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Naturschutz in die Waldstrategie 2020 10.02.2011
Mehr Naturschutz in die Waldstrategie 2020 der Bundesregierung

10.02.2011


Berlin -
Anlässlich der gestrigen Fachtagung „Wege zu lebendigen Wäldern“ fordern Deutsche Umwelthilfe und Forum Umwelt und Entwicklung Vorrang für den Biodiversitätsschutz im Wald.


Die Bundesregierung rechnet bis zum Jahr 2020 mit einem zusätzlichen Bedarf von bis zu 34 Mio. Kubikmetern Holz jährlich. Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft und auch Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) wollen deshalb Wälder verstärkt wirtschaftlich nutzen und mehr Holz aus dem Wald holen als bisher. Mit dem wirtschaftlichen Druck ist jedoch die weitere Intensivierung der Forstwirtschaft programmiert - gerade auch auf Kosten der biologischen Vielfalt in den Wäldern. Darauf weisen die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und die AG Wälder des Forums Umwelt und Entwicklung anlässlich der Fachtagung „Wege zu Lebendigen Wäldern“ gestern in Berlin hin.

Im „Internationalen Jahr der Wälder 2011“ der Vereinten Nationen will die Bundesregierung eine „Waldstrategie 2020“ beschließen, die Leitlinien für Nutzung und Schutz der Wälder in Deutschland bis zum Jahr 2020 vorgeben soll. Der Entwurf der Strategie befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung und soll in Kürze vom Kabinett beschlossen werden. Geplant ist unter anderem, Bäume immer jünger zu ernten („Verkürzung der Umtriebszeiten“), die Holzvorräte im Privatwald stärker zu nutzen und vermehrt nicht-heimische Baumarten wie die nordamerikanischen Arten Douglasie oder Roteiche anzubauen. Damit verschärft sich die Situation insbesondere für hoch spezialisierte und sehr selten gewordene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, die auf strukturreiche Waldökosysteme, Strukturen alter oder abgestorbener einheimischer Bäume oder große unzerschnittene Waldgebiete angewiesen sind.

„Die Vereinten Nationen haben die Jahre 2011 bis 2020 nicht nur um ihrer selbst Willen als Dekade der biologischen Vielfalt ausgerufen, sondern vor allem wegen ihrer Bedeutung für die Menschheit. Die von der Natur bisher kostenlos zur Verfügung gestellten Leistungen des Ökosystems Wald für unsere Gesellschaft müssen deshalb auch im Wirtschaftswald auf der gesamten Fläche gesichert werden. Dies ist die zentrale Forderung an jede zukunftsgerichtete Waldstrategie“, betont Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz der DUH.

Zwar bekenne sich die Bundesregierung ausdrücklich zu den Zielen der „Erhaltung der biologischen Vielfalt“ im Wald und der „Stabilität der Waldökosysteme“, erläutert Stöcker: „Doch die hehren Ziele bleiben Lippenbekenntnisse, solange die gesetzliche Verbindlichkeit fehlt“.  Er erinnerte daran, dass sich die schwarz-gelbe Koalition im vergangenen Jahr bei der Novellierung des Bundeswaldgesetzes standhaft geweigert hatte, „ökologische Leitplanken“ wie zum Beispiel Kriterien für die so genannte „gute fachliche Praxis“ bei der forstlichen Nutzung ins Gesetz aufzunehmen.

Bund und Länder müssten vielmehr mit gutem Beispiel vorangehen und gerade im „Internationalen Jahr der Wälder“ alles daran setzen, die bereits 2007 versprochenen Ziele der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“ für den Wald in Deutschland endlich entschlossen umzusetzen, erläutert László Maráz, Koordinator der AG Wälder des Forums Umwelt und Entwicklung. „Dazu müssen mindestens fünf Prozent der Waldflächen bis 2020 Urwald von morgen werden, die biologische Vielfalt  in öffentlichen Wäldern muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Verwertungsinteressen. Im Privatwald sollte neben der Einhaltung ökologischer Mindeststandards auch der Vertragsnaturschutz ausgebaut werden.“

Maráz begrüßte, dass die Bundesregierung das Ziel der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“, fünf Prozent der gesamten Waldfläche bis zum Jahr 2020 als „Urwald von morgen“ einer natürlichen Entwicklung zu überlassen, nun auch in die geplante Waldstrategie aufnehmen will. „Diese Naturwaldflächen bedürfen aber dann auch eines gesetzlichen Schutzes, der über eine Legislaturperiode hinaus reicht. Hier sind die Gesetzgeber bei Bund und Ländern gefordert“, so Maráz. „Wald entwickelt sich über Jahrhunderte. Unverbindliche Ziele allein sind nicht ausreichend.“

Ein weiteres ungelöstes Problem seien überhöhte Wildbestände, die durch Verbiss und Schälung große Schäden anrichteten und vielerorts eine natürliche Waldverjüngung kaum mehr zuließen. Zwar kenne die Bundesregierung das Problem, sehe die Gründe aber in dem mangelhaften Gesetzesvollzug in den Ländern und deshalb keinen Handlungsbedarf für die Novellierung der Jagdgesetze selbst. „Es ist zu kurz gegriffen, einfach den Ländern den schwarzen Peter zuzuschieben“, erläutert Maráz, „vielmehr müssen die Gründe für den mangelnden Gesetzesvollzug analysiert und entsprechende Lösungsvorschläge vorgelegt werden. Wir fordern deshalb eine Novellierung der Jagdgesetze von Bund und Ländern“. (duh)


Quellenangabe: Proplanta ®  |   09.02.2011 www.proplanta. de

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