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Zusammenarbeit beim neuen Wolfmanagementplan 15.12.11
Zusammenarbeit beim neuen Wolfmanagementplan
NABU begrüßt Zusammenarbeit beim neuen Wolfmanagementplan
15.12.2011
Keine Aufnahme ins Jagdrecht / Herdenschutz ausdehnen, um Akzeptanz zu schaffen
Nach der Ausrottung durch den Menschen kehren nun Wölfe auf natürlichem Wege nach Brandenburg zurück. Hier treffen sie auf eine Kulturlandschaft und Menschen, die ein Zusammenleben erst wieder lernen müssen. Dass dies möglich ist, zeigen Beispiele aus anderen Ländern. Ein Schlüssel dafür ist ein Wolfsmanagementplan, an dem der NABU auf Einladung des Umweltministeriums mitwirken wird.
Um auch in Brandenburg eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Wolf zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller mit dem Thema Wolf befasster Gruppen und einer intensiven Aufklärung der Bevölkerung. Basis dafür ist unter anderem, dass das Wissen um den Wolfsbestand in Brandenburg, durch ein permanentes Monitoring auf dem aktuellsten Stand gehalten wird.
Nur so können die Befürchtungen Einzelner, dass ein Zusammenleben in einem relativ dicht besiedelten Land wie Deutschland nicht möglich ist, ausgeräumt werden. Positive Beispiele aus Rumänien, Spanien, Frankreich und Italien sprechen dafür. „Richtig ist“, so Katharina Weinberg, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg, „dass sich die Situation in Brandenburg durch die natürliche Rückkehr der Wölfe verändert hat und wir Menschen uns darauf einstellen müssen. Dazu gehört auch der Umgang mit Konflikten.“
Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht lehnt der NABU allerdings ab. Dies würde weder beim Umgang mit „Problemtieren“ Erleichterung bringen, noch zu einer verwaltungstechnischen Verschlankung oder gar Einsparung von Landesmitteln führen. Der Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren ist bereits jetzt nach den bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Wie auch beim Kormoran geschehen, können Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme aus der Natur oder Tötung erteilt werden. Der Wolf ist hier kein Sonderfall. In Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zuständig. Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass dies funktioniert. Im Jahr 2000 wurde ein dreibeiniger Wolf entnommen, da man befürchtete, dass er sich aufgrund seiner Behinderung eher an Nutztieren vergreifen würde.
In verwaltungstechnischer Hinsicht würde die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz eine erhebliche Verschlechterung herbeiführen. Es wären dann sogar zwei Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden, nämlich nach Naturschutzrecht und nach Jagdrecht erforderlich. Die Ausführung eines ggf. notwendigen Abschusses würde ausschließlich beim Jagdpächter liegen. Würde dieser nicht tätig werden können oder wollen, käme ein weiteres Verfahren nach Polizeirecht zur Gefahrenabwehr hinzu. Das alles kostet das Land, und somit den Steuerzahler Geld und Zeit, so dass eine notwendige zeitnahe Lösung in weite Ferne rücken würde.
Der NABU begrüßt den Beginn der Gespräche zur Überarbeitung des 17 Jahre alten Wolfmanagementplans sehr und wird sich selbst aktiv daran beteiligen. Auch die Mitarbeit des Landesjagdverbandes, und weiterer Nutzergruppen bei der Entwicklung eines neuen Managementplans wird vom NABU ausdrücklich unterstützt So können zum Beispiel das Fachwissen der Jäger und die Probleme der Schafhalter von vornherein Berücksichtigung finden.
Der NABU bewertet auch die bisherige finanzielle Ausgleichspraxis der Landesverwaltung bei Schäden durch den Wolf positiv. So erhalten gewerbliche Nutztierhalter für Vorsorgemaßnahmen wie etwa den Zaunbau oder für getötete Tieren Entschädigungen. Diese Regelung, so die Forderung des NABU, sollte im neuen Managementplan nicht nur erhalten, sondern auch auf Hobbytierhalter ausgedehnt werden. „Dies“, ist sich Katharina Weinberg sicher, „würde die Akzeptanz im ländlichen Raum erheblich steigern.“
Neben den vielfältigen Aktivitäten des NABU für den Wolf ist die Mitarbeit am Wolfs-Managementplan eine der wichtigsten aktuellen Aufgaben des Naturschutzverbandes. Ohne die Akzeptanz in der Bevölkerung und hier insbesondere bei den Nutztierhaltern, hat der Wolf, keine Chance. Wir Menschen entscheiden über sein Überleben“, gibt Katharina Weinberg zu bedenken.
Um Akzeptanz zu schaffen, bedarf es der Vermittlung von Wissen über die Lebensweise des Wolfes. So hat der NABU beispielsweise umfassende Materialien zum Wolf entwickelt, arbeiten ehrenamtliche NABU-Aktive an der Bestandserfassung mit und wird die Bevölkerung durch Beratungen, Vorträge und Exkursionen aufgeklärt. So hat der NABU in diesem Jahr in Spremberg ein Wolfsbüro eröffnet. Für all diese Tätigkeiten werden Mittel des Verbandes und keine Landesmittel eingesetzt.
