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12.000 Hektar zusätzliche Blühflächen 15.03.2011
12.000 Hektar zusätzliche Blühflächen 15.03.2011
12.000 Hektar zusätzliche Blühflächen in Deutschland
15.03.2011
Bonn - Im Rahmen des Projektes Farbe ins Feld (FiF) sollen noch dieses Jahr 12.000 Hektar neue Blühflächen in Deutschland entstehen.
Eine breite Allianz macht sich dafür stark: Deutscher Jagdschutzverband (DJV) und Fachverband Biogas (FvB) bieten ihren Mitgliedern in Kooperation mit verschiedenen Saatgutfirmen pünktlich vor der Aussaat 2011 Nachlässe von 15 Prozent auf bestimmte Samenmischungen an. Ideelle Unterstützer des FiF-Projektes sind die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), das Deutsche Maiskomitee (DMK) und die Jägerstiftung natur+mensch. Weitere Informationen zu FiF gibt es auf der Internet-Seite www.farbe-ins-feld.de.
Für die Anlage von Blühstreifen als Bejagungsschneisen im Maisfeld gibt es aktuell in sechs Bundesländern Erleichterungen bei den Betriebsprämienanträgen: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bieten jetzt spezielle Nutzungscodes an. Die neue Regelung gilt, wenn für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie und keine Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden. Damit müssen Landwirte künftig in diesen Bundesländern Bejagungsschneisen nicht mehr gesondert ausmessen und beantragen. Dieses bürokratische Hindernis schreckte bislang viele Landwirte davon ab, Blühstreifen als Bejagungsschneisen in ihren Feldern anzulegen. Die Verbände fordern auch die übrigen Bundesländer auf, diese wichtige Vereinfachung bei der Anlage von Bejagungsschneisen möglich zu machen, indem die entsprechenden Codes kurzfristig für die Antragstellung 2011 eingeführt werden.
Da Blühstreifen nachweislich einen positiven ökologischen Nutzen in der Ackerflur entfalten, unterstützen viele Bundesländer deren Anlage mit verschiedenen Förderprogrammen. Dabei sind unterschiedliche Bedingungen einzuhalten, die auf der Seite www.farbe-ins-feld.de abgerufen werden können. Dort finden sich auch grundsätzliche Hinweise zur Anlage von Bejagungsschneisen und Blühstreifen. Die Allianz der Verbände setzt neben den Länderprogrammen zunehmend auf freiwillige Blühstreifen-Maßnahmen ohne Förderung, weil die Programme teilweise auslaufen, wie das Beispiel Bayern zeigt.
Mit den Blühstreifen entstehen zusätzliche Lebensräume und Nahrungsquellen für viele nützliche Insekten wie Bienen und Schmetterlinge sowie für Vögel oder kleinere Säugtiere. Blühstreifen im Acker schaffen zudem Abwechslung im Landschaftsbild und wirken sich wohltuend auf den Erholung suchenden Menschen aus. Blühstreifen als Bejagungsschneisen angelegt wirken den Bejagungsproblemen von Schwarzwild im Maisbestand entgegen. So können gemeinsame Ziele von Ackerbau, Biomasseproduktion, Jagd und Naturschutz in der Agrarlandschaft in Einklang gebracht werden. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird erhöht. (djv)
Quellenangabe: Proplanta ® | 15.03.2011 www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
15.03.2011
Bonn - Im Rahmen des Projektes Farbe ins Feld (FiF) sollen noch dieses Jahr 12.000 Hektar neue Blühflächen in Deutschland entstehen.
Eine breite Allianz macht sich dafür stark: Deutscher Jagdschutzverband (DJV) und Fachverband Biogas (FvB) bieten ihren Mitgliedern in Kooperation mit verschiedenen Saatgutfirmen pünktlich vor der Aussaat 2011 Nachlässe von 15 Prozent auf bestimmte Samenmischungen an. Ideelle Unterstützer des FiF-Projektes sind die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), das Deutsche Maiskomitee (DMK) und die Jägerstiftung natur+mensch. Weitere Informationen zu FiF gibt es auf der Internet-Seite www.farbe-ins-feld.de.
Für die Anlage von Blühstreifen als Bejagungsschneisen im Maisfeld gibt es aktuell in sechs Bundesländern Erleichterungen bei den Betriebsprämienanträgen: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bieten jetzt spezielle Nutzungscodes an. Die neue Regelung gilt, wenn für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie und keine Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden. Damit müssen Landwirte künftig in diesen Bundesländern Bejagungsschneisen nicht mehr gesondert ausmessen und beantragen. Dieses bürokratische Hindernis schreckte bislang viele Landwirte davon ab, Blühstreifen als Bejagungsschneisen in ihren Feldern anzulegen. Die Verbände fordern auch die übrigen Bundesländer auf, diese wichtige Vereinfachung bei der Anlage von Bejagungsschneisen möglich zu machen, indem die entsprechenden Codes kurzfristig für die Antragstellung 2011 eingeführt werden.
Da Blühstreifen nachweislich einen positiven ökologischen Nutzen in der Ackerflur entfalten, unterstützen viele Bundesländer deren Anlage mit verschiedenen Förderprogrammen. Dabei sind unterschiedliche Bedingungen einzuhalten, die auf der Seite www.farbe-ins-feld.de abgerufen werden können. Dort finden sich auch grundsätzliche Hinweise zur Anlage von Bejagungsschneisen und Blühstreifen. Die Allianz der Verbände setzt neben den Länderprogrammen zunehmend auf freiwillige Blühstreifen-Maßnahmen ohne Förderung, weil die Programme teilweise auslaufen, wie das Beispiel Bayern zeigt.
Mit den Blühstreifen entstehen zusätzliche Lebensräume und Nahrungsquellen für viele nützliche Insekten wie Bienen und Schmetterlinge sowie für Vögel oder kleinere Säugtiere. Blühstreifen im Acker schaffen zudem Abwechslung im Landschaftsbild und wirken sich wohltuend auf den Erholung suchenden Menschen aus. Blühstreifen als Bejagungsschneisen angelegt wirken den Bejagungsproblemen von Schwarzwild im Maisbestand entgegen. So können gemeinsame Ziele von Ackerbau, Biomasseproduktion, Jagd und Naturschutz in der Agrarlandschaft in Einklang gebracht werden. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird erhöht. (djv)
Quellenangabe: Proplanta ® | 15.03.2011 www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
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