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Unbekannter Vordenker des Naturschutzes 30.12.2011
Unbekannter Vordenker des Naturschutzes
Bisher unbekannter Vordenker des Naturschutzes entdeckt: Philipp Leopold Martin (1815-1885)
30.12.2011
Bonn. Mitarbeiter der BfN-Bibliothek entdecken Philipp Leopold Martin als deutschen Vordenker des Naturschutzes wieder, der das Wort „Naturschutz“ erstmals im heutigen Sinne verwendete.
In der aktuellen Ausgabe 11/2011 der BfN-Zeitschrift „Natur und Landschaft“ berichten die BfN-Mitarbeiter Rainer Koch und Gerhard Hachmann über eine Publikation aus dem Jahr 1871, in der der Tierpräparator Martin ein umfassendes Programm zum Natur- und Artenschutz vorlegt.
In umfangreichen Literaturrecherchen konnten die Autoren ermitteln, dass der Begriff „Naturschutz“ nicht, wie bislang angenommen, erstmals 1888 von dem Komponisten Ernst Rudorff verwendet wurde, sondern es Philipp Leopold Martin war, der bereits 17 Jahre zuvor von dem Ausdruck Gebrauch machte.
Philipp Leopold Martin hatte als Ziel, den aufgrund der industriellen Revolution einsetzenden Artenrückgang zu stoppen. In seinen programmatischen Veröffentlichungen forderte er weitsichtig die heutigen Strukturen des Naturschutzes ein, wie beispielsweise staatlichen Naturschutz und Verbandsnaturschutz sowie internationalen Natur- und Artenschutz. Martin blieb dabei nicht bei der Analyse stehen, sondern er ließ ihr praxisnahe, zukunftsgerichtete Handlungsanweisungen folgen. 1880 forderte Martin in einer weiteren Schrift ein einheitliches Naturschutzgesetz und die Errichtung einer zentralen Behörde für Naturschutz für das Deutsche Reich.
„Wir freuen uns, dass die BfN-Bibliothek – die älteste und größte Naturschutzbibliothek im deutschsprachigen Raum - diese für die Geschichte und das Selbstverständnis des Naturschutzes wichtige Entdeckung gemacht hat“, so die BfN-Präsidentin, Prof. Beate Jessel. „Philipp Leopold Martin bietet viel Raum für weitere historische Forschungen. Seine bedeutende Rolle als einer der geistigen Urheber des Naturschutzes in Deutschland wurde bisher vollständig verkannt. Mit seiner Forderung nach einem einheitlichen deutschen Naturschutzgesetz und einer zentralen Naturschutzbehörde ist er ein wichtiger Vordenker des Naturschutzes in Deutschland.“
Ein Foto von Philipp Leopold Martin finden sie hier: http://www.bfn.de/0404_sonstiges.html
Informationen zum Artikel:
Der Beitrag ist unter folgendem Titel erschienen: Rainer Koch & Gerhard Hachmann: „Die absolute Nothwendigkeit eines derartigen Naturschutzes …“: Philipp Leopold Martin (1815-1886): vom Vogelschützer zum Vordenker des nationalen und internationalen Natur- und Artenschutzes – in: Natur und Landschaft 86 (2011) H. 11, S.473-480. http://www.bfn.de/11157.html
Bezug:
Einzelhefte können beim Verlag W. Kohlhammer, Vertrieb, 70549 Stuttgart telefonisch 0711/78 63 - 72 80, per Fax 0711/78 63 - 84 30 oder unter http://www.natur-und-landschaft.de zu einem Preis von 7,45 € zzgl. Versandkosten bestellt werden. Oder nutzen Sie die Möglichkeit, den o. g. Einzel-Artikel aus diesem Heft gegen eine geringe Gebühr (2,95 €/Artikel) von der Natur und Landschaft-Homepage als Screen-PDF-Datei herunterzuladen.
Quellenangabe:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
info@bfn.de
04.11.2011
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
30.12.2011
Bonn. Mitarbeiter der BfN-Bibliothek entdecken Philipp Leopold Martin als deutschen Vordenker des Naturschutzes wieder, der das Wort „Naturschutz“ erstmals im heutigen Sinne verwendete.
In der aktuellen Ausgabe 11/2011 der BfN-Zeitschrift „Natur und Landschaft“ berichten die BfN-Mitarbeiter Rainer Koch und Gerhard Hachmann über eine Publikation aus dem Jahr 1871, in der der Tierpräparator Martin ein umfassendes Programm zum Natur- und Artenschutz vorlegt.
In umfangreichen Literaturrecherchen konnten die Autoren ermitteln, dass der Begriff „Naturschutz“ nicht, wie bislang angenommen, erstmals 1888 von dem Komponisten Ernst Rudorff verwendet wurde, sondern es Philipp Leopold Martin war, der bereits 17 Jahre zuvor von dem Ausdruck Gebrauch machte.
Philipp Leopold Martin hatte als Ziel, den aufgrund der industriellen Revolution einsetzenden Artenrückgang zu stoppen. In seinen programmatischen Veröffentlichungen forderte er weitsichtig die heutigen Strukturen des Naturschutzes ein, wie beispielsweise staatlichen Naturschutz und Verbandsnaturschutz sowie internationalen Natur- und Artenschutz. Martin blieb dabei nicht bei der Analyse stehen, sondern er ließ ihr praxisnahe, zukunftsgerichtete Handlungsanweisungen folgen. 1880 forderte Martin in einer weiteren Schrift ein einheitliches Naturschutzgesetz und die Errichtung einer zentralen Behörde für Naturschutz für das Deutsche Reich.
„Wir freuen uns, dass die BfN-Bibliothek – die älteste und größte Naturschutzbibliothek im deutschsprachigen Raum - diese für die Geschichte und das Selbstverständnis des Naturschutzes wichtige Entdeckung gemacht hat“, so die BfN-Präsidentin, Prof. Beate Jessel. „Philipp Leopold Martin bietet viel Raum für weitere historische Forschungen. Seine bedeutende Rolle als einer der geistigen Urheber des Naturschutzes in Deutschland wurde bisher vollständig verkannt. Mit seiner Forderung nach einem einheitlichen deutschen Naturschutzgesetz und einer zentralen Naturschutzbehörde ist er ein wichtiger Vordenker des Naturschutzes in Deutschland.“
Ein Foto von Philipp Leopold Martin finden sie hier: http://www.bfn.de/0404_sonstiges.html
Informationen zum Artikel:
Der Beitrag ist unter folgendem Titel erschienen: Rainer Koch & Gerhard Hachmann: „Die absolute Nothwendigkeit eines derartigen Naturschutzes …“: Philipp Leopold Martin (1815-1886): vom Vogelschützer zum Vordenker des nationalen und internationalen Natur- und Artenschutzes – in: Natur und Landschaft 86 (2011) H. 11, S.473-480. http://www.bfn.de/11157.html
Bezug:
Einzelhefte können beim Verlag W. Kohlhammer, Vertrieb, 70549 Stuttgart telefonisch 0711/78 63 - 72 80, per Fax 0711/78 63 - 84 30 oder unter http://www.natur-und-landschaft.de zu einem Preis von 7,45 € zzgl. Versandkosten bestellt werden. Oder nutzen Sie die Möglichkeit, den o. g. Einzel-Artikel aus diesem Heft gegen eine geringe Gebühr (2,95 €/Artikel) von der Natur und Landschaft-Homepage als Screen-PDF-Datei herunterzuladen.
Quellenangabe:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
info@bfn.de
04.11.2011
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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