Quellenangabe: NABU Deutschlan | 14.12.2011 - Autor Fotos : / www.nabu.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
15.12.2011
Keine Aufnahme ins Jagdrecht / Herdenschutz ausdehnen, um Akzeptanz zu schaffen
Nach der Ausrottung durch den Menschen kehren nun Wölfe auf natürlichem Wege nach Brandenburg zurück. Hier treffen sie auf eine Kulturlandschaft und Menschen, die ein Zusammenleben erst wieder lernen müssen. Dass dies möglich ist, zeigen Beispiele aus anderen Ländern. Ein Schlüssel dafür ist ein Wolfsmanagementplan, an dem der NABU auf Einladung des Umweltministeriums mitwirken wird.
Um auch in Brandenburg eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Wolf zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller mit dem Thema Wolf befasster Gruppen und einer intensiven Aufklärung der Bevölkerung. Basis dafür ist unter anderem, dass das Wissen um den Wolfsbestand in Brandenburg, durch ein permanentes Monitoring auf dem aktuellsten Stand gehalten wird.
Nur so können die Befürchtungen Einzelner, dass ein Zusammenleben in einem relativ dicht besiedelten Land wie Deutschland nicht möglich ist, ausgeräumt werden. Positive Beispiele aus Rumänien, Spanien, Frankreich und Italien sprechen dafür. „Richtig ist“, so Katharina Weinberg, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg, „dass sich die Situation in Brandenburg durch die natürliche Rückkehr der Wölfe verändert hat und wir Menschen uns darauf einstellen müssen. Dazu gehört auch der Umgang mit Konflikten.“
Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht lehnt der NABU allerdings ab. Dies würde weder beim Umgang mit „Problemtieren“ Erleichterung bringen, noch zu einer verwaltungstechnischen Verschlankung oder gar Einsparung von Landesmitteln führen. Der Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren ist bereits jetzt nach den bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Wie auch beim Kormoran geschehen, können Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme aus der Natur oder Tötung erteilt werden. Der Wolf ist hier kein Sonderfall. In Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zuständig. Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass dies funktioniert. Im Jahr 2000 wurde ein dreibeiniger Wolf entnommen, da man befürchtete, dass er sich aufgrund seiner Behinderung eher an Nutztieren vergreifen würde.
In verwaltungstechnischer Hinsicht würde die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz eine erhebliche Verschlechterung herbeiführen. Es wären dann sogar zwei Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden, nämlich nach Naturschutzrecht und nach Jagdrecht erforderlich. Die Ausführung eines ggf. notwendigen Abschusses würde ausschließlich beim Jagdpächter liegen. Würde dieser nicht tätig werden können oder wollen, käme ein weiteres Verfahren nach Polizeirecht zur Gefahrenabwehr hinzu. Das alles kostet das Land, und somit den Steuerzahler Geld und Zeit, so dass eine notwendige zeitnahe Lösung in weite Ferne rücken würde.
Der NABU begrüßt den Beginn der Gespräche zur Überarbeitung des 17 Jahre alten Wolfmanagementplans sehr und wird sich selbst aktiv daran beteiligen. Auch die Mitarbeit des Landesjagdverbandes, und weiterer Nutzergruppen bei der Entwicklung eines neuen Managementplans wird vom NABU ausdrücklich unterstützt So können zum Beispiel das Fachwissen der Jäger und die Probleme der Schafhalter von vornherein Berücksichtigung finden.
Der NABU bewertet auch die bisherige finanzielle Ausgleichspraxis der Landesverwaltung bei Schäden durch den Wolf positiv. So erhalten gewerbliche Nutztierhalter für Vorsorgemaßnahmen wie etwa den Zaunbau oder für getötete Tieren Entschädigungen. Diese Regelung, so die Forderung des NABU, sollte im neuen Managementplan nicht nur erhalten, sondern auch auf Hobbytierhalter ausgedehnt werden. „Dies“, ist sich Katharina Weinberg sicher, „würde die Akzeptanz im ländlichen Raum erheblich steigern.“
Neben den vielfältigen Aktivitäten des NABU für den Wolf ist die Mitarbeit am Wolfs-Managementplan eine der wichtigsten aktuellen Aufgaben des Naturschutzverbandes. Ohne die Akzeptanz in der Bevölkerung und hier insbesondere bei den Nutztierhaltern, hat der Wolf, keine Chance. Wir Menschen entscheiden über sein Überleben“, gibt Katharina Weinberg zu bedenken.
Um Akzeptanz zu schaffen, bedarf es der Vermittlung von Wissen über die Lebensweise des Wolfes. So hat der NABU beispielsweise umfassende Materialien zum Wolf entwickelt, arbeiten ehrenamtliche NABU-Aktive an der Bestandserfassung mit und wird die Bevölkerung durch Beratungen, Vorträge und Exkursionen aufgeklärt. So hat der NABU in diesem Jahr in Spremberg ein Wolfsbüro eröffnet. Für all diese Tätigkeiten werden Mittel des Verbandes und keine Landesmittel eingesetzt.
Quellenangabe: NABU Deutschlan | 14.12.2011 - Autor Fotos : / www.nabu.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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