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Einheitliches Jagdrecht 08.10.2010
Einheitliches Jagdrecht 08.10.2010
75.000 Stimmen für ein einheitliches Jagdrecht

Bonn/Lübeck - Knapp 75.000 Menschen haben innerhalb von acht Monaten das 7-Punkte-Papier des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) gegen eine Zersplitterung des Jagdrechtes unterzeichnet – darunter zahlreiche Politiker, Landwirte, Naturschützer und Jäger.


Heute übergab DJV-Präsident Jochen Borchert die gesammelten Unterschriften in Lübeck an die schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf, die den Vorsitz der Agrarministerkonferenz innehat.

„Wir appellieren an die Landwirtschaftsminister, sich für ein einheitliches Jagdrecht stark zu machen - im Sinne von Mensch, Tier und Natur“, sagte Borchert. Statt eines Flickenteppichs mit teils widersprüchlichen Gesetzen und Kleinstaaterei brauche es in Deutschland verlässliche Eckpfeiler des Jagdrechts, damit Jäger ihre umfangreichen Aufgaben entsprechend erfüllen können.

Zu den Aufgaben, die Jäger für den Staat übernehmen, gehört beispielsweise die Vermeidung von Wildschäden in Feld und Wald sowie die Prävention von Tierseuchen wie Schweinepest oder Vogelgrippe. Hierfür sind das Reviersystem und die damit einhergehende lückenlose Bejagung unverzichtbar, deren Erhalt der DJV fordert. Denn Tiere kennen weder Revier- noch Landesgrenzen, so der DJV. Insbesondere Naturschutzgebiete, in denen nicht oder nur stark eingeschränkt bejagt werden darf, nutzen Wildschweine gern als Rückzugsgebiet. Für die Seuchenprävention kann dies zum Risiko werden.

Mehr Freiheit für heimische Großsäuger ist eine weitere zentrale DJV-Forderung. „Es ist schwer vermittelbar, warum Hirsche nicht frei wandern dürfen, obwohl sie eine Naturschutz-Leitart sind“, sagte Borchert. Mit Millionen-Beträgen werde derzeit die Vernetzung von Lebensräumen durch Grünbrücken vorangetrieben, der Hirsch müsse aber in einigen Bundesländern per Gesetz sofort erlegt werden, wenn er aus den behördlich festgelegten Rotwildgebieten trete, die teilweise unter 10 Prozent des eigentlichen Lebensraumes ausmachten.

Die Lebensgemeinschaft Wald und Wild muss laut DJV zudem nachhaltig bewirtschaftet werden. Jagdrechtliche Anordnungen in den Ländern dürfen nicht von überzeichneten ökonomischen Forderungen dominiert werden.

Im 7-Punkte-Papier betont der DJV, dass Jagd überdies angewandter Naturschutz ist. Gefährdete Bodenbrüter wie Kiebitz, Lerche oder Schnepfe finden immer weniger Lebensraum in der Kulturlandschaft, das Gleichgewicht kippt zu Gunsten anpassungsfähiger Räuber. Zum Erhalt der Artenvielfalt ist deshalb die Bejagung von heimischen Beutegreifern, wie des Fuchses, wichtig. Ebenso wichtig ist die Kontrolle von zugewanderten Räubern wie Marderhund, Mink und Waschbär, wie in internationalen Abkommen und im Bundesnaturschutzgesetz gefordert. Diese Aufgaben sind ohne Fangjagd nicht erfüllbar. (djv)

Quellenangabe: Proplanta ®  |  08.10.2010 www.proplanta. de

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Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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