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40 Fälle von Greifvogelverfolgung 02.12.2015
40 Fälle von Greifvogelverfolgung 02.12.2015
Zahl des Monats: 40 Fälle von Greifvogelverfolgung im Zusammenhang mit Windkraftanlagen
02.12.2015
Horste werden absichtlich zerstört
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Berlin – In bislang 40 Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder gar die Tötung der Vögel in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Dies ergibt eine erste Auswertung von Meldungen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland, zu denen der NABU gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord anlässlich der Wahl des Habichts zum Vogel des Jahres 2015 aufgerufen hatte.
Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen. Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen.
In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.
Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. 030-284984-1510, -1952, -1958, E-Mail: presse@NABU.de
„NABU-Zahl des Monats“
Die NABU-Zahl des Monats stellt einmal monatlich einen interessanten statistischen Aspekt aus dem Themenbereich des NABU vor. Sie kann unter www.NABU.de/presse/10766.html abonniert werden und findet sich als feste Rubrik einmal monatlich im NABU-Umweltpolitik-Newsletter. Zu bestellen unter www.NABU.de/modules/newsletter.
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NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
Quellenangabe
NABU 02.12.2015
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken®
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F
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Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen. Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen.
In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.
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