäftsführer der DBU Naturerbe. Die Land- und Ernährungswirtschaft nimmt die Afrikanische Schweinepest sehr ernst. Sollte die Seuche auf Zucht- und Mastschweine in Deutschland übergreifen, hätte das erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.
Keine Imfpstoffe zur Bekämfpung vorhanden
Erste Symptome treten bei den Tieren etwa fünf bis 15 Tage nach einer Ansteckung auf. Die Krankheit kann verschiedene Verlaufsformen haben. Der akute Verlauf ist gekennzeichnet durch anhaltend hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atembeschwerden und plötzliche Todesfälle, wobei nahezu alle infizierten Tiere verenden. Die Schweine können Hautrötungen an verschiedenen Körperteilen aufweisen. Die Krankheit wird direkt von Tier zu Tier über das Blut übertragen und ist hoch ansteckend. Weitere indirekte Übertragungen sind über virusbehaftete Kleidung, Gülle oder auch bestimmte Zecken möglich. Schweine, die die Erkrankung überleben, können über Monate das Virus ausscheiden. „Für die Tierseuche gibt es keine zugelassenen Impfstoffe – die Impfung gegen diese Krankheit ist aus seuchenhygienischen Gründen auch verboten“, so Bottermann.
DBU-Tochter veröffentlicht Handlungshinweise
„Obwohl ASP als eine der gefährlichsten Tierseuchen gilt, sind Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht bekannt“, betont Bottermann. „Dennoch müssen wir alles daran setzen, die Seuche gar nicht erst einzuschleppen“, weiß der DBU-Generalsekretär und verweist auf die Handlungshinweise, die Dr. H. Otto Denstorf von der DBU-Tochter gemeinsam mit Peter Mann von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte Bundesforst verfasst haben.
Jäger bejagen intensiv Wildschweinbestände auf DBU-Naturerbeflächen
„Um vorzusorgen, bejagen Jäger konsequent und intensiv die Wildschweinbestände auf allen Flächen. Die Anzahl der Wildschweine muss weiter verringert werden“, erklärt Denstorf. Die Jagdteilnehmer sollen Hinweise auf Tiere, die mögliche Krankheitssymptome aufweisen, umgehend den Revierleitern melden. Die zuständigen Bundesforstbetriebe hätten einen ASP-Verantwortlichen bestellt, der die Maßnahmen koordiniert. Meldepflichtig seien neben den Bundesförstern und Jägern auch Tierhalter wie beispielsweise Schäfer und die DBU-Mitarbeiter selbst. Wer zukünftig an einer Intervalljagd auf den DBU-Naturerbeflächen teilnehme, müsse die notwendigen Hygienemaßnahmen kennen: „Beispielsweise dürfen Jäger einen Stall nicht in Jagdkleidung betreten“, erläutert Denstorf. Niemand dürfe Speise-, Küchen- und Schlachtabfälle auf den Naturerbeflächen ausbringen. Wer Abfälle entdeckt, hat umgehend die zuständigen Behörden zu informieren, heißt es in den Hinweisen.
Keine Imfpstoffe zur Bekämfpung vorhanden
Wenn ASP in einem Schweinehaltungsbetrieb in Deutschland ausbräche, müssten nach der Schweinepest-Verordnung alle Tiere des Bestandes getötet werden. Auch würden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete den Landwirten den üblichen Tierhandel erschweren. „Wir müssen daher im Rahmen der seuchenrechtlichen Bestimmungen bestmöglich vorsorgen. Für eine erfolgreiche Bekämpfung sind die Mithilfe von Jägern, Land- und Forstwirten sowie deren intensives Zusammenwirken mit den zuständigen Veterinärbehörden von entscheidender Bedeutung“, weiß Denstorf.
DBU-Tochter sieht sich in besonderer Verantwortung
„Wir sehen uns sowohl in der Vorsorge als auch bei einer möglichen Bekämpfung der Seuche in einer besonderen Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit“, erklärt Bottermann. Die DBU-Tochter versteht sich als Treuhänderin für das Nationale Naturerbe. Auf den insgesamt rund 60.000 Hektar – größtenteils ehemalige Militärflächen – sollen offene Lebensräume mit seltenen Arten durch Pflege bewahrt, Wälder möglichst ohne menschlichen Eingriff ihrer natürlichen Entwicklung überlassen, artenarme Forste zu naturnahen Wäldern umgewandelt und Feuchtgebiete sowie Gewässer ökologisch aufgewertet oder erhalten werden.
In der Aufnahme von © Wilhelm Geilberger
- Die DBU Naturerbe GmbH hat für ihre 47 Naturschutzflächen bindende Hinweise zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest herausgegeben.
Quellenangabe
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
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Keine Afrikanische Schweinepest auf DBU-Naturerbeflächen

Quelle: © Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Die Handlungshinweise zur Afrikanischen Schweinepest gelten für alle 47 DBU-Naturerbeflächen.
- Die Handlungshinweise zur Afrikanischen Schweinepest gelten für alle 47 DBU-Naturerbeflächen.
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