Sie alle engagieren sich gemeinsam mit Artenschutz in Franken® für eine intakte Umwelt
ARTENSCHUTZ IN FRANKEN®

Im Sinne uns nachfolgender Generationen
Ausgezeichnet

Home

Über Uns

Aktuelles

Der Steigerwald

Diverses

Pflanzen

Projekte

Publikationen

Tiere

Umweltbildung

Webcams
Bayerns geplante Lockerung des Walzverbots auf Grünland
Bild zum Eintrag (1146899-160)
Bayerns geplante Lockerung des Walzverbots auf Grünland – Welche Folgen drohen für den Artenschutz?

  • Weniger Schutz für Wiesen – mehr Risiken für die Artenvielfalt?

Mit dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts, das bislang geltende flächige Walzverbot auf Grünland für mehr als 95 Prozent der Wiesen aufzuheben, steht dem bayerischen Naturschutz eine weitreichende Veränderung bevor. Die geplante Gesetzesänderung soll Anfang 2027 in Kraft treten und stellt eine deutliche Abkehr von den Regelungen dar, die im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“ im Jahr 2019 eingeführt wurden.

Aus Sicht des Naturschutzes wirft diese Entwicklung zahlreiche Fragen auf.
Denn das bisherige Walzverbot hatte nicht allein den Zweck, landwirtschaftliche Nutzungen einzuschränken, sondern sollte vor allem empfindliche Tier- und Pflanzenarten während einer besonders sensiblen Jahreszeit schützen.

Warum das Walzverbot eingeführt wurde


Nach dem Winter werden viele Wiesen gewalzt, um Frostaufbrüche zu beseitigen und die Grasnarbe zu glätten. Erfolgt diese Maßnahme jedoch zu früh im Jahr, können zahlreiche Tiere unmittelbar geschädigt oder getötet werden. Genau aus diesem Grund wurde im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“ ein zeitlich begrenztes Walzverbot eingeführt. Es sollte den Zeitraum schützen, in dem zahlreiche Tierarten aus ihren Winterquartieren zurückkehren oder sich bereits auf den Wiesen aufhalten.

Amphibien gehören zu den größten Verlierern

Besonders kritisch ist die Situation für Amphibien. Bereits an den ersten milden und feuchten Frühlingstagen beginnen Frösche, Kröten, Molche und Unken ihre Wanderung zu den Laichgewässern. Viele dieser Tiere legen ihre Wanderwege nicht nur über Straßen, sondern auch quer über Wiesen und Grünlandflächen zurück.

Während dieser Wanderungen bewegen sich die Tiere oft langsam und sind nachts oder in den frühen Morgenstunden unterwegs. Werden Wiesen in dieser Phase mit schweren Walzen befahren, können Amphibien überrollt oder durch den hohen Bodendruck tödlich verletzt werden. Selbst wenn Tiere äußerlich unverletzt erscheinen, führen innere Verletzungen häufig zum Tod.

Besonders betroffen sein können unter anderem:

  • Erdkröten (Bufo bufo)
  • Grasfrösche (Rana temporaria)
  • Springfrösche (Rana dalmatina)
  • Bergmolche (Ichthyosaura alpestris)
  • Teichmolche (Lissotriton vulgaris)
  • Kammmolche (Triturus cristatus)
  • Gelbbauchunken (Bombina variegata)

Viele dieser Arten stehen bereits unter besonderem oder strengem gesetzlichen Schutz.

Auch zahlreiche andere Arten sind betroffen

Nicht nur Amphibien leiden unter einer frühen Walzung. Auf Wiesen überwintern zahlreiche weitere Tierarten direkt am Boden oder in der oberen Bodenschicht.

Dazu gehören beispielsweise:


  • Laufkäfer
  • Spinnen
  • Wildbienen
  • Hummelköniginnen
  • Heuschrecken
  • Schmetterlingspuppen
  • Regenwürmer und zahlreiche Bodenorganismen

Sie alle bilden die Grundlage funktionierender Nahrungsketten. Werden ihre Bestände reduziert, betrifft dies auch Vögel, Fledermäuse, Igel oder Reptilien, die auf diese Tiere als Nahrungsquelle angewiesen sind.

Verdichtung statt Vielfalt

Das Walzen verändert zudem die Bodenstruktur. Gerade auf feuchten Böden kann der Druck schwerer Maschinen zu einer Verdichtung des Oberbodens führen. Dadurch verschlechtern sich die Lebensbedingungen vieler Bodenorganismen, die für Humusbildung, Wasseraufnahme und Nährstoffkreisläufe unverzichtbar sind.

Auch blütenreiche Wiesen können langfristig an Strukturvielfalt verlieren, wenn empfindliche Pflanzenarten zunehmend verdrängt werden.

Konflikt mit dem gesetzlichen Artenschutz


Unabhängig von einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes bleiben die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, besonders oder streng geschützte Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten oder erheblich zu beeinträchtigen.

Das bedeutet: Auch wenn das allgemeine Walzverbot künftig entfällt, müssen Landbewirtschafter weiterhin sicherstellen, dass geschützte Arten nicht geschädigt werden. In Gebieten mit bekannten Amphibienwanderungen oder Vorkommen seltener Arten kann dies im Einzelfall weiterhin Einschränkungen oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich machen.

Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam denken

Eine moderne Landwirtschaft und ein wirksamer Artenschutz müssen kein Widerspruch sein. Vielmehr können beide Seiten von praktikablen Lösungen profitieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Verzicht auf Walzarbeiten während bekannter Amphibienwanderungen.
  • Berücksichtigung aktueller Witterungsbedingungen statt starrer Termine.
  • Schonung besonders artenreicher Wiesen.
  • Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden und örtlichen Amphibienschutzgruppen.
  • Dokumentation bekannter Wanderkorridore und Laichgebiete.

Mit vergleichsweise geringem Aufwand lassen sich vielerorts erhebliche Schäden an geschützten Tierarten vermeiden.

Unser Fazit

Die geplante Lockerung des bayerischen Walzverbots bedeutet aus Sicht des Naturschutzes einen deutlichen Rückschritt beim Schutz artenreicher Wiesen. Gerade in einer Zeit, in der viele Tier- und Pflanzenarten unter Lebensraumverlust, Klimawandel und zunehmendem Nutzungsdruck leiden, sollte jeder vermeidbare Eingriff sorgfältig abgewogen werden.

Besonders Amphibien, deren Bestände vielerorts bereits seit Jahren rückläufig sind, könnten durch eine frühere und flächendeckendere Walzung zusätzlich unter Druck geraten. Wiesen sind weit mehr als reine Futterflächen – sie sind Lebensraum, Wanderkorridor und Kinderstube unzähliger Tierarten.

Der langfristige Erhalt unserer biologischen Vielfalt gelingt nur dann, wenn landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz gemeinsam gedacht werden. Gerade in den wenigen Wochen der Frühjahrswanderung kann Rücksichtnahme einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt vieler gefährdeter Arten leisten.


Was bedeutet das konkret für Grundstückseigentümer und Landwirte?


Die geplante Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes bedeutet nicht, dass Walzarbeiten künftig ohne Rücksicht auf geschützte Tierarten durchgeführt werden dürfen. Auch nach einer möglichen Aufhebung des allgemeinen Walzverbots gelten weiterhin die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie weitere artenschutzrechtliche Vorschriften.

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es unter anderem verboten, besonders und streng geschützte Tierarten zu töten, zu verletzen oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten erheblich zu beeinträchtigen. Diese bundesrechtlichen Regelungen bleiben von einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes unberührt.

Gerade während der Frühjahrswanderung nutzen zahlreiche Amphibien Grünlandflächen als Wanderkorridore zwischen Winterquartieren und Laichgewässern. Sind solche Wanderstrecken oder Laichgewässer bekannt, sollten sie bei der Bewirtschaftung berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für Bereiche, in denen regelmäßig Erdkröten, Grasfrösche, Molche, Unken oder andere gesetzlich geschützte Arten nachgewiesen werden.

Auch außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete können artenreiche Wiesen eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Deshalb empfiehlt es sich, Walzarbeiten möglichst außerhalb der Hauptwanderzeit durchzuführen oder bekannte Wanderkorridore vorübergehend auszusparen. Bereits wenige Tage zeitlicher Unterschied können dazu beitragen, zahlreiche Tiere vor Verletzungen oder dem Tod zu bewahren.

Verantwortungsvolle Bewirtschaftung schützt Mensch und Natur

Eine sorgfältige Planung der Bewirtschaftung hilft nicht nur gefährdete Tierarten zu schützen, sondern schafft auch Rechtssicherheit für Bewirtschafter. Die Berücksichtigung bekannter Amphibienwanderungen, naturnaher Feuchtbereiche und artenreicher Wiesen ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und unterstützt gleichzeitig eine nachhaltige Landwirtschaft.

Naturschutz und Landwirtschaft verfolgen dabei ein gemeinsames Ziel: den langfristigen Erhalt einer vielfältigen Kulturlandschaft, die Lebensraum für Tiere und Pflanzen bietet und gleichzeitig eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Artenschutz in Franken®
Stand 30.07.2026
Infobox
Das geplante Ende des allgemeinen Walzverbots in Bayern hebt nicht die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes auf.

  • Besonders und streng geschützte Arten bleiben weiterhin gesetzlich geschützt.
  • Bekannte Amphibienwanderungen und Laichgewässer sollten bei Walzarbeiten berücksichtigt werden.
  • Bereits wenige Tage späteres Walzen kann zahlreiche Amphibien und andere Bodenbewohner vor dem Tod bewahren.

Rücksichtnahme stärkt den Artenschutz und trägt zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft bei.
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz – Artenschutz gilt weiterhin
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz – Artenschutz gilt weiterhin

Auch nach der geplanten Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes bleiben die bundesrechtlichen Artenschutzvorschriften uneingeschränkt bestehen. Besonders und streng geschützte Tierarten dürfen weder getötet noch erheblich beeinträchtigt werden. Deshalb sollten bekannte Amphibienwanderungen, Laichgewässer und artenreiche Grünlandflächen bei Walzarbeiten weiterhin besondere Berücksichtigung finden.