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Keine exotischen Tier- und Pflanzenarten 24-26-12-11
Keine exotischen Tier- und Pflanzenarten 24-26-12-11
Bundesamt für Naturschutz: Keine exotischen Tier- und Pflanzenarten an Weihnachten verschenken
27.12.2011
BfN legt Checkliste für den Kauf vor
Bonn, 1. Dezember 2011: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bittet darum, keine exotischen Tier- und Pflanzenarten oder deren Produkte an Weihnachten zu verschenken. Eine vom BfN vorgelegte Checkliste nennt Kriterien, die beim Kauf erfüllt sein sollten. „Alle Jahre wieder können Schenkende und Beschenkte auf der Suche nach einem originellen Weihnachtsgeschenk in Konflikt mit geltenden internationalen Artenschutzbestimmungen geraten. Denn sowohl viele exotische Tiere und Pflanzen, als auch Produkte, die aus ihnen hergestellt sind, sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) besonders geschützt“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Die Palette der Angebote artengeschützter Produkte ist nicht zu unterschätzen. Sie reicht von Schuhen oder Taschen aus Schlangen- oder Waranleder über teure Gitarren oder Klarinetten aus geschütztem Tropenholz bis hin zu echtem Kaviar von Stören.
Nicht nur solche exotischen Produkte, sondern auch lebende Tiere werden immer häufiger über das Internet angeboten. „Aufgrund des bevorstehenden Weihnachtsfestes häufen sich in Deutschland besonders oft preiswerte Internetangebote, die zum Kauf lebender exotischer Tiere verführen sollen“, so Beate Jessel. Das Angebot umfasst neben Papageien meist auch junge Affen, Schildkröten oder Chamäleons. In vielen Fällen handelt es sich dabei um betrügerische Angebote, die aufgrund des günstigen Preises der Tiere zum Kauf verlocken sollen.
„Aber auch im Angebot des deutschen Zootierhandels gibt es unverändert eine Fülle von verschiedenen Arten von Vögeln und Reptilien wie Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen oder Echsen, die internationalen Artenschutzregelungen unterliegen und nur unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden dürfen", sagte Professorin Beate Jessel. Unterliegt ein Produkt oder ein Lebewesen dem Artenschutzabkommen, darf es entweder gar nicht oder nur mit einem Nachweis über rechtmäßige Einfuhr und Erwerb verkauft werden. Wird ein artengeschütztes Produkt oder Lebewesen ohne diesen Nachweis gehandelt, begeht auch der Käufer je nach Schutzstatus eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die Haltung exotischer Arten ist oft sehr anspruchvoll und erfordert meist neben speziellen Klimabedingungen auch eine Versorgung mit ausgewähltem Futter. „Grundsätzlich sind Wildtiere, auch wenn sie aus Nachzuchten stammen, keine Kuscheltiere und damit weder für unerfahrene Tierhalter noch für Kinder geeignet“, so die BfN-Präsidentin. "Ohnehin sollte man sich den Kauf eines Haustiers gut überlegen: Kann eine artgerechte Haltung sicher gestellt werden? Ist die langfristige Betreuung sicher gestellt?"
Wer sich dennoch überlegt, ein exotisches Heimtier anzuschaffen, muss eine Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen beachten. Das BfN hat deshalb eine Checkliste für den Kauf lebender exotischer Weihnachtsgeschenke erstellt. Sie will helfen, Fehler zu vermeiden und die große Verantwortung für einen lebenden Exoten bewusst machen.
Die BfN-Checkliste für den Kauf von exotischen Heimtieren gilt nicht nur zur Weihnachtszeit:
Vor dem Kauf
Kaufen Sie grundsätzlich kein Tier, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass der Beschenkte daran langfristig interessiert ist.
Besteht der Wunsch nach einem Tier, hinterfragen Sie möglichst die Ernsthaftigkeit dieses Wunsches. Tierhaltung ist Verantwortung für ein Lebewesen und keine vorübergehende Spielerei!
Vor allem bei Kindern sollte das Interesse an einem Tier zunächst auf die klassischen Heimtiere (z.B. Zwergkaninchen, Hamster, Wellensittich) gelenkt werden. Exoten sind anspruchsvoller in der Haltung und zeigen meist kein "kindgerechtes" Verhalten (keine Schmusetiere!).
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Naturschutzbehörde oder beim Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de/cites) danach, ob die gewünschte Art geschützt ist und welche Verpflichtungen mit dem Kauf/der Haltung verbunden sind.
Informieren Sie sich bei Fachverbänden über die Haltung der gewünschten Art. Stellen Sie sicher, dass eine artgerechte Haltung gewährleistet werden kann.
