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NABU: Applaus für Grünland-Umbruchverbot
NABU: Applaus für Grünland-Umbruchverbot

07/08.12.2011

Wiesen und Weiden durch Ankündigung der EU akut bedroht / Kommunen können Anbau von Weihnachtsbaum wieder sinnvoll steuern

Stuttgart –
Zustimmung für das heute im Landtag in zweiter Lesung besprochene Umbruchverbot von Dauergrünland kommt vom NABU Baden-Württemberg: „Artenreiche Wiesen und Weiden sind sowohl für den Schutz des Klimas als auch der biologischen Vielfalt immens wichtig.

Seit 2003 sind in manchen Regionen Baden-Württemberg über fünf Prozent des Grünlands Pflügen oder Asphaltiermaschinen zum Opfer gefallen, landesweit insgesamt fast 20.000 Hektar. Das ist alarmierend. Das Land schiebt dem nun einen Riegel vor und das ist richtig so“, sagt NABU-Landwirtschaftsreferent Matthias Strobl.

Da auch die EU für die kommende Förderperiode ihrer „Gemeinsamen Agrarpolitik“ ab 2014 ein Umbruchverbot plant, halten einige das jetzige Verbot des Landes für überflüssig. „Das Gegenteil ist der Fall“, betont Strobl. „Da das EU-Verbot erst ab 2014 greifen soll, besteht die Gefahr, dass viele Landwirte noch rasch vor dem Stichtag ihr Grünland umpflügen, um später flexibel zu sein. Das Grünland ist daher momentan akut bedroht und das Umbruchverbot des Landes wichtiger denn je.“

Dringend geboten sei auch die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht für Weihnachtsbaumkulturen. Sie erlaubt es den Kommunen, den Anbau zu steuern. „Nach der Abschaffung der Genehmigungspflicht 2009 hat sich in einigen Regionen der Weihnachtsbaumanbau geballt. Die Intensivkulturen beeinträchtigen dort nicht nur Natur und Landschaftsbild, sondern führten auch zu Beschwerden aus der Bevölkerung und von Seiten vieler Landwirte, da die Pachtpreise nach oben geschnellt sind“, sagt Strobl. Der NABU hatte die Genehmigungspflicht für Weihnachtbaumkulturen ebenso wie das Umbruchverbot seit langem gefordert.

Kritisch sieht der NABU die im Gesetz aufgeführte Bagatellgrenze. Danach soll das Umbruchverbot erst ab einer Fläche von 0,2 Hektar greifen. Da auch kleine Flächen ökologisch wertvoll sein können – insbesondere, wenn sie als „Trittsteinbiotop“ der Vernetzung von Lebensräumen dienen – bezeichnet der NABU diese Regelung als kontraproduktiv. Auch dass im Zuge einer Flurneuordnung das Umbruchverbot ausgehebelt werden kann, hält der NABU für bedenklich.

Quellenangabe: NABU Baden-Württemberg  |  07.11.2011


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken



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