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Verordnung wird revidiert für Objekte in Bauzonen 15.12.11
Verordnung wird revidiert für Objekte in Bauzonen
Trockenwiesen und -weiden: Verordnung wird revidiert für Objekte in Bauzonen
15.12.2011
Bern - Am 9. Dezember 2011 hat der Bundesrat grünes Licht zu einer Teilrevision der Trockenwiesenverordnung erteilt.
Gegenstand der Revision sind Objekte, die sich bereits vor der Erstellung des Inventars in rechtskräftigen Bauzonen befanden. Rund 30 Objekte in den Kantonen Waadt und Wallis wurden angepasst oder aus dem Inventar gestrichen. Als Kompensation wurden neue, gleichwertige Flächen in das Inventar aufgenommen.
Trockenwiesen und -weiden sind grösstenteils das Ergebnis einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und spielen für die Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität eine wichtige Rolle. Allerdings ist die Gesamtfläche dieser Lebensräume seit rund 60 Jahre stark rückläufig. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Bundesrat im Januar 2010 die Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung, TwwV) in Kraft gesetzt.
Einige der rund 3000 im Inventar erfassten Objekte liegen indessen in Bauzonen, die bereits vor der Errichtung des Inventars rechtskräftig waren. Der Schutz dieser Flächen ist somit nicht gewährleistet.
Um einen Teil dieser Fälle zu bereinigen, hat der Bundesrat am 9. Dezember 2011 den Lösungsvorschlägen zugestimmt, die von den Kantonen Waadt und Wallis gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ausgearbeitet wurden. Diese Vorschläge sehen Anpassungen von Objektperimetern und die Streichung gewisser Flächen aus dem Inventar vor. Als Ausgleich dafür sollen neue, gleichwertige Objekte in das Inventar aufgenommen werden.
Um sicherzustellen, dass weder bei der Qualität noch bei der Gesamtfläche des Inventars Einbussen entstehen, hat das BAFU die vorgeschlagenen Anpassungs- und Ersatzmassnahmen geprüft.
Insbesondere in Mollens (VS) ist es gelungen, innerhalb der Gemeindegrenzen eine 7 Hektaren grosse Ersatzfläche für das bisherige Objekt Aminona zu finden. Auf der Fläche des bisherigen Objekts, welches in der Bauzone der Gemeinde liegt, ist ein umstrittenes Bauvorhaben geplant. Eine diesbezügliche Beschwerde beim Bundesgericht ist noch hängig. (bafu)
Quellenangabe: |Proplanta ® | 14.12.2011 |www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
15.12.2011
Bern - Am 9. Dezember 2011 hat der Bundesrat grünes Licht zu einer Teilrevision der Trockenwiesenverordnung erteilt.
Gegenstand der Revision sind Objekte, die sich bereits vor der Erstellung des Inventars in rechtskräftigen Bauzonen befanden. Rund 30 Objekte in den Kantonen Waadt und Wallis wurden angepasst oder aus dem Inventar gestrichen. Als Kompensation wurden neue, gleichwertige Flächen in das Inventar aufgenommen.
Trockenwiesen und -weiden sind grösstenteils das Ergebnis einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und spielen für die Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität eine wichtige Rolle. Allerdings ist die Gesamtfläche dieser Lebensräume seit rund 60 Jahre stark rückläufig. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Bundesrat im Januar 2010 die Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung, TwwV) in Kraft gesetzt.
Einige der rund 3000 im Inventar erfassten Objekte liegen indessen in Bauzonen, die bereits vor der Errichtung des Inventars rechtskräftig waren. Der Schutz dieser Flächen ist somit nicht gewährleistet.
Um einen Teil dieser Fälle zu bereinigen, hat der Bundesrat am 9. Dezember 2011 den Lösungsvorschlägen zugestimmt, die von den Kantonen Waadt und Wallis gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ausgearbeitet wurden. Diese Vorschläge sehen Anpassungen von Objektperimetern und die Streichung gewisser Flächen aus dem Inventar vor. Als Ausgleich dafür sollen neue, gleichwertige Objekte in das Inventar aufgenommen werden.
Um sicherzustellen, dass weder bei der Qualität noch bei der Gesamtfläche des Inventars Einbussen entstehen, hat das BAFU die vorgeschlagenen Anpassungs- und Ersatzmassnahmen geprüft.
Insbesondere in Mollens (VS) ist es gelungen, innerhalb der Gemeindegrenzen eine 7 Hektaren grosse Ersatzfläche für das bisherige Objekt Aminona zu finden. Auf der Fläche des bisherigen Objekts, welches in der Bauzone der Gemeinde liegt, ist ein umstrittenes Bauvorhaben geplant. Eine diesbezügliche Beschwerde beim Bundesgericht ist noch hängig. (bafu)
Quellenangabe: |Proplanta ® | 14.12.2011 |www.proplanta.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
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