Einige nützliche Adressen:
www.azvogelzucht.de (Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht)
www.dght.de (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde)
www.vda-aktuell.de (Verband deutscher Vereine für Aquarien und Terrarienkunde)
Überlegen Sie, ob das Tier z.B. im Urlaub von Dritten versorgt oder eventuell mitgenommen werden kann.
Beim Kauf
Bitten Sie den Zoohändler in jedem Fall um konkrete Angaben zur Art, u.a. über Herkunft, Größe, Haltungsansprüche, Lebensdauer, Verhalten (u.a. gefährlich? kindgerecht? Zutraulichkeit? Einzel-/Paar-/Gruppenhaltung?), Artenschutzbestimmungen. Bei unklaren oder pauschalen Aussagen lieber auf die Anschaffung verzichten!
Lassen Sie sich eine komplette Aufstellung für Kosten zur artgerechten Unterbringung (Käfig, Terrarium, Aquarium inkl. Heizung, Beleuchtung etc.) und Pflege (Futter, Pflege-/Arzneimittel etc.) machen; bei vielen Exoten sind Zeitaufwand und Folgekosten erheblich.
Wählen Sie vorzugsweise Nachzuchttiere, da diese besser an eine Haltung angepasst und deshalb widerstandsfähiger sind.
Kalkulieren Sie die Kapazitäten für Unterbringung und Pflege realistisch, v.a. wenn sich die Pfleglinge fortpflanzen.
Kaufen Sie keine schwächlichen, abgemagerten, verletzten oder auffallend trägen Exemplare, auch nicht aus Mitleid! Sie unterstützen damit nur solche Praktiken, denn für jedes gekaufte Tier wird Ersatz beschafft. Außerdem handelt es sich in vielen Fällen um kranke Tiere mit geringer Lebenserwartung.
Prüfen Sie mit gesundem Menschenverstand die Zustände beim Tierhändler. Modriger Geruch, mit Kot und Futterresten verschmutzte Behälter oder gar Tierleichen können Hinweise auf mangelhafte Sachkunde sein. Dort sollte man auf keinen Fall ein Tier kaufen!
Vorsicht bei Sonderangeboten! Gesunde Tiere sind keine Wühltischware und haben ihren Preis.
Und schließlich:
Überdenken Sie Ihre Kaufabsichten dann noch einmal in Ruhe und entscheiden Sie erst am nächsten Tag.
Quellenangabe: Bundesamt für Naturschutz / 01.12.2011
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
27.12.2011
BfN legt Checkliste für den Kauf vor
Bonn, 1. Dezember 2011: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bittet darum, keine exotischen Tier- und Pflanzenarten oder deren Produkte an Weihnachten zu verschenken. Eine vom BfN vorgelegte Checkliste nennt Kriterien, die beim Kauf erfüllt sein sollten. „Alle Jahre wieder können Schenkende und Beschenkte auf der Suche nach einem originellen Weihnachtsgeschenk in Konflikt mit geltenden internationalen Artenschutzbestimmungen geraten. Denn sowohl viele exotische Tiere und Pflanzen, als auch Produkte, die aus ihnen hergestellt sind, sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) besonders geschützt“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Die Palette der Angebote artengeschützter Produkte ist nicht zu unterschätzen. Sie reicht von Schuhen oder Taschen aus Schlangen- oder Waranleder über teure Gitarren oder Klarinetten aus geschütztem Tropenholz bis hin zu echtem Kaviar von Stören.
Nicht nur solche exotischen Produkte, sondern auch lebende Tiere werden immer häufiger über das Internet angeboten. „Aufgrund des bevorstehenden Weihnachtsfestes häufen sich in Deutschland besonders oft preiswerte Internetangebote, die zum Kauf lebender exotischer Tiere verführen sollen“, so Beate Jessel. Das Angebot umfasst neben Papageien meist auch junge Affen, Schildkröten oder Chamäleons. In vielen Fällen handelt es sich dabei um betrügerische Angebote, die aufgrund des günstigen Preises der Tiere zum Kauf verlocken sollen.
