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Infobox: Häufige Irrtümer beim Mulchen von Randstreifen
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Infobox: Häufige Irrtümer beim Mulchen von Randstreifen

❌ Irrtum 1: „Der Randstreifen gehört automatisch zum angrenzenden Acker.“

Richtig ist:

Nein. Straßenbegleitflächen, Feldraine, Wegeränder oder Gräben gehören häufig Gemeinden, Landkreisen, dem Freistaat Bayern, Wasserverbänden oder privaten Eigentümern. Die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung begründet kein automatisches Nutzungsrecht.

❌ Irrtum 2: „Wenn ich den Randstreifen mitmulche, helfe ich der Gemeinde.“

Richtig ist:

Auch gut gemeinte Pflegemaßnahmen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Ohne Beauftragung fehlt regelmäßig die rechtliche Grundlage für eine Bearbeitung.

❌ Irrtum 3: „Das bisschen Gras schadet doch niemandem.“

Richtig ist:

Blühende Randstreifen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Sie bieten Nahrung, Deckung und Fortpflanzungsräume für zahlreiche Tierarten und sind oft die letzten Rückzugsorte in intensiv genutzten Agrarlandschaften.

❌ Irrtum 4: „Mulchen ist immer Naturschutzpflege.“

Richtig ist:

Nein. Pflege kann sinnvoll und notwendig sein – allerdings nur zum richtigen Zeitpunkt, fachgerecht und möglichst abschnittsweise. Ein vollständiges Mulchen während der Hauptvegetations- und Brutzeit kann Lebensräume erheblich beeinträchtigen.

❌ Irrtum 5: „Auf solchen Flächen lebt sowieso nichts.“

Richtig ist:

Gerade Randstreifen beherbergen eine erstaunliche Artenvielfalt. Hier leben unter anderem Wildbienen, Hummeln, Schmetterlinge, Heuschrecken, Laufkäfer, Spinnen, Amphibien, Ringelnattern, Blindschleichen, Igel, Feldhasen sowie bodenbrütende Vogelarten wie Goldammer oder Feldlerche.

❌ Irrtum 6: „Wenn ich nichts sehe, ist auch kein Tier betroffen.“

Richtig ist:

Viele Tiere verstecken sich im Gras oder leben direkt im Boden. Eier, Larven, Puppen, Jungtiere und Nester bleiben für den Menschen meist unsichtbar und können durch Mulcharbeiten zerstört werden.

❌ Irrtum 7: „Mulchen darf man jederzeit.“

Richtig ist:

Gerade während der Brut-, Setz- und Entwicklungszeit ist besondere Vorsicht geboten. Neben naturschutzfachlichen Aspekten können auch die allgemeinen und besonderen Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten sein.

❌ Irrtum 8: „Kommunale Grünstreifen müssen immer kurz gehalten werden.“

Richtig ist:

Viele Kommunen setzen heute bewusst auf eine naturnahe Pflege. Blühstreifen, Altgrasbereiche und gestaffelte Mahd fördern die Artenvielfalt, verbessern den Biotopverbund und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Unsere Empfehlung

Vor jeder Pflegemaßnahme sollte geprüft werden:


✔ Wem gehört die Fläche?

✔ Besteht überhaupt eine Pflegeberechtigung?

✔ Ist eine Mahd oder ein Mulchen zum jetzigen Zeitpunkt fachlich sinnvoll?

✔ Können Tiere oder geschützte Pflanzen betroffen sein?

✔ Gibt es eine abgestimmte Pflegeplanung der Kommune oder des Grundstückseigentümers?

Nur wenn diese Fragen sorgfältig beantwortet werden, lassen sich Eigentumsrechte achten und gleichzeitig wertvolle Lebensräume dauerhaft erhalten. Bei Fragen stehen ihnen Fachbehörden des Naturschutzes gerne zur Verfügung. 

Stand 30.07.2026
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