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Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland
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Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland

04/05.01.2015

Aus ganz besonderem Anlass und auf Bitten
zahlreicher unserer Leser möchten wir über ein Thema berichten das viele Menschen bewegt. Die Jagd auf Wildtiere und auch Haustiere in Deutschland. In einer zunehmend aufgeklärten Gesellschaft bedarf es immer wieder zu hinterfragen in wieweit "Althergebrachtes" noch zeitgemäß erscheint.

Auf den Seiten der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade widmet man sich diesem Thema intensiv. Gerade in den Herbst und Wintermonaten treten Problemstellungen vermehrt an die Tagesordnung.

Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland


Von Schleswig-Holstein bis Bayern:
In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke! Seit 1. April 2014 sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Bereits Anfang 2013 waren in Bayern die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. Mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres werden weitere Grundstücke in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein jagdfrei gestellt.

Ein großartiger Erfolg im Sinne der Rechte von Grundstückseigentümern und des Tierschutzes!

Mehr zum Thema das viele unserer Leser bewegt:

- http://www.zwangsbejagung-ade.de/faelle-von-grundstueckseigentuemern/index.html
- http://www.abschaffung-der-jagd.de/filme/index.html


Es verstößt:

gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn ein Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und damit die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.

Er war der erste Deutsche, der gegen die Jagd auf seinem Grundstück vor der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte - und gewann: Auf den beiden Waldgrundstücken von Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg darf seit dem 26.6.2012 nicht mehr gejagt werden.

Der Tierfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten. Als Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz war er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Hiergegen hatte er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt - ohne Erfolg. 2007 rief er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Denn dieser hatte bereits 1999 im Fall von Frankreich und 2007 im Fall von Luxemburg entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. (Urteil in der Rechtssache Chassagnou und andere gegen Frankreich vom 29.4.1999 · Urteil in der Rechtssache Schneider gegen Luxemburg vom 10.6.2007)

Am 26.6.2012 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil der Großen Kammer im Fall Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 9300/07). Der Europäische Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention fest, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

- http://www.zwangsbejagung-ade.de/faelle-von-grundstueckseigentuemern/baden-wuerttemberg-sieg-vor-dem-europ-gerichtshof/index.html

Quellenangabe/Bildnachweis:


Initiative zur Abschaffung der Jagd
Kurt Eicher, Biologe, Studiendirektor
Derfflingerstr. 2
74080 Heilbronn


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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Auch unserer Organisation liegen konkrete Informationen vor bei dem Jäger in einer denkbar provokanter Weise an unbescholtene Mitbürger herantreten und mit sehr rohem Auftreten dafür sorgen das "die Jägerschaft" insgesamt in Mitleidenschaft gezogen wird.

Es gilt nach unserem Daführhalten dafür zu sorgen das ein besseres Auskommen der Jäger mit der "Zivilgesellschaft" möglich wird. Dabei sollte auch nicht davor zurück geschreckt werden "auffällige Jäger" durch die Verantwortlichen des Jagdverbandes zur Verantwortung zu ziehen.

In unserem konkreten Fall prüfen wirdie Möglichkeit strafrechtlich gegen den "auffälligen Jäger" vorzugehen.

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