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Offenes Ausbringen von Nagergiften 25.10.15
Bild zum Eintrag (78909-160)
Offenes Ausbringen von Nagergiften

26/27.10.2015

Zu Nagergift und Möhrenacker im Rhein Erft Kreis.

NRW.
Die Diskussion, großflächiges offenes Nagergift auf dem Acker auszubringen, ist eine nicht zu akzeptierende Forderung einiger Landwirte. Die Ernteerträge werden schon vor der Saat grob geschätzt. Dort wirdSchädlingsbefall, Nagerschaden, Pilzbefall, mechanischer Ernteverlust (Überfahren oder Zerschneiden) usw. mit eingerechnet.

Das heißt also, besser zu viel einsähen, als zu wenig. Das möglich zu machen, was die Ackerfläche an Maximum hergibt. Das heißt auch, den Grünstreifen mit umackern und nutzen. Feldwegränder bis aufs Minimum zu reduzieren. So kommen viele hunderte Hektar Zusatzbewirtschaftung illegal als Ertrag dazu.
Ich war heute mit einem Biologen und einem Gärtner an einem Möhrenacker, um Nagerschäden zu untersuchen.

Was wir da vorfanden hat uns die Sprache verschlagen.


Viele Verkauffähige gut gewachsene Möhren waren durch die Reifen der Erntemaschinen zerfahren. Viele Möhren waren mechanisch so zugerichtet, dass sie noch im Boden steckten und nicht mehr zu gebrauchen waren. Etliche intakte Möhren lagen an Übergabestellen oder im Feld verstreut. Viele Möhrenreihen waren einfach überfahren und zerdrückt worden.

Wir hatten den Eindruck, dass der Eigentümer keinen Wert auf seinen gesamten Ertrag legt und mit dem, was er dort erntet, zufrieden ist. Liebe zur Landwirtschaft sieht unserer Meinung nach anders aus. Das Feld war nach der Einsaat mit einem Nagergraben und massenweisem Nagergift (in Boxen und offen ausgebracht) vorzufinden. Der Gärtnermeister meinte, was da auf dem Feld liegt  hätte im Rhein-Erft-Kreis wochenlang als Möhrensuppe für die Tafel gereicht.

Was mich am meisten erstaunte, ist, dass nur wenige Fraßspuren von Hase, Maus, Ratte und Vogelpick an den herumliegenden Möhren zu finden waren und nicht an denen im Boden.

Wie ist da die Forderung zu rechtfertigen, Nagergifte auch offen auszubringen?.

Die Schädigungen der Tier- und Umwelt durch die Gifte ist nicht zu rechtfertigen.



Quellenangabe/Fotos

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Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora - Fauna - Artenschutz
Rolf Thiemann
Naturschutzberater
Eisvogelweg
50181 Bedburg
Tel. 0227281153
Mobil. 01734979795
E-Mail. Thiemann@Naturschutzberater.de
www.Naturschutzberater.de
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Projekt:
www.Eisvogelschutz-Deutschland.de
Mitglied in der Interessengemeinschaft www.Naturtreff-Bedburg.de



Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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Offenes Ausbringen von Nagergiften 25.10.15
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