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LBV Protest gegen Rodung im Gleislagerb. Neuaubing 14.02.11
LBV protestiert gegen Rodungen im Gleislagerbiotop Neuaubing

14.2.2011


Das Gleislagerbiotop in München Neuaubing südwestlich des dortigen S-Bahnhofs ist das bekannteste und am besten untersuchte „Stadtbiotop“ in Bayern.

Es gilt als Paradebeispiel für die Artenvielfalt in Naturflächen aus zweiter Hand – entstanden aus der früheren Nutzung als Gleislager. Ab Montag den 14.2. werden 15.000 Quadratmeter im nördlichen Bereich dieser Stadtoase gerodet und anschließend als Baufeld für Tennisplätze des ESV Neuaubing und eine Erschließungsstr. für das geplante Gewerbegebiet östlich des Gleislagers freigemacht.

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) protestiert gegen diese Zerstörung von Natur in der Stadt, die ohne jede veröffentlichte Planung genehmigt wurde.

 
In mehreren Untersuchungen der TU-München wurden in dem 13,6 Hektar großen Gebiet insgesamt 31 in Deutschland oder Bayern gefährdete Pflanzenarten festgestellt. Darunter zwei Orchideenarten und zwei weitere Arten, die in Bayern vom Aussterben bedroht sind.

Das aktuelle Arten- und Biotopschutzprogramm der Landeshauptstadt München stuft das gesamte Gleislager in die höchste Wertkategorie für den Naturschutz ein (überregionale Bedeutung). Es steht damit in der gleichen Wertkategorie wie der Nymphenburger Schlosspark und die Moore der Moosschwaige. Unter anderem kommen Heidelerche und Zauneidechse im Gleislager Neuaubing vor.

 

Wie wurde der LBV über die geplanten Rodungen informiert?

„Am Donnerstag, den 10.2. erhielt ich einen Anruf der Fa. Aurelis, dass am Montag, dem 14.2. die Fällarbeiten beginnen werden. Am Freitag den 11.2. gab es dann eine Sitzung mit der Münchner Lokalbaukommission.

Dort wurde mitgeteilt, dass die Baufeldfreimachung nach § 35 Baugesetzbuch ohne Unterrichtung der Öffentlichkeit und ohne Bebauungsplanung möglich sei und die Genehmigung dafür bereits erteilt ist, berichtet Dr. Heinz Sedlmeier (Leiter der Geschäftsstelle München des LBV), der an der Sitzung teilnahm. „Diese Art der Genehmigung nimmt dem Naturschutz jede Möglichkeit, Alternativen prüfen zu lassen oder die Rechtslage zu überprüfen. Wir sind schlichtweg überfahren worden.“ stellt Sedlmeier resigniert fest. „Nicht einmal in der Rathausumschau wurden die geplanten Naturzerstörungen angekündigt“.

Was wir der LBV unternehmen?

Der Vorstand des LBV in München wird den Münchner Stadtrat anschreiben und an die Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt in München appellieren. Schließlich hat sich München um den Titel „Hauptstadt der Biodiversität“ beworben. „Wer sich so einen Titel verdienen möchte, kann doch nicht seine wertvollsten Naturreservate zerstören“ hofft Dr. Frey-Mann (1. Vorsitzende der Kreisgruppe München des LBV). „Es gibt Alternativen zur Planung, z.B. könnten die Tennisplätze im halb leerstehenden Gewerbegebiet Freiham Süd untergebracht werden. Die Erschließungsstr. könnte dann nach Norden vom Biotop abgerückt werden“, führt Dr. Frey-Mann weiter aus.

Der LBV hat außerdem in einem Eilverfahren die Regierung von Oberbayern angeschrieben, um gesetzlich geschützte Pflanzenarten auf der Rodungsfläche ausgraben und verpflanzen zu dürfen. Diese Genehmigung wurde innerhalb von 24 Stunden erteilt.

Der LBV wird also sofort nach den Fällungen mit der Rettung zumindest einiger besonders seltener Arten beginnen. Sedlmeier ist froh über die schnelle Ausnahmegenehmigung vom Artenschutzrecht, aber auch frustriert über die Gesetzeslage. „Wir müssen uns die Rettung seltenster Pflanzenarten genehmigen lassen, während die Baufeldfreimachung, die alle diese Pflanzen zerstören wird, allem Anschein nach genehmigungsfrei ist.“


München, den 12.02.2011

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen: Dr. Heinz Sedlmeier,

Klenzestr. 37, 80469 München

Tel.: 089/200270-71 Fax: 089/200270-88, Email: h-sedlmeier@lbv.de



Quellenangabe: Landesbund für Vogelschutz  |   14.02.2011 www.lbv.de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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