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Weiter Handlungsbedarf beim Bundesnaturschutzgesetz 11.02.11
Weiter Handlungsbedarf beim Bundesnaturschutzgesetz

Berlin -
Naturschutz, Land- und Wasserwirtschaft: Lösungen für konkurrierende Landnutzungen.

11.02.2011

Im Rahmen einer Begleitveranstaltung des Zukunftsforums ländliche Entwicklung 2011 wurden pragmatische Lösungen für konkurrierende Landnutzungen der Land- und Wasserwirtschaft und des Naturschutzes aufgezeigt. Mit ihrer gemeinsamen Veranstaltung wollten der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK), der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) und die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft aufzeigen, in welche Richtung die Eingriffsregelung im Sinne eines wirtschaftlichen Naturschutzes zeitgemäß verbessert und weiterentwickelt werden können.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz hat die Grundlagen für einen kooperativen Ansatz bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen verankert, zeigten sehr aufschlussreich Ralph Gockel (VLK) und Professor Ulrich Hampike (Universität Greifswald) auf. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind agrarische Belange konsequent und verpflichtend bei der Auswahl von Standorten und Maßnahmen der naturschutzfachlichen Kompensation zu berücksichtigen. Dem Nachhaltigkeitsanspruch des Naturschutzes werde man dabei gerade durch das Prüfen der Aufwertung durch Bewirtschaftungsmaßnahmen gerecht.

Praktische Beispiele der Naturschutzstiftungen aus dem Rheinland, aus Niedersachsen und aus Rheinland-Pfalz belegen, dass nicht nur auf Grenzertragsstandorten, sondern auch auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz bestehen. Hervorzuheben ist, dass die Stiftungen auch ökonomisch attraktive Anreize bieten, um Naturschutz standort- bzw. zielartengerecht umzusetzen. Begleitet durch ein Monitoring und die Beratung wird viel Aufklärungsarbeit bei der Landwirtschaft und den Grundeigentümer im Sinne des produktionsintegrierten Naturschutzes geleistet.

Hans-Adolf Boie, Präsident DBVW, stellte heraus, dass auch die Wasser- und Bodenverbände besonders gut die Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie der Wasserrahmenrichtlinie mit vertraglichen Maßnahmen für angrenzende landwirtschaftliche Nutzer umsetzen können. Die bundesweit in der Regel von Grundstückseigentümern getragenen Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehen dafür, langfristige Pflegemaßnahmen oder dauerhafte Vorhaben organisatorisch, technisch und finanziell erfolgreich umzusetzen.

Wirtschaftliche wie ökologische Gründe sprechen dafür, Kompensationsmaßnahmen in die landwirtschaftlichen Produktionssysteme zu integrieren und die Landwirte dafür als Partner zu gewinnen. Nur auf diese Weise kann Naturschutz ökologisch wie ökonomisch effizient betrieben werden. Die Diskussion im Plenum zeigte die unterschiedlichen Standpunkte auf: Eine Reihe von Diskussionsteilnehmern forderte nachdrücklich, die Kompensationsmaßnahmen bei Großprojekten in Form von Geldzahlungen zu leisten. Nur so sei der Bedarf nach großräumigen Kompensationsmaßnahmen umzusetzen. Wenngleich diese Lösung umstritten war, wurde einvernehmlich festhalten: Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz sind die Chancen für mehr Kooperation und damit mehr Effizienz zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz gegeben. (vlk)



Quellenangabe: Proplanta ®  |  11.02.2011  www.proplanta. de

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