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Naturschutz im Wald kommt zu kurz 23.08.2012
Naturschutz im Wald kommt zu kurz
Naturschutz im Wald kommt zu kurz
23.08.2012
NABU nimmt Stellung zum Hessischen Waldgesetz
Wetzlar. Der Naturschutz im Wald kommt zu kurz – so lautet das Fazit der Stellungnahme des NABU Hessen zum Entwurf des neuen Hessischen Waldgesetzes. „Statt die Erholung suchenden Menschen mit verschärften Regelungen zum freien Betretungsrecht des Waldes zu gängeln, sollte das Gesetz dort ansetzen, wo der Natur wirklich geholfen werden kann: Bei einer ökologisch ausgerichteten Forstwirtschaft“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Der NABU dringt darauf, zehn Prozent des Staatswaldes als Vorranggebiete für den Schutz der biologischen Vielfalt aus der Nutzung zu nehmen. Damit würde eine zentrale Forderung der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung erfüllt.
Wichtig sei zudem die flächendeckende FSC-Zertifizierung (Forest Stewardship Council) des hessischen Staatswalds. „Die guten Erfahrungen mit dem Pilotforstamt Dieburg haben gezeigt, dass mit der Einführung des hochwertigen Nachhaltigkeits-Siegels im gesamten Staatswald nicht länger gewartet werden sollte“, erklärte Eppler. Die Umbenennung von Forstgesetz in Waldgesetz böte die Chance, ein deutliches Signal hin zu einer modernen Waldwirtschaft zu setzen, die die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen gleichermaßen berücksichtige. „Wo Wald drauf steht, muss auch Wald drin sein“, so der NABU. Beim „Forst“ stünde die wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund, beim „Wald“ sehr viel mehr.
Der NABU Hessen lehnt die geplanten Beschränkungen des freien Betretungsrechts im Wald ab. „Der Wald ist ein wichtiger Ort für Erholung und Naturerlebnis der Bürger. Der Wochenendausflug mit der Familie oder Gruppe darf nicht ins Belieben des Waldbesitzers oder der Behörden gestellt werden“, so Eppler. Das freie Betretungsrecht sei eine wichtige Errungenschaft der Demokratie und dürfe durch neofeudale Einengungen nicht wieder zurück gestutzt werden. Dort, wo der Erholungsdruck auf die Landschaft sehr groß sei, müsse mit örtlichen Lenkungsmaßnahmen gearbeitet werden, die auch zu Wegsperrungen für bestimmte Nutzungsarten führen könnten. Dies sei z.B. im Hochtaunuskreis, an der Bergstraße und im Habichtswald der Fall. „Es muss darum gehen, Wanderer, Mountainbiker, Jogger, Reiter und andere Natursportler für den Schutz der Natur zu gewinnen und gemeinsam Natur schonende Standarts weiter zu entwickeln“, erklärte Eppler. Die gegenseitige Rücksichtnahme gehöre genauso dazu wie die Akzeptanz, nicht überall jeden Freizeitsport durchführen zu können.
Quellenangabe
- NABU / 22.08.2012
- Bei Rückfragen
Mark Harthun
NABU-Naturschutzreferent
Tel.: 06441-67904-16
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
23.08.2012
NABU nimmt Stellung zum Hessischen Waldgesetz
Wetzlar. Der Naturschutz im Wald kommt zu kurz – so lautet das Fazit der Stellungnahme des NABU Hessen zum Entwurf des neuen Hessischen Waldgesetzes. „Statt die Erholung suchenden Menschen mit verschärften Regelungen zum freien Betretungsrecht des Waldes zu gängeln, sollte das Gesetz dort ansetzen, wo der Natur wirklich geholfen werden kann: Bei einer ökologisch ausgerichteten Forstwirtschaft“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Der NABU dringt darauf, zehn Prozent des Staatswaldes als Vorranggebiete für den Schutz der biologischen Vielfalt aus der Nutzung zu nehmen. Damit würde eine zentrale Forderung der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung erfüllt.
Wichtig sei zudem die flächendeckende FSC-Zertifizierung (Forest Stewardship Council) des hessischen Staatswalds. „Die guten Erfahrungen mit dem Pilotforstamt Dieburg haben gezeigt, dass mit der Einführung des hochwertigen Nachhaltigkeits-Siegels im gesamten Staatswald nicht länger gewartet werden sollte“, erklärte Eppler. Die Umbenennung von Forstgesetz in Waldgesetz böte die Chance, ein deutliches Signal hin zu einer modernen Waldwirtschaft zu setzen, die die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen gleichermaßen berücksichtige. „Wo Wald drauf steht, muss auch Wald drin sein“, so der NABU. Beim „Forst“ stünde die wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund, beim „Wald“ sehr viel mehr.
Der NABU Hessen lehnt die geplanten Beschränkungen des freien Betretungsrechts im Wald ab. „Der Wald ist ein wichtiger Ort für Erholung und Naturerlebnis der Bürger. Der Wochenendausflug mit der Familie oder Gruppe darf nicht ins Belieben des Waldbesitzers oder der Behörden gestellt werden“, so Eppler. Das freie Betretungsrecht sei eine wichtige Errungenschaft der Demokratie und dürfe durch neofeudale Einengungen nicht wieder zurück gestutzt werden. Dort, wo der Erholungsdruck auf die Landschaft sehr groß sei, müsse mit örtlichen Lenkungsmaßnahmen gearbeitet werden, die auch zu Wegsperrungen für bestimmte Nutzungsarten führen könnten. Dies sei z.B. im Hochtaunuskreis, an der Bergstraße und im Habichtswald der Fall. „Es muss darum gehen, Wanderer, Mountainbiker, Jogger, Reiter und andere Natursportler für den Schutz der Natur zu gewinnen und gemeinsam Natur schonende Standarts weiter zu entwickeln“, erklärte Eppler. Die gegenseitige Rücksichtnahme gehöre genauso dazu wie die Akzeptanz, nicht überall jeden Freizeitsport durchführen zu können.
Quellenangabe
- NABU / 22.08.2012
- Bei Rückfragen
Mark Harthun
NABU-Naturschutzreferent
Tel.: 06441-67904-16
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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