„Aber auch im Angebot des deutschen Zootierhandels gibt es unverändert eine Fülle von verschiedenen Arten von Vögeln und Reptilien wie Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen oder Echsen, die internationalen Artenschutzregelungen unterliegen und nur unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden dürfen", sagte Professorin Beate Jessel. Unterliegt ein Produkt oder ein Lebewesen dem Artenschutzabkommen, darf es entweder gar nicht oder nur mit einem Nachweis über rechtmäßige Einfuhr und Erwerb verkauft werden. Wird ein artengeschütztes Produkt oder Lebewesen ohne diesen Nachweis gehandelt, begeht auch der Käufer je nach Schutzstatus eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die Haltung exotischer Arten ist oft sehr anspruchvoll und erfordert meist neben speziellen Klimabedingungen auch eine Versorgung mit ausgewähltem Futter. „Grundsätzlich sind Wildtiere, auch wenn sie aus Nachzuchten stammen, keine Kuscheltiere und damit weder für unerfahrene Tierhalter noch für Kinder geeignet“, so die BfN-Präsidentin. "Ohnehin sollte man sich den Kauf eines Haustiers gut überlegen: Kann eine artgerechte Haltung sicher gestellt werden? Ist die langfristige Betreuung sicher gestellt?"
Wer sich dennoch überlegt, ein exotisches Heimtier anzuschaffen, muss eine Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen beachten. Das BfN hat deshalb eine Checkliste für den Kauf lebender exotischer Weihnachtsgeschenke erstellt. Sie will helfen, Fehler zu vermeiden und die große Verantwortung für einen lebenden Exoten bewusst machen.
Die BfN-Checkliste für den Kauf von exotischen Heimtieren gilt nicht nur zur Weihnachtszeit:
Vor dem Kauf
Kaufen Sie grundsätzlich kein Tier, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass der Beschenkte daran langfristig interessiert ist.
Besteht der Wunsch nach einem Tier, hinterfragen Sie möglichst die Ernsthaftigkeit dieses Wunsches. Tierhaltung ist Verantwortung für ein Lebewesen und keine vorübergehende Spielerei!
Vor allem bei Kindern sollte das Interesse an einem Tier zunächst auf die klassischen Heimtiere (z.B. Zwergkaninchen, Hamster, Wellensittich) gelenkt werden. Exoten sind anspruchsvoller in der Haltung und zeigen meist kein "kindgerechtes" Verhalten (keine Schmusetiere!).
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Naturschutzbehörde oder beim Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de/cites) danach, ob die gewünschte Art geschützt ist und welche Verpflichtungen mit dem Kauf/der Haltung verbunden sind.
Informieren Sie sich bei Fachverbänden über die Haltung der gewünschten Art. Stellen Sie sicher, dass eine artgerechte Haltung gewährleistet werden kann.
Einige nützliche Adressen:
www.azvogelzucht.de (Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht)
www.dght.de (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde)
www.vda-aktuell.de (Verband deutscher Vereine für Aquarien und Terrarienkunde)
Überlegen Sie, ob das Tier z.B. im Urlaub von Dritten versorgt oder eventuell mitgenommen werden kann.
Beim Kauf
Bitten Sie den Zoohändler in jedem Fall um konkrete Angaben zur Art, u.a. über Herkunft, Größe, Haltungsansprüche, Lebensdauer, Verhalten (u.a. gefährlich? kindgerecht? Zutraulichkeit? Einzel-/Paar-/Gruppenhaltung?), Artenschutzbestimmungen. Bei unklaren oder pauschalen Aussagen lieber auf die Anschaffung verzichten!
Lassen Sie sich eine komplette Aufstellung für Kosten zur artgerechten Unterbringung (Käfig, Terrarium, Aquarium inkl. Heizung, Beleuchtung etc.) und Pflege (Futter, Pflege-/Arzneimittel etc.) machen; bei vielen Exoten sind Zeitaufwand und Folgekosten erheblich.
Wählen Sie vorzugsweise Nachzuchttiere, da diese besser an eine Haltung angepasst und deshalb widerstandsfähiger sind.
Kalkulieren Sie die Kapazitäten für Unterbringung und Pflege realistisch, v.a. wenn sich die Pfleglinge fortpflanzen.
Kaufen Sie keine schwächlichen, abgemagerten, verletzten oder auffallend trägen Exemplare, auch nicht aus Mitleid! Sie unterstützen damit nur solche Praktiken, denn für jedes gekaufte Tier wird Ersatz beschafft. Außerdem handelt es sich in vielen Fällen um kranke Tiere mit geringer Lebenserwartung.
Prüfen Sie mit gesundem Menschenverstand die Zustände beim Tierhändler. Modriger Geruch, mit Kot und Futterresten verschmutzte Behälter oder gar Tierleichen können Hinweise auf mangelhafte Sachkunde sein. Dort sollte man auf keinen Fall ein Tier kaufen!
Vorsicht bei Sonderangeboten! Gesunde Tiere sind keine Wühltischware und haben ihren Preis.
Und schließlich:
Überdenken Sie Ihre Kaufabsichten dann noch einmal in Ruhe und entscheiden Sie erst am nächsten Tag.
Quellenangabe: Bundesamt für Naturschutz / 01.12.2011
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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